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Rentenfaktor: Kürzungen häufig illegal

Wie Sie gegen die Kürzung Ihrer Rente vorgehen

  • Kürzung durch Versicherer oft rechtswidrig
  • Widersprechen & höhere Rente sicherstellen
  • Unverbindliche und kostenfreie Erstberatung

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Der Rentenfaktor ist eine Kennzahl, anhand derer sich die Höhe der monatlichen Zahlungen jeglicher Rentenversicherung berechnen lässt. Der Rentenfaktor wird bei privater Vorsorge in der Regel bei Vertragsschluss festgesetzt und kann nicht ohne Weiteres geändert werden. Dennoch hat sich in den letzten Jahren bei vielen Versicherern die Praxis eingeschlichen, den Faktor nachträglich abzusenken. Das ist aber meist rechtswidrig. Hier erfahren Sie, wie Sie sich wehren können. Zusätzlich besteht sogar die Möglichkeit, die private Rentenversicherung mit einem Widerruf komplett rückabzuwickeln.

Bekannt aus:

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Rentenfaktor-Reduzierung prüfen lassen und auf früheres Niveau zurücksetzen

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Gegen dreiste Rentenkürzungen in der privaten Rentenversicherung vorgehen

 

Absenkung des Rentenfaktors illegal: Landgericht Köln schützt Verbraucher

Aktuelle Entwicklungen: Ein Urteil des Landgerichts Köln dürfte erhebliche Auswirkungen auf Personen mit privaten Rentenversicherungspolicen haben (LG Köln, 08.02.2023, Az. 26 O 12/22). Es war gängige Praxis vieler Versicherungsanbieter, den Rentenfaktor in bestehenden Verträgen zu verringern. Begründet wurde das mit der langanhaltenden Niedrigzinsperiode. Diese Praxis wurde jedoch als unrechtmäßig verurteilt. Die Richter sahen in der Senkung des Rentenfaktors eine illegale Rentenkürzung.

Daraus folgt, dass betroffene Verbraucher nun geplante Kürzungen abwenden können. Darüber hinaus können Sie auch bereits verpasste Rentenzahlungen einfordern. Außerdem wurde vor dem Landgericht Stuttgart eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz verhandelt. Diese hatte in einem Riester-Vertrag den Rentenfaktor im Nachhinein gekürzt und ebenfalls die Niedrigzinsphase als Grund genannt. Verbraucherschützer betrachten dieses Verhalten als rechtswidrig und das Gericht folgte dieser Ansicht.

Orientierungshilfe: Alle Themen rund um den Rentenfaktor auf einen Blick

Folgender Beitrag behandelt den Rentenfaktor und seinen Einfluss auf die Private Rentenversicherung. Hierbei erklären wir nicht nur die Berechnungsgrundlage, sondern auch die Auswirkungen auf Sie persönlich in der Praxis. Wir zeigen Ihnen dabei auf, wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Rentenkürzungen zur Wehr setzen können. Darüber hinaus gibt es häufig sogar die Möglichkeit, Ihre private Rentenversicherung durch den sog. Widerrufsjoker mit Gewinn rückabzuwickeln.

So finden Sie sich in unserem Beitrag zum Rentenfaktor zurecht:

„Nachdem ich mehr als zwei Jahrzehnte eingezahlt habe, hat mich meine Rentenversicherung über die Reduzierung des Rentenfaktors in meinem Vertrag informiert. Damit würde ich bereits jetzt mehrere zehntausend Euro an Rentenbezügen verlieren. Die Experten von Decker & Böse haben mich zu meinen Optionen beraten. Ich werde ich mich gegen die unberechtigte Rentenkürzung wehren."

– Johannes D.

Teil 1: Gegen illegale Reduzierung des Rentenfaktors rechtlich vorgehen

Sie können gegen die Absenkung des Rentenfaktors rechtlich vorgehen, allerdings in der Regel nicht selbst. Zwar können Sie gegenüber Ihrem Versicherer der Reduzierung widersprechen, ob das einen Effekt hat, ist allerdings fraglich. Die Praxis der Rentenfaktor-Absenkung war schließlich ein illegaler Versuch Ihre Rentenzahlungen zu kürzen. Die Versicherungsgesellschaft lässt es daher darauf ankommen und dürfte erst einlenken, wenn spürbare, rechtliche Konsequenzen drohen.

