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Abtretung: Lebensversicherung besser anders zu Geld machen

Vor einer Abtretung Widerrufsrechte prüfen lassen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

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Bei der Abtretung der Lebensversicherung wird diese als Sicherheit für die Bank hinterlegt, wenn Sie einen Kredit (Policendarlehen) abschließen. Das kann eine Alternative zur Kündigung oder zum Verkauf der Police sein. Wenn Sie als Versicherungsnehmer die Lebensversicherung abtreten, geben Sie alle Rechte daran zeitweise ab. Dann zahlen Sie weiterhin Ihre Prämien und profitieren von den Lebensversicherungsansprüchen, können aber nicht mehr frei über die Versicherung verfügen, bis Sie diese wieder zurückerhalten.

Bekannt aus:

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Abtretung beim Beleihen einer Lebensversicherung: vorher Alternativen prüfen

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Einfach erklärt: Was ist die Abtretung einer Lebensversicherung für ein Darlehen?

Die Zession oder Abtretung einer Lebensversicherung bedeutet, dass Sie Ihre Lebensversicherung als Sicherheit für ein Darlehen hinterlegen. Sie treten damit alle Rechte aus der Lebensversicherung an die Bank ab, bis Sie den Kredit zurückgezahlt haben. Vor- und gleichzeitig Nachteil gegenüber Kündigung oder Verkauf ist, dass der Vertrag grundsätzlich bestehen bleibt. Sie müssen also als Versicherungsnehmer weiter Zahlungen leisten.

Dafür behalten Sie aber auch die Versicherungsleistungen, wenn in der Abtretungsvereinbarung nichts anderes festgelegt wurde. Mit Kredittilgung wird die Abtretung beendet. Das Problem dabei ist aber, dass Sie mit diesem rechtlichen Instrument zwar ein Darlehen absichern können. Doch falls Sie (als Zedent) den Kredit nicht bedienen können, hat Ihr Kreditgeber (der Zessionar) das Recht, Ihre Police z. B. zu verkaufen, um sich sein Geld zurückzuholen.

Abtretungserklärung der Lebensversicherung: Wie läuft das ab?

Zunächst müssen Sie einen Kreditgeber finden, der gewillt ist, Ihnen ein Policendarlehen zu geben. Dieser wird dann im Rahmen des Kreditvertrags zum Abtretungsgläubiger (Zessionar), erhält also alle Rechte an Ihrer Kapitallebensversicherung bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung. Eine Risikolebensversicherung wird in der Regel nicht als Kreditsicherheit akzeptiert. Für eine Abtretung müssen Sie außerdem Ihre Versicherungsgesellschaft über den Vorgang informieren.

Im Rahmen Ihres Kredits zahlen Sie dann zunächst nur die Kreditzinsen ab. Die komplette Tilgung geschieht erst zum Ende der Kreditlaufzeit (Endfälligkeit). Das bedeutet, dass Sie nach der Abtretung einer Lebensversicherung weiterhin Ihre Prämien und zusätzlich Kreditzinsen zahlen. Sobald Sie den Kredit vollständig bedient haben, erhalten Sie Ihre Versicherungspolice wieder zurück, mit allen damit einhergehenden Rechten, die Sie als Versicherungsnehmer zuvor abgetreten haben.

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Abgetretene Lebensversicherung: Auszahlung ist die bessere Option

In den meisten Fällen ist es besser, wenn Sie statt der Abtretung eine Auszahlung Ihrer Lebensversicherung erreichen können. Denn die Anlageform Lebensversicherung hat lange ausgedient. Auch bei mittlerweile wieder steigenden Zinsen werden Ihre Rücklagen von der Inflation aufgefressen. Die Lebensversicherung grundsätzlich abzustoßen ist deshalb in der Gesamtrechnung meist die lukrativere Option.

