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Rechtsanspruch Kita: Bayern lässt Eltern alleine

Wie besorgte Eltern ihr Recht durchsetzen können

  • Betreuungsplatz unkompliziert einklagen
  • Verdienstausfall und Kostenersatz möglich
  • für Arbeitnehmer und Selbständige

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Der Rechtsanspruch auf Kita gilt in Bayern genauso wie in anderen Bundesländern. Gerade in den städtischen Zentren wie der Landeshauptstadt München gehen gesetzliche Vorgabe und Realität aber weit auseinander. Manche Eltern geben schon ganz am Anfang der Suche auf, weil diese schier aussichtslos erscheint. Das ist aber ein Trugschluss. Da ein Anspruch auf einen Kitaplatz in Bayern besteht, kann dieser auch rechtlich durchgesetzt werden.

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Rechtsanspruch auf Kita juristisch durchsetzen

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Rechtsanspruch Kita Bayern: Rechtsweg häufig einzige Lösung

Bayerische Sonderwege sind die Menschen gewohnt. Dass Plätze in der Kita hier aber besonders rar sind, ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt viele Eltern vor ein scheinbar unlösbares Problem. Bevor Sie aber aufgeben, sollten Sie den Rechtsweg prüfen lassen.

Der Grund ist simpel: seit dem 01.08.2013 garantiert der Gesetzgeber Kindern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr einen Betreuungsplatz. Dass diese von den Kommunen vielerorts nicht in ausreichender Zahl geschaffen wurden, ändert daran überhaupt nichts.

Keine Plätze: trotzdem Anspruch auf Kindergartenplatz in Bayern?

Zunächst: Dass alle Kitas voll sind, stimmt häufig gar nicht. Teils liegt das Problem an mangelnder Kommunikation, überlasteter Verwaltung oder schlechter Koordination. Damit sollten Sie sich nicht zufriedengeben und einen Platz einklagen. Wenn es Plätze gibt, ist die Verwaltung dann gezwungen, Ihnen einen zu verschaffen.

Selbst wenn tatsächlich jede Kita in Ihrer Umgebung überlastet sein sollte, haben Sie Handlungsoptionen. Ihr Rechtsanspruch kann dann zwar nicht erfüllt werden, besteht aber trotzdem. In diesem Fall können Sie ersatzweise Ihre dadurch anfallenden Kosten geltend machen: z. B. Verdienstausfall oder eine private Betreuung.

Rechtsanspruch auf Kita in Bayern einfordern

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Eltern und Kinder in bayerischen Städten leiden unter den katastrophal geringen Kapazitäten – vor allem in der Landeshauptstadt München.

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Der Rechtsanspruch ist aber auch in Bayern nicht verhandelbar und steht Ihrem Kind zu. Lassen Sie sich nicht auf weniger vertrösten.

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Mit unserer Unterstützung können Sie einen Platz in der Kita juristisch durchsetzen sowie Verdienstausfall und Kosten für private Betreuung geltend machen.

Anspruch auf Kitaplatz in Bayern durchsetzen – die Voraussetzungen

Wir können Ihren Rechtsanspruch durchsetzen. Dafür müssen aber Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie müssen sich angemessen selbst um einen Platz in einer Kita bemüht haben
  • Ihr Rechtsanspruch muss gegenüber dem zuständigen Jugendamt in Bayern erklärt werden
  • Bei Ablehnung muss Widerspruch eingelegt werden

Dabei gilt: umso früher Sie in Ihrer Suche rechtliche Beratung einholen, desto besser. Ein Schreiben vom Anwalt öffnet häufig bereits Türen die anderen verschlossen bleiben. Außerdem sollten Sie von Anfang an auf eine rechtssichere Kommunikation achten. Den Voraussetzungen widmen wir uns nun im Detail:

Anspruch auf Kindergartenplatz in Bayern erfordert eigenes Bemühen

Wie Ihr Engagement auszusehen hat, ist vom Gesetzgeber nicht konkretisiert worden. Klar ist aber: Sie müssen überhaupt nach einer Kita gesucht haben, die Ihnen zumutbar war. Richtwert: Sie muss innerhalb von 5 km zum Wohnort liegen oder mit dem ÖPNV in 30 Minuten erreichbar sein.