Durch die neue Rechtsprechung haben Sie aber einen wirksamen Hebel erhalten. Mithilfe unserer spezialisierten Anwälte für Versicherungsrecht gehen Sie gegen den reduzierten Rentenfaktor vor. Wir können Ihre Ansprüche rechtlich durchsetzen und den Rentenfaktor wieder auf ein legales Maß zurücksetzen. Das betrifft im Übrigen auch in der Vergangenheit zu wenig ausbezahlte Rentenbeträgen. Auch diese müssten dann im Nachhinein erstattet werden.

Rentenfaktor berechnen: Das bedeutet der Begriff in der Praxis

Der Rentenfaktor ist ein Prozentsatz, der auf dem angesammelten Kapital und den individuellen Vertragsbedingungen basiert. Um den Rentenfaktor zu berechnen, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören die Höhe der geleisteten Beiträge, die Vertragslaufzeit sowie eventuelle Zusatzvereinbarungen. Je nach Vertrag ist es möglich, dass die Berechnungsmethoden variieren. Der Rentenfaktor ist aber nicht der einzige Aspekt, der die Rentenhöhe beeinflusst.

Die Entwicklung des Kapitalertrags, laufende Gebühren und Kosten bei Rentenbeginn sowie bei der Auszahlung spielen ebenfalls eine Rolle. Berechnet wird der Rentenfaktor als Bruchteil von jeweils 10.000 Euro und ergibt die monatliche Zahlung bei Fälligkeit der Rentenversicherung. Wenn Sie 10.000 Euro angespart haben, ergibt sich bei einem Rentenfaktor von 15 eine monatliche Rente von 15 Euro. Bei 100.000 Euro sind es 150 Euro monatlich.

So versuchen Versicherer den garantierten Rentenfaktor weiter abzusenken

Durch die lange Zeit der Niedrigzinspolitik war es Versicherungsgesellschaften kaum möglich, mit Ihrem Geld Renditen zu erwirtschaften. Selbst niedrige Garantiezinsen würden dann zu Lasten des Versicherers gehen. Daher versuchen die Unternehmen Ihre Auszahlung zu reduzieren und nutzen dafür den Rentenfaktor. Hierbei gibt es in der Regel als Untergrenze einen garantierten Rentenfaktor.

Wahrscheinlich rechnet Ihre Versicherungsgesellschaft aktuell ohnehin nur mit dieser Untergrenze und kann Ihnen bei weitem nicht zahlen, was Ihnen bei Vertragsschluss versprochen worden ist. Viele Versicherer gehen aber sogar noch einen Schritt weiter und versuchen Ihre Rentenzahlungen noch weiter zu reduzieren, indem sie den Rentenfaktor unter das Minimum absenken.

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Rechtsprechung: Aktueller Rentenfaktor kann nicht unter Garantieniveau fallen

Versicherer versuchen die sogenannte Treuhänderklausel zu nutzen, um die Versicherungsmodalitäten, in diesem Fall den Rentenfaktor, nachträglich zu verändern. Die Klausel erlaubt es Versicherern tatsächlich, im Nachhinein einseitig Änderungen am Vertrag vorzunehmen, wenn unvorhergesehene Umstände das erfordern. Ob solche Umstände vorliegen, muss von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und die Änderung freigegeben werden.

Das Problem an der Sache: So unabhängig sind diese Treuhänder nicht immer. Außerdem sind mit „unvorhergesehenen Umständen“ eher Dinge wie eine gestiegene Lebenserwartung gemeint. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung, müssen Versicherer Ihre Rentenzahlungen im Schnitt länger leisten. Niedrige Leitzinsen fallen hingegen rein ins unternehmerische Risiko der Versicherungsgesellschaften und berechtigen nicht zur Rentenfaktor-Absenkung.