Hierfür gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten:

  • Verkauf auf dem Zweitmarkt, preislich orientiert am Rückkaufswert 
  • Ordentliche Kündigung unter Zahlung einer Stornogebühr und weiteren Kosten 
  • Widerruf mit abzugsfreier Rückerstattung aller Zahlungen plus Zinsen

Widerruf als Alternative zur Abtretung der Lebensversicherung

Verkauf und Kündigung orientieren sich am sog. Rückkaufswert. Dieser liegt in der Regel unterhalb der tatsächlich von Ihnen geleisteten Zahlungen. Die Stornierungsgebühr und ungünstige Konditionen vieler Ankäufer am Zweitmarkt führen meist zu hohen Vermögensverlusten auf Ihrer Seite. Es gibt aber noch die Möglichkeit des Widerrufs. Das gilt besonders häufig für Verträge, die vor 2008 geschlossen worden sind.

Viele Versicherer hatten in ihren Verträgen keine oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, zu denen sie eigentlich verpflichtet gewesen wären. Das führt dazu, dass die Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat und Sie Ihre Lebensversicherung in diesem Fall komplett rückabwickeln können. Sie bekommen dann alle Beiträge inklusive Gebühren und Zinsen von der Versicherungsgesellschaft rückerstattet. Dadurch wird die Abtretung der Lebensversicherung als Kreditsicherheit häufig unnötig.

Abtretung der Lebensversicherung und Alternativen prüfen

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Bei der Abtretung nach § 398 BGB nutzen Sie Ihren Versicherungsvertrag als Sicherheit für ein sogenanntes Policendarlehen. Das kann bei finanziellen Engpässen hilfreich sein.

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Wenn Sie Ihre Lebensversicherung als Sicherheit abtreten, gehen Sie jedoch ein finanzielles Risiko ein: Können Sie den Kredit nicht bedienen, verkauft die Bank die Police.

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Wer eine Lebensversicherung abtreten möchte, sollten also auch Alternativen prüfen. Zum Beispiel den Widerrufsjoker, mit dem Sie das meiste aus Ihrer Versicherung herausholen.

oder
0221 - 29270 - 33

Kann eine bereits abgetretene Lebensversicherung widerrufen werden?

Verbraucher, die über eine Abtretung nachdenken, fragen sich häufig, ob man auch eine bereits abgetretene Lebensversicherung widerrufen kann. Grundsätzlich kann auch ein abgetretener Vertrag einer Lebensversicherung widerrufen werden. Es hat jedoch Fälle gegeben, in denen dieser Widerruf als rechtmissbräuchlich betrachtet wurde. In seinem Urteil vom 27.09.2023 (IV ZR 464/21) stellte der Bundesgerichtshof jedoch klar, dass dies nur „ausnahmsweise“ geschehe. Es handelt sich dabei um Einzelfallentscheidungen, die nicht verallgemeinert werden dürfen.

Im genannten Urteil hatte der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „die Geltendmachung des Widerspruchsrechts ausnahmsweise Treu und Glauben widersprechen und damit unzulässig sei, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalls vorliegen“. Das heißt: Eine bereits abgetretene Lebensversicherung kann widerrufen werden, wenn keine speziellen Einzelfall-Umstände dagegensprechen. Wie das in Ihrem Fall aussieht, klären unsere Experten gern im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Fazit: Abtretung ist nicht die ideale Lösung finanzieller Engpässe

Mit der Abtretung einer fondsgebundenen oder Kapitallebensversicherung können Sie einem Kreditgeber eine Kreditsicherheit bieten. Doch das ist im Regelfall nicht die ideale Vorgehensweise, da Sie dann sowohl Ihre Versicherungsprämien als auch Kreditzinsen zahlen müssen. Wenn Sie über eine Abtretung nachdenken, dann informieren Sie sich am besten über die Ihnen offenstehenden Alternativen.

Nehmen Sie dazu gerne unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Unsere Experten können für Sie auch Ihren Versicherungsvertrag prüfen und feststellen, ob für Sie der Widerrufsjoker in Frage kommt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung rückabzuwickeln. Das bedeutet: Sie erhalten alle eingezahlten Prämien und Gebühren sowie alle Zinsen zurück, ohne Zusatzkosten oder Stornogebühren.