Sie müssen aber nicht jede Einrichtung kontaktieren, die diese Kriterien erfüllt. Versuchen Sie es bei einigen und bewahren Sie zum Nachweis die entsprechende Korrespondenz auf. Ihre Anfragen sollten deshalb auch schriftlich erfolgen, um diese nachweisen zu können, sollten Sie den Rechtsanspruch durchsetzen wollen.

Das sagen unsere Mandanten

S
Svenja T.

Ich hätte nicht gedacht, dass man tatsächlich einen Kitaplatz einklagen kann und bin positiv überrascht worden. Vielen Dank an die Kanzlei!

L
Lina S.

Nach der Ablehnung sind wir mit Hilfe der Kanzlei rechtlich vorgegangen und 3 Monate später gab es doch noch einen Kitaplatz für unsere Tochter.

T
Tugce I.

Mit der Hilfe von Decker & Böse haben wir sofort einen Kitaplatz bekommen. Würden wir beim nächsten Kind genauso machen.

A
Alicia G.

Uns wurde die komplette und komplexe Bürokratie abgenommen. Man merkt, dass die Anwälte Ahnung haben von dem, was sie tun.

Anspruch auf Kindergartenplatz in Bayern dem Jugendamt melden

Wenn Sie selbst nicht fündig werden, müssen Sie das Jugendamt kontaktieren. Hierfür bieten wir Ihnen ein rechtssicheres Musterschreiben. In besonders umkämpften Regionen und Städten kann es auch hilfreich sein, direkt anwaltlichen Rat einholen. In jedem Fall wird sich ein Sachbearbeiter des Jugendamtes bei Ihnen rückmelden.

Ein entsprechender Antwortbescheid auf den Antrag fällt leider in vielen Fällen negativ aus. Dann müssen Sie innerhalb der Frist von einem Monat Widerspruch einlegen. Um diesen rechtssicher zu formulieren, lohnt sich spätestens ab diesem Zeitpunkt der Anwalt.

Widerspruch zentral für weiteres Vorgehen

Ihr Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ebnet den Weg für unser weiteres Vorgehen. Die Kommune ist nun gezwungen, Ihren Fall nochmals zu überprüfen. In manchen Fällen erhalten Eltern nun schon einen Platz, die Chance ist aber gering. Schließlich werden Eltern in den meisten Fällen nicht grundlos abgelehnt.

Auf dieser Basis können Sie nun aber rechtlich vorgehen. Sie können einen Kitaplatz einklagen. Natürlich besteht trotzdem die Möglichkeit, dass schlicht keine Kapazitäten vorhanden sind. Selbst wenn die Kommune gezwungen wäre, mehr Plätze zu schaffen, ginge das nicht so schnell, als dass es Ihnen noch helfen würde.

„Unsere Klage hatte Erfolg. Sechs Wochen später hatte unser Sohn einen Kitaplatz.“

– Anne S.

Anspruch auf Krippenplatz in Bayern kann Ersatzansprüche begründen

Scheitern alle Versuche, einen Platz in einer Kita zu bekommen, obwohl Sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, ist klar: die Kommune kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach. Da der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung auch in Bayern bereits seit 2013 besteht, gibt es dafür auch keine hinreichende Entschuldigung.

Wenn Ihnen nun dadurch finanzielle Schäden entstehen, können Sie diese geltend machen. Dazu gehören einerseits Ersatzansprüche aus Verdienstausfall und auf der anderen Seite Mehrkosten für eine meist teure alternative Betreuung Ihres Kindes. Private Einrichtungen oder auch Tagesmütter kosten häufig deutlich mehr als die Eigenbeteiligung einer Kita.

Rechtsanspruch auf Kita in Bayern per Gericht durchsetzen

Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen einer Klage übernehmen wir für Sie. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bereits einen Ablehnungsbescheid vorliegen haben oder sich noch am Anfang der Suche befinden. Welches Vorgehen in Ihrem individuellen Fall zum Erfolg führt, prüfen unsere erfahrenen Anwälte im Detail.

