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Schadensersatz – Rechtsanspruch und Berechnung

Mit zahlreichen Beispielen von Diesel-Manipulation bis Datenklau

  • Schadensersatzansprüche durchsetzen
  • Rechtsgrundlagen mit vielen Beispielen
  • alle Ansprüche & Fristen im Überblick

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Schadensersatz-Definition: Der Ausgleich eines Schadens, der durch ein schädigendes Ereignis verursacht wurde. Die Entschädigung fällt im Normalfall in finanzieller Form aus.

Dieser Artikel behandelt folgende Themen:

  • Wie werden Schaden und Schadensersatz definiert?
  • Wie wird die Höhe des Anspruchs festgestellt?
  • Welche Gründe kann es für Schadensersatz geben?
  • Was ist der Unterschied zum Schmerzensgeld?
  • Wann verjähren die Ansprüche?
  • Wie kann Schadensersatz durchgesetzt werden?
  • Was sind Praxisbeispiele für Schadensersatz?

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Was ist ein Schaden?

Fügt man einer anderen Person einen Schaden zu, muss man in der Regel dafür aufkommen. Grundsätzlich ist mit einem Schaden jeder wirtschaftliche Nachteil gemeint. Immer dann, wenn das Vermögen einer Person in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird, entsteht somit ein Schaden.

Es gibt aber auch sog. immaterielle Schäden. Solche können beispielsweise durch Verstöße gegen den Datenschutz zustande kommen. So kommt es immer wieder vor, dass teilweise Millionen von Verbrauchern Schadensersatzansprüche bis zu 5000 Euro durch Datenlecks bei Unternehmen haben.

Wie berechnet man den Schaden?

Um die Höhe des Schadensersatzes zu ermitteln, nimmt man nach Vorgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine sog. Gesamtsaldierung vor. Man betrachtet dabei die Vermögenslage vor und nach dem schädigenden Ereignis. Durch den Schadensersatz will das BGB folglich den Nachteil ausgleichen. Dies kann dabei durch Geldzahlungen aber auch durch andere Handlungen, wie zum Beispiel eine Abtretung von Rechten, vorgenommen werden. Der Geschädigte muss nur so gestellt werden, als hätte er den wirtschaftlichen Nachteil nie erlitten.

Bei der Betrachtung des Schadens muss jedoch stets an ein Mitverschulden des Geschädigten gedacht werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn dieser über eine rote Ampel läuft, der Schädiger aber ein Vielfaches der eigentlich erlaubten Geschwindigkeit fährt. Dann ist der jeweilige Verschuldensgrad der Beteiligten zu ermitteln. So müsste man prüfen, ob beispielsweise der Verursacher den Fußgänger auch angefahren hätte, wenn er mit angepasster Geschwindigkeit gefahren wäre. Gleichzeitig müsste die Höhe der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit mitberechnet werden.

Woraus ergibt sich ein Schadensersatz?

Im BGB wird festgehalten, wann ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt. Damit gleichzeitig auch die Pflicht zum Ersatz eintritt, muss ein Zusammenhang zwischen der Handlung und dem Schaden bestehen. Dies bedeutet, dass die Handlung des Schädigers zwingend erforderlich war, um den Schaden herbeizuführen.

Außerdem muss der Schädiger den Schaden vorsätzlich oder mindestens fahrlässig verursacht haben. Er muss ihn als gewollt oder billigend in Kauf genommen haben (Vorsatz). Er muss alternativ mindestens die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die den Eintritt des Schadensfalles verhindern hätte können (Fahrlässigkeit).

Mit dem Schadensersatz-Newsletter von DB-Anwälte sind Sie stets bestens über Ihre Rechte informiert. Unsere Experten informieren Sie zweimal im Monat darüber, wo Ihnen aktuell Schadensersatz zusteht und wie Sie finanziell profitieren können. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Tipps und Empfehlungen zu rechtlichen Themen, mit denen Sie sich effektiv gegen Ungerechtigkeiten wehren können.

— Ulf Böse, Inhaber

Ein Schadensersatzanspruch im Rahmen des BGB kann sich aus zweierlei Gründen ergeben:

1. Aus einem Vertrag

Dabei hat sich eine Partei nicht an die vertraglichen Absprachen gehalten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Verkäufer die Kaufsache später als zum vereinbarten Zeitpunkt liefert.

 

2. Aus unerlaubter Handlung

Haben Schädiger und Geschädigter keine (vertragliche) Bindung zueinander, ist von einer unerlaubten Handlung auszugehen. Dies kann der Fall sein, wenn eine Person eine andere im Straßenverkehr anfährt oder aus Versehen die Brille des anderen zerstört.

Was genau bedeutet Schmerzensgeld?

Über den Schadensersatz werden materielle Güter, wie zum Beispiel Schäden an Fahrzeugen ersetzt. Immaterielle Güter hingegen sollen z. B. über das Schmerzensgeld ausgeglichen werden. Dies soll in allen Fällen Abhilfe schaffen, in denen kein direkter Vermögensschaden eingetreten ist. Wenn beispielsweise die Persönlichkeitsrechte eines Prominenten durch einen Artikel in einer Zeitung verletzt werden, kommt das Schmerzensgeld zum Tragen. Hier entsteht kein direkter vermögensrechtlicher Nachteil. Um dem entgegenzuwirken, soll der Geschädigte Schmerzensgeld verlangen können.

