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Abtretung: Lebensversicherung kann trotzdem widerrufen werden

Vor einer Abtretung Widerrufsrechte prüfen lassen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Mit der Abtretung der Lebensversicherung wird diese als Sicherheit für die Bank hinterlegt, wenn Sie einen Kredit abschließen. Das kann eine Alternative zur Kündigung oder zum Verkauf der Police sein. Ein Widerruf ist aber fast immer die bessere Lösung. Damit werden Sie die schlechte Anlage los und erhalten Ihr Geld inklusive Zinsen und Gebühren vollständig zurück. Damit ist meist schon gar kein Darlehen mehr nötig. Sollten Sie Ihre Lebensversicherung bereits abgetreten haben, haben Sie außerdem immer noch die Möglichkeit zu widerrufen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung erklären wir Ihnen die rechtlichen Bedingungen dafür.

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Einfach erklärt: Was ist die Abtretung bei einer Lebensversicherung?

Die Abtretung einer Lebensversicherung bedeutet, dass Sie Ihre Versicherung als Sicherheit für einen Kredit hinterlegen. Sie treten damit alle Rechte aus der Lebensversicherung an die Bank ab, bis Sie den Kredit zurückgezahlt haben. Vor- und gleichzeitig Nachteil gegenüber Kündigung oder Verkauf ist, dass der Vertrag grundsätzlich bestehen bleibt. Sie müssen also als Versicherungsnehmer weiter Zahlungen leisten.

Dafür behalten Sie aber auch die Versicherungsleistungen, was beispielsweise bei einer Risikolebensversicherung von Bedeutung sein kann. Mit Kredittilgung wird die Abtretung beendet. Das Problem dabei ist aber, dass Sie mit diesem rechtlichen Instrument zwar einen Kredit absichern können. Wenn Sie die Versicherungssumme einfach auszahlen lassen könnten, bräuchten Sie das Darlehen aber vielleicht gar nicht.

Abgetretene Lebensversicherung: Auszahlung ist die bessere Option

In den meisten Fällen ist es besser, wenn Sie statt der Abtretung eine Auszahlung Ihrer Lebensversicherung erreichen können. Die Anlageform Lebensversicherung hat lange ausgedient. Auch bei mittlerweile wieder steigenden Zinsen werden Ihre Rücklagen von der Inflation aufgefressen. Die Lebensversicherung grundsätzlich abzustoßen ist deshalb in der Gesamtrechnung fast immer die lukrativere Option als eine Abtretung.

Hierfür gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten:

  • Verkauf auf dem Zweitmarkt, preislich orientiert am Rückkaufswert
  • Ordentliche Kündigung unter Abtretung einer Vorfälligkeitsentschädigung
  • Widerruf des Versicherungsvertrags mit abzugsfreier Rückerstattung aller Zahlungen

„Dank Decker & Böse konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Widerruf als Alternative zur Abtretung der Lebensversicherung für ein Darlehen

Verkauf und Kündigung orientieren sich am sog. Rückkaufswert. Dieser liegt in der Regel unterhalb der tatsächlich von Ihnen geleisteten Zahlungen. Vorfälligkeitsentschädigung und ungünstige Konditionen vieler Ankäufer am Zweitmarkt führen meist zu hohen Vermögensverlusten auf Ihrer Seite. Es gibt aber noch die Möglichkeit des Widerrufs. Das gilt besonders für Verträge, die vor 2008 geschlossen worden sind.

Viele Versicherer hatten in ihren Verträgen keine oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, zu denen sie eigentlich verpflichtet gewesen wären. Das führt zu Recht dazu, dass die Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat und Sie Ihre Lebensversicherung in diesem Fall komplett rückabwickeln können. Sie bekommen dann alle Beiträge inklusive Gebühren und aller Zinsen vollständig rückerstattet. Dadurch wird die Abtretung häufig unnötig.

Kann eine bereits abgetretene Lebensversicherung widerrufen werden?

Verbraucher, die über eine Abtretung nachdenken, fragen sich häufig, ob man auch eine abgetretene Lebensversicherung trotzdem widerrufen kann. Grundsätzlich kann auch noch ein abgetretener Vertrag einer Lebensversicherung widerrufen werden. Es hat jedoch Fälle gegeben, in denen ein Widerruf als rechtmissbräuchlich betrachtet wurde. Kunden hatten im konkreten Fall Ansprüche aus dem Vertrag aber sogar mehrfach abgetreten.