Für einen ersten Überblick können Sie aber den Service unserer kostenlosen Erstprüfung nutzen. So können Sie die Situation besser einschätzen und überlegen, welcher Weg für Sie der zielführendste ist. Im Idealfall verschaffen wir Ihnen einen Kita-Platz in Bayern – falls nicht möglich, zumindest den Ersatz Ihrer Mehrkosten.

Rechtsanspruch Kita Bayern – was Mandanten fragen

Ja, das geht. Es ist in diesen Fällen für die Betroffenen häufig sogar noch wichtiger, weil die Ausfälle meist schwerer wiegen als für Menschen, die Ihrem Beruf angestellt nachgehen. Das Problem ist aber, dass diese komplizierter nachzuweisen sind. Bayerische Angestellte oder Beamte erhalten ein Festgehalt, dass sich konkret beziffern lässt.

Für Selbstständige gilt das nicht, weil das Einkommen und die geleistete Arbeit von Monat zu Monat schwanken. Die Gründe sind meist saisonal oder konjunkturell. In jedem Fall sollten Sie in diesem Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Nur so können Sie Verdienstausfälle in Bayern durchsetzen. Alleine gehen Ihre Chancen gegen Null.

Grundsätzlich gilt der Rechtsanspruch bundesweit. Besonders angespannt ist die Lage aber in bayerischen Großstädten. Dazu gehören:

  • Nürnberg, Fürth, Erlangen (Mittelfranken)
  • Würzburg (Unterfranken)
  • Bamberg (Oberfranken)
  • Regensburg (Oberpfalz)
  • Augsburg (Schwaben)
  • Ingolstadt (Oberbayern) 

Die Landeshauptstadt München ist dabei der Spitzenreiter. Hier kann es je nach Stadtteil extrem schwierig sein, eine Betreuung zu finden. Das gilt dann meist sogar für den privaten Bereich, wo die Wartezeiten auf den Listen teils mehrere Jahre betragen.

Eine persönliche Vorstellung kann theoretisch helfen, sie sollten aber immer ergänzend eine schriftliche Anfrage stellen und auch die Antwort vom Träger schriftlich einfordern. Der Grund ist die spätere Nachvollziehbarkeit. Wenn Ihre ursprüngliche Suche nicht dokumentierbar ist, verbauen Sie sich schlimmstenfalls den Rechtsweg, sollte dieser später nötig sein.

Die Grenzen zwischen den Bezeichnungen können fließend sein. Der Rechtsanspruch richtet sich im Wesentlichen auf die kindliche Betreuung in einer geeigneten Einrichtung. Ob der Name dann Kita, Krippe oder Kindergarten ist, spielt nur eine sekundäre Rolle. Das gilt zumindest, solange es eine für Ihr Kind altersgerechte Betreuung gibt.

Obwohl der Rechtsanspruch seit dem Jahr 2013 per Gesetz besteht, haben viele Kommunen noch immer nicht ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt. Das Problem liegt meist an der Finanzierung oder an fehlendem Personal. Der Rechtsanspruch besteht nun aber schon so lange, dass fehlende Plätze heute nicht mehr zu rechtfertigen sind.

Kommt die Stadt bzw. Gemeinde Ihrer gesetzlichen Pflicht Ihrem Kind gegenüber nicht nach, sollten Sie dagegen vorgehen.

Rechtlich gesehen gegenüber Ihrem Kind, praktisch aber natürlich gegenüber Ihnen als gesetzlichem Vertreter. Kommunen haben in der Vergangenheit deshalb bereits versucht, beispielsweise den Rechtsanspruch auf Verdienstausfall zu entkräften. Die Argumentation: Das Kind habe den Anspruch, weshalb entgangener Verdienst der Eltern nicht geltend gemacht werden könne.

Dieser Argumentation wurde bereits zu Recht höchstrichterlich widersprochen. Der Verdienst der Eltern und das Wohl des Kindes hängen untrennbar miteinander zusammen und können deshalb nicht für sich genommen betrachtet werden. Wir können Ihre Rechte also trotzdem durchsetzen.

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