„Dank DB-Anwälte konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Häufige Fragen zur Abtretung der Lebensversicherung

Die Abtretung oder Zession dient eigentlich nur zur Sicherheit für die Bank, den Zessionar. Daher wird sie auch Sicherungsabtretung genannt. Sie endet mit der Rückzahlung des Darlehens durch Sie, den Zedenten. Vorher können Sie die Abtretung nicht einfach so rückgängig machen. Schließlich hat die Bank Ihnen aufgrund der Abtretung erst einen Kredit gewährt.

Sie können jedoch möglicherweise den Widerrufsjoker einsetzen, um auch dann aus dem Lebensversicherungsvertrag herauszukommen, wenn der Versicherungsschein aktuell an den Zessionar abgetreten ist. Kontaktieren Sie uns hierzu und wir prüfen, ob ein Widerruf in Ihrem Fall möglich ist.

Haben Sie Ihren Versicherungsschein als Kreditsicherheit abgegeben, dann endet die Abtretung im Regelfall mit Ende der Laufzeit, wenn Sie die Kreditsumme zurückzahlen und der Kredit damit getilgt ist. Das Kreditinstitut händigt Ihnen dann die Police wieder aus und Sie haben wieder alle Rechte daran. Sie können dann zum Beispiel wieder Ihre Police beim Versicherer ordnungsgemäß kündigen.

Konnten Sie das Darlehen nicht rechtzeitig zurückzahlen, dann hat das Kreditinstitut das Recht, Ihre Versicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Vom Erlös werden dann zunächst alle noch offenstehenden Positionen abbezahlt, also die Kreditsumme sowie eventuell noch ausstehende Zinsen und Gebühren. Bleibt nach dem Verkauf und der Tilgung des Kredits durch den Erlös noch Geld übrig, erhalten Sie dieses.

Selbstverständlich ist das in der Regel deutlich weniger Geld, als Sie bei Auszahlung Ihrer Versicherung oder beim eigenständigen Verkauf erhalten hätten. Und auf jeden Fall deutlich weniger als bei einem Widerspruch.

In der Regel bleiben Ihre Lebensversicherungsansprüche gleich. Zwar können Sie auf Wunsch auch den Todesfallschutz abtreten, allerdings hat dann die Abtretung keinerlei Vorteile mehr. Das im Vergleich zum Widerruf ohnehin schon schlechte Geschäft wird für Sie dann noch ungünstiger. Lassen Sie Ihren Vertrag von uns auf die Möglichkeit zum Widerruf prüfen.

Ja, die Bank kann Ihre Police wiederum als Zedent an Dritte weitergeben. Gemäß § 399 BGB darf dies jedoch nur geschehen, wenn

  • keine Änderungen am Inhalt des Vertrags stattfinden und 
  • die weitere Zession nicht im Kreditvertrag ausgeschlossen wurde.

In Lebensversicherungen können sogenannte Bezugsrechte geregelt werden. Diese geben an, wer zum Beispiel im Sterbefall des Versicherungsnehmers die Bezugsberechtigten sind. Also diejenigen, an die der Versicherer zum Beispiel im Todesfall die Versicherung ausgezahlt werden soll.

In der Regel findet sich in jeder Abtretungsvereinbarung, also dem Vertrag, mit dem Sie Ihre Versicherung an die Bank abtreten, eine Klausel zum Bezugsrecht. Hier wird üblicherweise festgelegt, dass der Kreditnehmer die Bezugsrechte aussetzt bzw. von den Bezugsberechtigten an die Bank als Gläubiger abtritt.

Kurz gesagt: Die meisten Abtretungserklärungen stellen klar, dass durch die Zession die Bezugsrechte der Hinterbliebenen im Todesfall des Kreditnehmers hinter den Rechten des Kreditgebers anstehen. 

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