Urteil zum Rentenfaktor: private Rentenversicherung

Am 8. Februar 2023 erging ein wichtiges Urteil des Landgerichts Köln. Ein Verbraucher hatte gegen die Zurich Versicherung geklagt, weil diese den Rentenfaktor seiner fondsgebundenen Riester-Rente um 25 Prozentpunkte herabgesetzt hatte. Unter dem Vorwand der Treuhänderklausel wurde auch hier die Niedrigzinspolitik als vermeintliche Begründung angeführt. Die Kölner Richter entschieden aber, dass diese Argumentation juristisch nicht überzeugen kann.

Für Sie als Verbraucher ist das ein sehr gutes Signal, denn es zeigt eindeutig, dass der deutsche Rechtsstaat den Verbraucherschutz durchaus ernst nimmt. Außerdem können Sie selbst nun auf dieses Urteil Bezug nehmen, wenn auch Ihre Rente unrechtmäßig gekürzt wurde. Hierzu sollten Sie allerdings zunächst einen Rechtsexperten zu Rate ziehen, um die Details Ihres individuellen Falles zu berücksichtigen. Nutzen Sie hierfür einfach unsere kostenlose Erstberatung.

Ungleichbehandlung: Keine einseitige Rentenfaktor-Anhebung

Die rechtliche Aufarbeitung der illegalen Praxis zur Absenkung des Rentenfaktors nimmt aktuell auch weiter an Fahrt auf. So hatte beispielsweise die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Allianz geklagt. Hierbei hatten die Verbraucherschützer unter anderem auch argumentiert, dass die Treuhänderklausel ganz grundsätzlich gar nicht geeignet sei, um den Rentenfaktor einseitig abzusenken.

Das widerspricht nämlich dem Prinzip der Gleichwertigkeit. Die Klausel räumt nur dem Versicherer ein, die Modalitäten im Nachhinein einseitig zu seinen Gunsten anzupassen. In einer wirtschaftlich besseren Lage haben Sie als Versicherter aber keinen Anspruch darauf, den Rentenfaktor nach oben anzupassen. Das bedeutet, dass Sie als Verbraucher einseitig benachteiligt werden, was unzulässig wäre.

Fazit Teil 1: Illegaler Rentenfaktor-Entwicklung frühzeitig entgegenwirken

Viele Versicherer suchen händeringend nach Wegen, Ihre Rentenzahlungen zu reduzieren. Mit der privaten Rentenversicherung konnten diese über viele Jahre kaum Renditen erwirtschaften. Das liegt aber im unternehmerischen Risiko der Versicherungsgesellschaft und darf nicht zu Ihren Lasten gehen. Mit der Reduzierung des Rentenfaktors hat sich mittlerweile eine Praxis entwickelt, mit der Versicherer ihre Zahlungsverpflichtungen illegal absenken.

Dagegen sollten Sie vorgehen, denn es geht hierbei in der Regel um sehr viel Geld. Dieses haben Sie sich für den Ruhestand hart angespart und sollten sich jetzt nicht darum bringen lassen. Wir klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung über Ihre Ansprüche auf. Im Anschluss können wir damit beginnen, Ihr Recht durchzusetzen. So sichern Sie sich nicht nur zukünftige Zahlungen, sondern können sich auch bereits zu wenig gezahlte Beträge erstatten lassen.

Rentenfaktor prüfen lassen und höhere monatliche Zahlungen sichern

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Viele Versicherer haben den Rentenfaktor in den letzten Jahren immer weiter abgesenkt. Häufig fielen die Werte unter das legale Niveau.

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Diese Praxis dürfte nun unterbunden werden. Erste Gerichtsurteile liegen bereits vor und untersagen die Rentenkürzung.

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Dadurch können Sie als Betroffener selbst auch aktiv werden und Ihre Rentenzahlungen mit anwaltlicher Hilfe wieder anheben.

oder
0221 - 29270 - 35

Teil 2: Wie Sie die private Rentenversicherung mit Gewinn abstoßen

Wenn Ihre Rentenversicherung den Rentenfaktor illegal abgesenkt hat, können Sie dagegen vorgehen. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Form der Altersvorsorge auch mit dem eigentlich garantierten Rentenfaktor eine schlechte Anlage ist. Angemessene Renditen konnten damit schon lange nicht mehr erreicht werden. Zwar steigen aktuell wieder die Zinsen, Allerdings reicht das häufig nicht einmal, um die Inflation auszugleichen.

