Zum Hauptinhalt springen

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: so wechseln Sie

Vorher zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern

  • Möglichkeiten und Voraussetzungen im Überblick
  • Vor- und Nachteile kennen
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

In jungen Jahren scheint der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) attraktiv zu sein: Die Beiträge sind zunächst verlockend günstig und die Leistungen sind besser als in der gesetzlichen Regelversorgung. Doch mit steigendem Alter steigen die Beiträge der PKV stark an und bei Familiengründung muss jedes Familienmitglied teuer individuell versichert werden. Häufig entsteht dann bei PKV-Versicherten der Wunsch nach einem Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Diesem hat der Gesetzgeber jedoch grundsätzlich einen Riegel vorgeschoben. Wir zeigen, wie der Wechsel dennoch funktionieren kann.

Bekannt aus:

Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen!

PKV: Jetzt zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln!

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Chefarztbehandlung, schnelle Arzttermin-Vergabe oder Einzelzimmer im Krankenhaus: Gesetzlich Versicherte müssen oft neidvoll zur Kenntnis nehmen, wie privilegiert privat Versicherte im deutschen Gesundheitssystem behandelt werden. Nicht von ungefähr kommt der Begriff der „Zwei-Klassen-Medizin“. Angestellte, die im Jahr eine bestimmte Einkommensgrenze überschreiten, können sich statt der gesetzlichen für eine private Krankenversicherung entscheiden und fortan von den oft deutlich besseren Leistungen profitieren.
Und auch der Tarif scheint in der PKV häufig deutlich attraktiver zu sein. Denn die Beiträge hier sind – im Gegensatz zu denen der GKV – einkommensunabhängig und steigen bei einer Einkommenserhöhung nicht sofort an.

Nachteile der privaten Krankenversicherung

Doch mit steigendem Alter mehren sich häufig auch die Nachteile für Privatversicherte im Vergleich zu Kassenpatienten. Großer Knackpunkt: Familienmitglieder müssen separat versichert werden, sofern sie sich nicht in einem Angestelltenverhältnis befinden. Während in der GKV Kinder und häufig auch Ehegatten automatisch kostenfrei mitversichert sind, müssen Privatversicherte jedes Kind zusätzlich beitragspflichtig absichern. Hinzu kommt, dass sie bei ambulanten Behandlungen in Vorleistung gehen müssen. Dies führt jedes Mal zu einer kurzzeitigen finanziellen Belastung. Diese fällt umso deutlicher ins Gewicht, je stärker sie auf Therapien und Medizin angewiesen sind.

Doch nicht nur das: Für Ärger sorgen auch immer wieder unverhältnismäßig starke Beitragserhöhungen, mit denen Versicherungen ihre Versicherten Jahr für Jahr konfrontieren. Die verlockend niedrigen Beitragssätze, die in jungen Jahren zu zahlen waren, stellen sich im Laufe der Jahre also zunehmend als Mogelpackung heraus.

Kann von der PKV zurück in die GKV gewechselt werden?

Spätestens dann, wenn die Nachteile der PKV überwiegen, stellen sich Privatversicherte häufig die Frage: Sollten sie lieber wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Der Schreck ist groß, wenn Privatversicherte realisieren, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland vom Gesetzgeber weder vorgesehen noch gewollt ist. Hintergrund ist: Mit zunehmendem Alter des Versicherten fallen höhere Kosten für die Versicherung an.

Personen, die also erst nach einem späten Versicherungseintritt Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, hätten in jüngeren Jahren nichts in die gesetzliche Kasse eingezahlt. Das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung würde dadurch nicht mehr aufgehen, es würde ein riesiges Finanzierungsloch entstehen. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten für den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Welche Option für Sie anwendbar ist, prüfen unsere spezialisierten Anwälte gern für Sie in einer kostenlosen Erstberatung.

Jetzt in 3 Schritten Beiträge zurückfordern

  • Daten einreichen: Versicherungsdaten eintragen & absenden.
  • Kostenlose Beratung: Unverbindliche Erstberatung nutzen.
  • Rückerstattung: zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: Möglichkeiten im Überblick

Auf den Punkt gebracht hilft für einen möglichen Wechsel von der PKV zurück in die GKV nur Eines: Das Einkommen muss für eine gewisse Zeit soweit reduziert werden, dass es unter die entscheidende Grenze von 62.550 Euro fällt (bzw. unter 56.250 Euro bei Angestellten, die bereits vor dem 31.12.2002 privatversichert waren). Gleichzeitig darf das Alter von 55 Jahren nicht überschritten sein.