Es handelt sich dabei um Einzelfallentscheidungen, die nicht unvorsichtig verallgemeinert werden dürfen. In seinem Urteil hatte der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Abtretung als Kreditsicherungsmittel nicht unbedingt zur Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs führt. Es ist deshalb erforderlich, sich die Sachverhalte genau anzusehen und zu ermitteln, worin der Grund für die Verwirkung des Widerrufsrechts lag.

Abtretung der Lebensversicherung vermeiden und Alternativen prüfen

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Die Lebensversicherung ist schon lange keine gute Anlageform mehr. Daran ändern auch mittlerweile wieder steigende Zinsen nichts.

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Leider gehen viele Verbraucher sogar noch mehr Kostenrisiko ein, indem sie ihren Vertrag zur Kreditabsicherung an eine Bank abtreten.

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Ob bereits abgetreten oder nicht: Sie sollten in jedem Fall die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen lassen. Damit erhalten Sie höchstwahrscheinlich das meiste Geld.

oder
0221 - 29270 - 33

Beispielurteile im Einzelnen: Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Widerrufsrecht in dem konkreten Fall für verwirkt gehalten, weil der Kunde die Lebensversicherung mehrfach zur Sicherung von Krediten abgetreten hatte. Der BGH war der Auffassung, dass der Kunde dadurch zum Ausdruck gebracht hatte, von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch mehr machen zu wollen und die Versicherung sich hierauf verlassen durfte.

Ein Grund für die Verwirkung kann also die mehrfache Abtretung einer Lebensversicherung als Sicherungsmittel sein. Einen anderen Anhaltspunkt für die Verwirkung sieht der BGH, wenn auch die Todesfallleistung abgetreten wird. Das wird aber selten gemacht, weil damit auch der letzte Vorteil der Abtretung entfallen würde.

Weitere Beispielurteile zum Widerruf bei Abtretung von Lebensversicherungen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe war in einer Entscheidung von einer Verwirkung ausgegangen, weil die Kundin sechs Jahre nach dem ersten Lebensversicherungsvertrag einen weiteren Vertrag mit der Versicherung abschloss. Anschließend trat diese beide Verträge als Sicherungsmittel ab. Das Kammergericht Berlin entschied dagegen in einem seiner Urteile, dass von einer Verwirkung nicht ausgegangen werden kann.

Das gilt in diesem Fall, wenn der Kunde nicht die Lebensversicherung im Ganzen, sondern lediglich die Zahlungsforderungen aus dem Vertrag abgetreten hat. In anderen Fällen haben Gerichte entschieden, dass keine Verwirkung anzunehmen ist, wenn Kunden den Vertrag während seiner Laufzeit geändert haben. Also beispielsweise die Bezugsberechtigung ändern, Einzugsermächtigung oder Zahlungsart verändern oder Informationen zu ihrem Vertrag einholen.

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Fazit: Abgetretene Lebensversicherung widerrufen

In der Praxis liegt es beim jeweils zuständigen Gericht zu entscheiden, ob im Verhalten des Kunden zum Ausdruck gekommen ist, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichten wird. Was in Ihrem Fall gilt, können Sie durch eine fachkundige Anwältin bzw. einen Anwalt bei uns prüfen lassen. Dass viele Jahre zwischen Vertragsschluss und Widerruf liegen, ist kein Grund für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten.

Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung wussten Sie wie auch viele andere Verbraucher nicht, wie und wann Sie widerrufen konnten. Es sind also grundsätzlich hohe Anforderungen an die Verwirkung zu stellen. Die Versicherungen nutzen diesen Einwand häufig als letztes Mittel, wenn ihnen sonst keine Argumente gegen den Anspruch geblieben sind. Wir als Verbraucherschützer können Ihnen aber helfen. Lassen Sie Ihren Fall überprüfen. Im kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären.

Häufige Fragen zur Abtretung der Lebensversicherung

Ja. Das ist auch so vorgesehen. Die Abtretung dient eigentlich nur zur Sicherheit für die Bank und endet mit der Rückzahlung des Kredits. Vorher können Sie die Abtretung nicht einfach so rückgängig machen. Schließlich hat die Bank Ihnen aufgrund der Abtretung überhaupt erst einen Kredit gewährt.

Sie endet mit der Leistung der letzten Rate, mit der Sie Ihr Darlehen zurückzahlen und die Tilgung erreichen.

In der Regel ja. Zwar können Sie auch diesen abtreten, allerdings hat dann die Abtretung keinerlei Vorteile mehr. Das im Vergleich zum Widerruf ohnehin schon schlechte Geschäft wird für Sie dann noch ungünstiger. Lassen Sie Ihren Vertrag von uns auf die Möglichkeit zu widerrufen prüfen.

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