Schmerzensgeld und Schadensersatz können aber auch nebeneinander bestehen. Das lässt sich besonders einfach anhand eines Unfalls darstellen: Wurden Sie durch die Schuld eines anderen bei einem Autounfall schwer verletzt, können Sie für Ihre Schmerzen und sonstige Beeinträchtigungen Schmerzensgeld verlangen. Die materiellen Schäden an Ihrem Fahrzeug können durch einen Schadensersatzanspruch ausgeglichen werden. Behandlungskosten durch Ärzte und ggf. physiotherapeutische Maßnahmen zur Regenerierung Ihrer Verletzungen fallen ebenfalls unter das Thema Schadensersatz.

Wann verjähren Schadensersatzansprüche?

Gemäß §199 II BGB verjähren Schadensersatzansprüche, beispielsweise wegen der Verletzung des Körpers, nach 30 Jahren. Anders hingegen ist es zum Beispiel bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Wer einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen will, der muss dies innerhalb von sechs Monaten tun.

Im Kaufrecht muss ein Schadensersatz bei beweglichen Dingen schon innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. Andernfalls tritt die Verjährung ein. Damit ist gemeint, dass Sie den entsprechenden Anspruch verlieren. Sie können dann zwar in der Praxis immer noch versuchen, Schadensersatz zu bekommen, es besteht aber keine rechtliche Verbindlichkeit mehr.

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Wie kann Schadensersatz durchgesetzt werden?

Um Schadensersatz durchzusetzen, benötigt es in vielen Fällen die Hilfe eines Anwalts. Das hat mehrere Gründe: Zum einen kann es sein, dass das Gegenüber den Anspruch nicht anerkennt. Das kommt vor allem dann häufig vor, wenn der Schaden nicht von einer Versicherung getragen werden würde – zum Beispiel von einer Haftpflichtversicherung. Weigert sich der Schädiger, für den Schaden aufzukommen, oder gibt an, diesen nicht bezahlen zu können, sollte rechtliche Beratung eingeholt werden.

Gerade bei höheren Schäden kann auch die Schadensersatz-Höhe zum Streitfall werden. Das gilt besonders für gebrauchte Dinge, deren Wert nicht einfach von einem Kassenbon abgelesen werden kann. Forderungen nach Schadensersatz werden dann zwar häufig trotzdem außergerichtlich beigelegt. Allerdings kann es sich lohnen, bei der Verhandlung auf die Expertise eines Anwalts zu vertrauen, um den höchstmöglichen Entschädigungsbetrag erzielen zu können.

Was sind Schadensersatz-Beispiele aus der Praxis?

Besonders schwierig wird es, wenn Schadensersatz gegenüber prominenten Unternehmen und Konzernen durchgesetzt werden soll. Diese werden in der Regel durch große Kanzleien oder auch interne Rechtsabteilungen vertreten. Sie scheuen daher in vielen Fällen nicht den Rechtsstreit und lassen es darauf ankommen, ob Sie es ernst meinen. Folgender Abschnitt zeigt mehrere Beispiele aus der Praxis und wie Sie in diesen Fällen Schadensersatz erhalten können.

Ein gutes Beispiel sind die Automobilkonzerne im Abgasskandal. Um diese für die Manipulation an Abgaswerten von Dieselfahrzeugen zur Rechenschaft zu ziehen, musste sogar mit der Musterfeststellungsklage vom Gesetzgeber ein eigenes Rechtsmittel geschaffen werden. Als Verbraucherrechtskanzlei sind wir besonders auf solche Themengebiete spezialisiert, bei denen Sie als Normalverbraucher Schadensersatz von großen Unternehmen erhalten können.

Entschädigung im Abgasskandal

Für viele galten Diesel-Klagen bereits als abgeschlossen. In einigen Fällen lag das an der Verjährung, in anderen daran, dass sich Verbraucher der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten. Eine solche gab es allerdings nur gegen VW. Für andere Hersteller bestehen noch heute in vielen Fällen Ansprüche auf Schadensersatz. Durch Rechtsprechung des EuGH sowie des BGH wurden vor allem die Thermofenster ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Hier bestehen häufig sogar noch Ansprüche gegen Volkswagen.

Auch gegen Daimler und mehrere andere Automarken lässt sich heute noch Schadensersatz einklagen. Dieser bezieht sich im Wesentlichen auf die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, dass dieses durch den Abgasskandal erlitten hat. Sie durften sich darauf verlassen, mit dem Fahrzeugkauf einen bestimmten Wert ihr Eigen nennen zu können. Dieser fällt nun aber geringer aus. Dabei handelt es sich um einen Vermögensschaden, dessen Ausgleich viele Tausend Euro betragen kann und den Sie durchsetzen lassen sollten.

Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen

Eine besondere Form von Schadensersatz wird durch Datenschutzverstöße begründet. Art. 82 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sieht Schadensersatz dafür vor, dass Sie durch das Verschulden Dritter die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten verlieren. Hierbei handelt es sich um immateriellen Schadensersatz. Es ist deshalb nicht nötig, dass die geklauten Daten etwa dafür verwendet werden, um sich Zugang zu Ihren Konten zu verschaffen und Ihnen konkrete finanzielle Schäden zuzufügen. Das würde zwar für sich genommen ebenfalls wieder einen Schadensersatzanspruch begründen.

Für Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO reicht es aber aus, dass Sie nicht mehr Herr über Ihre Daten sind, ohne dass diese von Cyberkriminellen weiter missbraucht werden. Unternehmen und auch Behörden sowie sonstige Dritte, denen Sie Ihre Daten zur Verfügung stellen, sind verpflichtet, diese angemessen zu schützen. Werden Ihre persönlichen Informationen gestohlen oder sonst durch ein Datenleck verloren, kann man in vielen Fällen davon ausgehen, dass der Schutz nicht ausreichend gewährleistet wurde. Für diese Verfehlung können Sie sich entschädigen lassen. Schadensersatzansprüche reichen hier bis zu 5.000 Euro.

Weitere Kompensationsmöglichkeiten für Vermögensschäden

Bei folgenden Beispielen handelt es sich im rechtlichen Sinne nicht um Schadensersatz. Dennoch haben Sie dabei die Möglichkeit, ungünstige Vermögensentwicklungen rückgängig zu machen bzw. zu kompensieren. Viele Verbraucher können deutliche finanzielle Vorteile dadurch erreichen, dass Sie teure, langlaufende Verträge widerrufen. Durch besonders bis Ende 2007 fehlende Widerrufsbelehrungen geht das in vielen Fällen sogar noch Jahre später rückwirkend. Beispiele hierfür sind etwa heute unrentable Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Weil in allen Fällen bereits getätigte Zahlungen inklusive Zinsen und Gebühren rückabgewickelt werden können, geht es hierbei für viele Verbraucher um hohe Geldsummen.

Eines unserer weiteren großen Anwendungsgebiete ist das Vorgehen gegen rechtswidrige Tariferhöhungen. Zu viel gezahlte Beiträge, etwa in der privaten Krankenversicherung, sind zwar rechtlich gesehen kein Schaden, für den Sie Schadensersatz fordern können. Für Sie als Verbraucher läuft es in der Praxis aber auf ein ähnliches Ergebnis hinaus. Sie können einen Vermögensnachteil kompensieren, indem Sie rechtlich gegen unwirksame Beitragserhöhungen vorgehen. Sie können dann zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten und werden auch für die Zukunft auf den letzten legalen Tarif zurückgesetzt. Das kann teilweise sogar dazu führen, dass mehrere Beitragsanpassungen rückgängig gemacht werden.

Häufige Fragen zum Schadensersatz

Hierfür sind viele verschiedene Szenarien denkbar. Umgangssprachlich könnte man für die meisten davon als Gemeinsamkeit feststellen, dass der Schädiger nichts für den Schaden kann. Das kann beispielsweise an Ihrer eigenen Schuld oder Mitschuld, an der Schuldunfähigkeit des Schädigers oder auch an der Art und Weise des Vorgangs liegen, durch den der Schaden zustande kam.

Sind Sie selbst schuld an dem Schaden, entsteht dadurch kein Anspruch auf Schadensersatz, auch wenn in der konkreten Situation andere beteiligt sind, die für den Schaden aber nicht verantwortlich gemacht werden können.

Schwieriger liegt der Fall, wenn eine Mitschuld besteht. Wer selbst an dem Schaden nicht unschuldig ist, kann zumindest rein theoretisch noch Ansprüche auf Schadensersatz haben. Hierbei handelt es sich aber um spezifische Einzelfälle, die individuell bewertet werden müssen.

Von schuldunfähigen Personen kann kein Schadensersatz verlangt werden. Das gilt beispielsweise für kleine Kinder oder auch Personen, die etwa durch eine schwere, geistige Beeinträchtigung nicht schuldfähig sind.

Auch für Situationen, in denen Schäden durch reinen Zufall oder höhere Gewalt verursacht werden, können Sie keinen Schadensersatz fordern. Ausnahmen würden nur dann bestehen, wenn der Schaden erwartbar gewesen wäre und jemand anderes es fahrlässig versäumt hat, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, zu denen er verpflichtet gewesen wäre. Für viele solcher Schäden können Sie sich aber entsprechend versichern.

Deutsche Gesetzestexte kennen beide Schreibweisen. Für Sie als Verbraucher ist das irrelevant, wenn Sie Schadensersatz verlangen. Der Gesetzgeber verlangt von juristischen Laien nicht, dass diese die rechtlichen Begriffe exakt kennen und verwenden können. Solange die grundlegende Intention Ihrer Aussage nachvollziehbar ist, ist das in der Regel ausreichend. Ob Sie also Schadensersatz oder Schadenersatz fordern, spielt keine Rolle.

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