Da niemand freiwillig und bei gleicher Leistung auf einen Teil seines Gehaltes verzichten möchte, stellen wir nachfolgend einige clevere Optionen vor, wie das Einkommen dennoch vorübergehend reduziert werden kann.

Zwingende Voraussetzungen für einen möglichen Wechsel in die GKV:

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 62.550 € wird unterschritten

  • Der Versicherte ist noch keine 55 Jahre alt

Mit folgenden Optionen lassen sich die Voraussetzungen für den Weg zurück in die GKV erfüllen:

  • Sabbatjahr
  • Vorübergehende Teilzeit/Brückenteilzeit
  • Ausnutzen des Langzeitkontos/Zeitwertkontos
  • Elternzeit
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Entsendung ins Ausland
  • Option für Selbständige
  • Option für Beamte
  • Arbeitslosigkeit nutzen für Wechsel von PKV in GKV
  • Einfachste Möglichkeit: Vertrag mit PKV widerrufen

Sabbatjahr

Mit einer Auszeit für eine große Reise oder für eine Weiterbildung in Form eines Sabbatjahres („Sabbatical“) kann der Arbeitnehmer eine längere Pause vom Job genießen. Gleichzeitig wird das Einkommen für eine gewisse Zeit reduziert, im besten Fall unter die entscheidende Grenze von 62.550 Euro. Eine gute Möglichkeit also, um von der PKV in die GKV zu wechseln.

Vorübergehende Teilzeit/Brückenteilzeit

Seit dem 1.1.2019 haben Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine befristete Teilzeit-Arbeit (§ 91 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Der Mindestzeitraum für diese sogenannte Brückenteilzeit beträgt ein Jahr.
Individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden kann auch eine andere, flexiblere Form der befristeten Teilzeit-Arbeit. In beiden Fällen sollte zuvor genau ausgerechnet werden, wie viel Arbeitszeit während der Teilzeitphase reduziert werden muss, um die Entgeltgrenze zu unterschreiten und dadurch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können.

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung: Jetzt Geld zurückfordern!

check-circle-regular

Sie haben von Ihrem Versicherer die Nachricht erhalten, dass Ihr PKV-Beitrag steigen wird? Dagegen sollten Sie sich wehren.

check-circle-regular

Oftmals begründen die Versicherer ihre Preisanpassung in unzureichender Weise. Viele Gerichte haben dies bereits als unzulässig bewertet und einer Rückerstattung der Beiträge stattgegeben.

check-circle-regular

Wir prüfen gerne Ihren Versicherungsvertrag und klären im kostenlosen Erstgespräch ob Ihre PKV-Beitragserhöhung rechtens ist.

oder
0221 - 29270 - 0

Ausnutzen des Langzeitkontos/Zeitwertkontos

Viele größere Betriebe bieten ihren Angestellten an, zur Finanzierung einer Auszeit einen frei gewählten Teil des monatlichen Gehaltes auf das Arbeitgeberkonto einzuzahlen. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt zahlt der Arbeitgeber dem Angestellten das Geld wieder aus und finanziert so dessen phasenweise Arbeitsreduktion oder Auszeit.

Gerne prüfen wir für Sie, ob eine dieser Teilzeit- bzw. Auszeit-Optionen für Ihr Ziel des Wechsels zurück in die gesetzliche Krankenversicherung geeignet ist und wie Sie das klärende Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber am besten führen sollten.

Elternzeit

Arbeitet der Versicherte während der Elternzeit in Teilzeit weiter – entscheidet er sich also fürVersicherung in Elternzeit Elternteilzeit – kann dies ebenfalls als gute Gelegenheit für einen Wechsel zurück in die GKV genutzt werden. Doch aufgepasst: Es sind hier zusätzlich die Höhe der zulässigen Wochenstunden und die zeitweise finanziellen Mehraufwendungen zu berücksichtigen. Daher sollte auch diese Option zuvor detailliert mit einem spezialisierten Anwalt durchgesprochen und durchgerechnet werden.

Achtung: Bei einer Elternzeit, in der die Arbeit vollständig pausiert wird, greift diese Option nicht. Denn in diesem Fall bleibt der Versichertenstatus unverändert.