Wenn Sie zukünftig nicht noch mehr Geld in die Rentenversicherung stecken möchten, haben Sie auch Ausstiegsmöglichkeiten. Dazu gehören:

  • Rentenversicherung kündigen: Vorsicht vor niedrigem Rückkaufswert 
  • Auf dem Zweitmarkt verkaufen: geringe Preise mit Risiko 
  • Widerrufsjoker nutzen: bereits gezahlte Beiträge mit Gewinn zurückerhalten

Kündigen: Rückkaufswert häufig zu gering

Jegliche Form der privaten Altersvorsorge können Sie kündigen. Das geht in der Regel in einer Frist von ein bis drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungszyklus. Dieser richtet sich nach dem Rhythmus Ihrer Beitragszahlungen. Der Vorteil der Kündigung ist, dass sie formell relativ unkompliziert ist. Dafür gibt es allerdings einen gewaltigen Nachteil. Hier handelt es sich um den sog. Rückkaufswert.

Ihr Versicherer ist zwar verpflichtet, Ihre Kündigung anzunehmen, macht Ihnen den Ausstieg allerdings teuer. Er möchte nicht, dass Sie Ihr Geld frühzeitig abziehen und ihm auch zukünftige Beitragszahlungen entgehen. Daher werden Ihnen bei der Auszahlung Ihrer Rentenversicherung diverse Gebühren in Rechnung gestellt. Diese fallen häufig so hoch aus, dass Sie sogar weniger zurückbekommen, als Sie einbezahlt haben.
 

Verkaufen: Vorsicht vor Betrugsversuchen

Wenn Sie Ihre Rentenversicherung verkaufen, erhalten Sie unter Umständen ein wenig mehr Geld als bei der Kündigung. Zufriedenstellend wird aber auch dieser Betrag nicht sein. Die Preise für Policen auf dem Zweitmarkt orientieren sich nämlich ebenfalls am Rückkaufswert. Dazu kommt, dass potentielle Ankäufer auch Gewinn machen möchten.

Händler kaufen daher nur die attraktivsten Versicherungsverträge, weshalb es schwer sein kann, überhaupt einen Käufer zu finden. Darüber hinaus finden sich auf dem sog. Zweitmarkt leider häufig auch unseriöse Angebote. Diese zu erkennen, ist für Laien nicht einfach. Deshalb besteht beim Verkauf einer Rentenversicherung immer ein gewisses Risiko

Widerruf: mit Gewinn rückabwickeln

Der Königsweg ist der Widerruf der Rentenversicherung. Dieser führt zu einer vollständigen Rückabwicklung des Versicherungsvertrags. Die Rentenversicherung wird dann so behandelt, als wäre sie nie zustande gekommen. Es gibt also keine Rechtsgrundlage, um Beiträge, Zinsen oder Gebühren von Ihnen einzubehalten. In der Folge müssen jegliche von Ihnen an die Versicherung gezahlten Beträge rückerstattet werden. Das gilt auch für jegliche Gewinne, die mit Ihrem Geld erwirtschaftet wurden.

Das ist deshalb möglich, weil Versicherer in der Vergangenheit häufig Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht haben. Ist das der Fall, gelten Sie nicht als belehrt und die 14-tägige Widerrufsfrist konnte noch nicht beginnen. Das Rechtsmittel ist eigentlich nur für einen sehr begrenzten Zeitraum nach Vertragsschluss vorgesehen. Durch sehr häufig vorliegende Vertragsfehler können Sie in diesem Fall noch Jahre später den vorteilhaften Widerrufsjoker nutzen.
 

Fazit Teil 2: Nicht nur Rentenfaktor korrigieren, sondern gleich rückabwickeln

Als Experten für Verbraucherrecht wissen wir, dass die Praktiken vieler Versicherer häufig nicht legal sind. Das Beispiel Rentenfaktor zeigt das eindringlich. Die Anbieter von privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen versuchen alles Mögliche, um zu Ihren Lasten Kosten einzusparen. Es gibt keinen Grund, sich das gefallen zu lassen.

Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen und erklären Ihnen, welche rechtlichen Optionen Ihnen offenstehen. Wurde der Rentenfaktor unrechtmäßig abgesenkt, können wir dagegen vorgehen. Außerdem prüfen wir auch, ob Ihnen der Widerrufsjoker zur Verfügung steht. Dadurch können Sie Ihre Rentenversicherung mit Gewinn abstoßen.

Zusammenfassung: Gegen illegale Rentenkürzung aktiv vorgehen!

Der Rentenfaktor ist kein Wert, den Versicherer einfach so einseitig anpassen dürfen, wie es ihnen gerade passt. Spätestens der garantierte Rentenfaktor ist eine harte Grenze, der auch durch die Treuhänderklausel nicht nach unten verrückt werden darf. Da sich zahlreiche Versicherer, wie die Zurich, Allianz und viele andere, leider dennoch darüber hinwegsetzen, müssen Sie aktiv dagegen vorgehen. Erste Gerichtsentscheidungen wie die des Landgerichts Köln und des Landgerichts Stuttgart stärken Ihnen dabei den Rücken.

Die Ihnen zustehende Höhe Ihrer Rentenzahlungen bekommen Sie leider trotzdem nicht automatisch. Daher sollten Sie unsere Verbraucherrechtsexperten Ihren Anspruch für Sie durchsetzen lassen. Für einen Überblick über die Rechtslage und Ihre Optionen können Sie unverbindlich den Service unserer kostenlosen Erstberatung nutzen. Bei der Gelegenheit erklären wir Ihnen auch gleich, wie Sie den Widerrufsjoker nutzen können. Sollten Sie mit Ihrer Rentenversicherung ohnehin unzufrieden sein, kann das ebenfalls eine vorteilhafte Option darstellen.

Fazit: Abgetretene Lebensversicherung widerrufen

In der Praxis liegt es beim jeweils zuständigen Gericht zu entscheiden, ob im Verhalten des Kunden zum Ausdruck gekommen ist, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichten wird. Was in Ihrem Fall gilt, können Sie durch eine fachkundige Anwältin bzw. einen Anwalt bei uns prüfen lassen. Dass viele Jahre zwischen Vertragsschluss und Widerruf liegen, ist kein Grund für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten.

Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung wussten Sie wie auch viele andere Verbraucher nicht, wie und wann Sie widerrufen konnten. Es sind also grundsätzlich hohe Anforderungen an die Verwirkung zu stellen. Die Versicherungen nutzen diesen Einwand häufig als letztes Mittel, wenn ihnen sonst keine Argumente gegen den Anspruch geblieben sind. Wir als Verbraucherschützer können Ihnen aber helfen. Lassen Sie Ihren Fall überprüfen. Im kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären.

Teil 3: Häufige Fragen unserer Mandanten zum Rentenfaktor

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, denn der Faktor richtet sich immer nach der Bezugsgröße. Das ist also relativ. Der durchschnittliche Rentenfaktor lag 2022 bei knapp 26. Das bedeutet, für jeweils 10.000 Euro angespartes Kapital erhalten Sie im Schnitt monatlich 26 Euro. Das ist aber nur der Durchschnitt. Die Werte können teils auch deutlich darunter liegen und bewegen sich nur selten merklich darüber.

Nach dieser Rechnung wäre ein guter Rentenfaktor also alles, was über dem Durchschnitt liegt. Von „gut“ kann hier aber dennoch keine Rede sein. Der Vergleich wird nämlich nur mit anderen Rentenversicherungen gemacht. Anderen Formen der Anlage, wie beispielsweise einem breit gestreuten ETF-Portfolio, gegenübergestellt, kann das nicht einmal im Ansatz mithalten.

Verbraucher tun deshalb gut daran, den Rentenfaktor, aber auch die private Rentenversicherung insgesamt zu prüfen. Haben Versicherer den Rentenfaktor im Laufe der letzten Jahre abgesenkt, ist es wahrscheinlich, dass das illegal passiert ist. Dann sollten Sie dagegen vorgehen. Wirft Ihre Anlage ohnehin nur sehr wenig Rendite ab, lohnt es sich, diese grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Mit einem Widerruf können Sie die Rentenversicherung mit Gewinn abstoßen.