Betriebliche Altersvorsorge

Jährlich können Arbeitnehmer bis zu 3.312 Euro in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dadurch verringert sich ihr zu versteuerndes Einkommen um ebendiesen Betrag. Auch hier gibt es also die Möglichkeit der gezielten Einkommens-Reduktion. Allerdings darf das Einkommen zuvor nur bei höchstens 65.862 Euro gelegen haben, damit es sich durch die bAV unter die entscheidende Grenze von 62.550 Euro reduzieren lässt. Betrachtet wird ein komplettes Kalenderjahr. Daher ist wichtig, dass die erhöhten Einzahlungen über mindestens zwölf Monate getätigt werden. Der Wechsel zur GKV jedoch ist ab dem ersten Monat mit reduziertem Einkommen möglich.

Sprechen Sie uns zur Umsetzung dieser Möglichkeit gern an. In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir mit Ihnen die Details.
 

„Dank der Tipps konnte ich wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln und bin einfach nur erleichert.“

– Naomi L.

Entsendung ins Ausland

Insbesondere in international agierenden Unternehmen werden Angestellte häufig für eine begrenzte Zeit in ausländische Filialen entsendet. Auch dies könnte den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ebnen. Allerdings ist wichtig, dass es sich dabei nicht um eine Entsendung gemäß § 4 des 4. Sozialgesetzbuches handelt. Denn dann würde auch im Ausland weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht mitsamt des Versichertenstatus gelten.
Stattdessen sollte in den Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Arbeitgeber darauf Wert gelegt werden, dass der Entsendete während seines Auslandseinsatzes der Sozialversicherungspflicht des Ziel-Landes unterliegt. Bei der Rückkehr nach Deutschland kann der Versicherte dann problemlos in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten.

Option für Selbständige

Anstellung aufnehmen um zurück in die GKV zu kommen

Ein Modell, das für Selbständige einige Vorteile mit sich bringt, ist die Teilselbständigkeit. Der Versicherte muss dabei mehr als die Hälfte seines Einkommens durch eine sozialversicherungspflichtige Anstellung beziehen. Gleichzeitig darf insgesamt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 Euro nicht überschritten werden. Unter diesen Voraussetzungen ist der Weg frei für einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Die selbständige Beschäftigung kann im Rahmen des Nebenberufes problemlos weiter fortgeführt werden.

Option für Beamte

Anstellung aufnehmen um zurück in die GKV zu kommen

Für Beamte ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung eine besonders große Herausforderung. Gleichzeitig muss hier zunächst sorgfältig abgewogen werden, ob ein Wechsel tatsächlich sinnvoll ist. Denn Beamte profitieren in der PKV von Beihilfe in Form von attraktiven Zuschüssen. In der GKV fällt diese Unterstützung für Beamte gänzlich weg.
Wenn Beamte dennoch einen Wechsel von der PKV in die GKV in Erwägung ziehen, muss dafür zwingend der Beamtenstatus aufgegeben werden. Sobald der Wechsel ins Angestelltenverhältnis vollzogen wurde und die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 Euro unterschritten wird, kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.

Das sagen unsere Mandanten

L
Lea Z.

Der Wechsel hat geklappt und jetzt spare ich Monat für Monat bares Geld. Ein herzliches Danke ans Decker & Böse Team!

C
Can D.

Ich bin so froh wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Jetzt kann ich wieder entspannt zum Arzt gehen!

E
Elias W.

Nach der Erstberatung war mir klar, es gibt doch noch eine Chance! 3 Monate später war ich in der GKV versichert. Meine PKV habe ich in eine Zusatzversicherung umgewandelt. So genieße ich die Vorteile eines Privatversicherten und spare über 600€ monatlich.

M
Mathilda A.

Dank der Kanzlei Decker & Böse bin ich wieder in der GKV und brauche künftig keine Angst mehr vor Arztbesuchen zu haben.

Arbeitslosigkeit nutzen für Wechsel von PKV in GKV

Eine drastische, aber sehr wirkungsvolle Maßnahme zum Wechsel der Krankenversicherung ist die offizielle Meldung der Arbeitslosigkeit. Denn sobald in einem Monat Arbeitslosengeld bezogen wird, steht der Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung offen. Allerdings wird eine mehrwöchige Arbeitslosengeld-Sperrfrist dann verhängt, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag endet. Der Krankenversicherungs-Wechsel kann also erst nach dieser Sperrfrist vollzogen werden.