Ja. Der Rentenfaktor gibt an, wie hoch die monatliche Rentenzahlung in Bezug auf Ihr angespartes Kapital ausfällt. Für jeweils 10.000 Euro Sparbetrag erhalten Sie den Rentenfaktor in Euro als monatliche Zahlung. Bei 100.000 Euro angespartem Kapital und einem Rentenfaktor von 20 erhalten Sie also eine monatliche Rente von 200 Euro.

Weil sie mit den Anlageformen der privaten Rentenversicherung aber auch der Lebensversicherung kaum mehr Gewinne erwirtschaften können. Da die Einnahmen der Unternehmen dadurch leiden, versucht man die Ausgaben zu reduzieren. Da sind die regelmäßigen Rentenzahlungen, die eigentlich an die Verbraucher gehen sollten, naheliegend.

Da die monatlichen Zahlungen nicht einfach so reduziert werden können, gehen Versicherer den Umweg über den Rentenfaktor. Dass das in vielen Fällen nicht rechtens sein dürfte, spielt für die Versicherungsgesellschaften dann zunächst keine Rolle. Es wird einfach gemacht, da man ja immer noch zurückrudern kann, wenn Versicherte sich wehren.

Gerade deshalb sollten Sie nicht untätig bleiben und aktiv gegen die Absenkung Ihres Rentenfaktors vorgehen. Damit helfen Sie nicht nur sich selbst, sondern langfristig auch anderen Versicherten, die um ihr hart angespartes Geld gebracht werden.

Ja, das geht und es passiert teilweise auch, allerdings meist deutlich verspätet und auch nicht in ausreichendem Maße. Eine Erhöhung bleibt aber aktuell nach wie vor die Ausnahme. Ein Hauptkritikpunkt ist auch, dass Sie auf das Wohlwollen der Versicherungsgesellschaft angewiesen sind. Sie haben also keine Möglichkeit, als Privatperson eine Erhöhung Ihres Rentenfaktors durchzusetzen.

Das ist auch ein Grund, weshalb deutsche Gerichte bereits die einseitige Reduzierung des Rentenfaktors unter den garantierten Rentenfaktor als unzulässig eingeschätzt haben. Es gibt nämlich keinen Grund, warum im gegenseitigen Vertragsverhältnis nur eine Partei Anpassungen an den Vertragsmodalitäten durchsetzen können sollte. Will der Versicherer den Wert absenken, müsste also auch die Möglichkeit bestehen, ihn wieder zu erhöhen.

Wir werden häufig nach Rentenfaktor-Tabellen gefragt. Im obengenannten Themenfeld spielen diese aber keine Rolle. Tabellen werden häufig genutzt, um die Höhe der Rentenzahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu visualisieren. In diesem Beitrag geht es aber um die private Rentenversicherung. Diese ist nicht vergemeinschaftet, sondern basiert auf einem individuellen Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer. Daher haben Sie auch nur einen Rentenfaktor, der in diesem Fall für Sie relevant ist.

Grundsätzlich kann er zunächst eine Bewertung vornehmen, ob die Reduzierung in Ihrem Fall legal war. Falls das nicht der Fall ist, würden wir zunächst Ihr Recht gegenüber Ihrer Versicherung einfordern. Häufig reagieren Unternehmen auf ein Schreiben vom Anwalt ganz anders, als wenn Sie sich als Privatperson melden. Ist dem Versicherer dann bewusst, dass er im Unrecht ist, kann es sein, dass er Ihnen nun schon entgegenkommt.

Sollte es kein Einlenken geben, können wir Ihre Ansprüche auch einklagen und gerichtlich durchsetzen. Da deutsche Gerichte in Bezug auf den Rentenfaktor bereits verbraucherfreundlich geurteilt haben, stehen die Chancen hierfür gut. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass sich Ihre private Rentenversicherung insgesamt nicht mehr lohnt, können wir auch den Widerrufsjoker für Sie prüfen.

Dieser ist durch häufige Vertragsfehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung möglich und erlaubt eine komplette Rückabwicklung des Versicherungsvertrags. In diesem Fall würden Sie alle eingezahlten Beiträge inklusive jährlicher Zinsen und Gebühren zurückerhalten. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, prüfen wir gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

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