Ob man tatsächlich bewusst eine arbeitgeberseitige Kündigung provoziert mit dem Ziel, die Krankenversicherung zu wechseln, muss gut abgewogen werden. Wenn sich der Versicherte allerdings ohnehin beruflich neu orientieren möchte und beispielsweise auch die Sperrfrist finanziell in Kauf nehmen würde und kann, bietet sich diese Option für den Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls an.

Sind Sie sich unsicher, ob diese eher drastische Option für Sie in Frage kommen könnte? In einer kostenlosen Erstberatung prüfen unsere Experten diese und weitere Möglichkeiten zum Wechsel in die GKV für Sie.

Vertrag mit PKV widerrufen und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung – so geht’s

Die einfachste Möglichkeit, von der PKV zurück in die GKV zu wechseln, ist der Vertragsunterzeichnung für PKVWiderruf. Dieser ist problemlos innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, bzw. genauer: 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Versicherungsbestimmungen, möglich.

In der Regel ist für diesen Widerruf eine E-Mail ausreichend. Sie sollten in jedem Fall später beweisen können, dass Sie diese vor Ablauf der 14-Tage-Frist abgesendet haben.

Unterstützung vom Anwalt für einen erfolgreichen Krankenversicherungs-Wechsel

Jede der oben aufgezeigten Optionen für einen Versicherungswechsel hat ihre Tücken und sollte deshalb sorgfältig abgewogen und für Ihre individuelle Situation durchgerechnet werden. Denn teilweise ergeben sich daraus weitreichende Konsequenzen – fraglich ist dann, ob diese den erfolgreichen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wert sind.

In einem kostenlosen Beratungsgespräch mit unseren spezialisierten Juristen klären wir genau dies gemeinsam mit Ihnen ab. Wir rechnen durch, inwiefern sich ein Krankenversicherungs-Wechsel für Sie lohnt und schlagen Ihnen die für Sie geeignete Wechsel-Möglichkeit vor.

Wechsel in GKV nicht möglich? So kann auch in der PKV Geld gespart werden

Privatversicherte über 55, die keine Chance auf einen Wechsel von der GKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung mehr haben, sind häufig in einer besonders ärgerlichen Situation: Gerade mit steigendem Alter sind oft auch die Beiträge des Privatversicherers drastisch in die Höhe geklettert. Der Gedanke an den Renteneintritt bereitet dadurch große Sorge. Denn trotz dann geringerem Einkommen müssen monatlich weiterhin die horrend hohen Versicherungsbeiträge entrichtet werden.

Doch auch hier gibt es eine Lösung: Viele Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre wurden durch die privaten Krankenversicherungen rechtlich unwirksam vorgenommen! In diesem Fall hilft Ihnen ein spezialisierter Anwalt dabei, die unwirksamen Betragserhöhungen von der PKV zurückzufordern und den Tarif dauerhaft auf einem akzeptablen Niveau bestehen zu lassen.

Unsere Anwälte

Portrait von Ulf Böse - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Ulf Böse
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Markus Decker - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Markus Decker
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Cornelius Diekmeyer - Rechtsanwalt
Cornelius Claudius Diekmeyer
Rechtsanwalt
Portrait von Branimir Kristof - Rechtsanwalt
Branimir Kristof
Rechtsanwalt
Portrait von Igor Baraz - Rechtsanwalt
Igor Baraz
Rechtsanwalt
Portrait von Malgorzata Roszak, Rechtsanwältin
Malgorzata Roszak
Rechtsanwältin
Portrait von Kaja Slozowska - Juristin
Kaja Slozowska
Juristin
Portrait von Tobias Marx - Rechtsanwalt
Tobias Marx
Rechtsanwalt
Portrait von Hendrik Kleist - Rechtsanwalt
Hendrik Kleist
Rechtsanwalt
Portrait von Rieke de Haan-Bitzer - Rechtsanwältin
Rieke de Haan-Bitzer
Rechtsanwältin
Portrait von Burcu Katar  Rechtsanwältin
Burcu Katar
Rechtsanwältin
Portrait von Ramona Entis - Rechtsanwältin
Ramona Entis
Rechtsanwältin
Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
Ralf Möbius LL.M.
Rechtsanwalt in Kooperation
Damian Lybek
Volljurist
Niklas Turski
Volljurist
Jetzt Vertrag prüfen