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Diesel Urteil: Meilensteine und aktuelle Entwicklungen

Jetzt handeln und Entschädigung sichern

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Ein Diesel-Urteil nach dem anderen erschüttert die Autokonzerne, denn fast alle Gerichtsurteile stärken Kundenrechte unmissverständlich. Als von Autokonzernen getäuschter Kunde haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Hierbei lohnt es sich, die aktuellsten Entwicklungen zu kennen. Vor dem EuGH wurde Mercedes am 21.3.2023 in einem bahnbrechenden Urteil erneut zu Schadensersatz wegen Abgasmanipulation verpflichtet. Das bahnbrechende Abgasskandal-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 ermöglicht zudem Dieselkäufern in Deutschland von Herstellern einfacher Schadensersatz zu erhalten als je zuvor. Diese Diesel-Urteile erhöhen Ihre Chancen auf Schadensersatz deutlich.

Bekannt aus:

Neue Diesel-Urteile erhöhen Chance auf Schadensersatz – jetzt handeln

Aktuelle Fälle erleichtern Schadensersatzklagen deutlich

Eilmeldung vom 26. Juni 2023: BGH-Urteil erleichtert Schadensersatz im Dieselskandal

Seit dem 26. Juni 2023 senkt das lang erwartete Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Hürden für die Durchsetzung von Schadensersatz erheblich. Millionen Dieselfahrer, die ihr Fahrzeug nach 2013 gekauft haben, können ab sofort von ihren Herstellern einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent einforden. Die erforderliche Beweisführung wurde deutlich vereinfacht: Der Nachweis vorsätzlicher Sittenwidrigkeit oder teurer Gutachten ist nicht mehr erforderlich.

Konkret bedeutet das für Sie:

  • Durch das BGH-Urteil erhalten Sie von Herstellern Schadensersatz so einfach wie nie zuvor.
  • Pauschaler Schadensersatz von bis zu 15 Prozent ohne Nachweis vorsätzlicher Sittenwidrigkeit.
  • Sie müssen ihr Fahrzeug nicht zurückgeben, um Schadensersatz zu erhalten.

Wir haben bereits vor dieser bahnbrechenden Entscheidung Tausende Erfolge für Dieselfahrer erzielt. Mit unserer einfach zu bedienenden, kostenlosen Online-Überprüfung Ihres Fahrzeugs stellen Sie in nur 2 Minuten fest, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Kriminelle Machenschaften der Automobilkonzerne: Hartes Diesel-Urteil

Die deutschen Autohersteller haben in beispiellosem Umfang betrogen. Dafür hat die deutsche Justiz bereits mehrere Denkzettel ausgestellt und die Verbraucherrechte deutlich gestärkt. Das Thema ist juristisch aber bis heute noch nicht abschließend aufgearbeitet. Deshalb folgt auch ein Urteil im Abgasskandal auf das nächste.

Dieselskandal-Urteile voneinander zu unterscheiden, kann schnell unübersichtlich werden. Als Verbraucher möchten Sie aber Sicherheit, wie Sie angemessen entschädigt werden können. Unsere spezialisierten Anwälte haben daher einen Überblick über die wichtigsten Diesel-Skandal-Urteile für Sie zusammengestellt.

Wichtige Themen rund ums Dieselurteil im Überblick

Es braucht nicht jedes einzelne Urteil beleuchtet zu werden. Viel wichtiger sind die aktuellen Entwicklungen. Wir behandeln im Folgenden Meilensteine und die wichtigsten tagesaktuellen Themen. In 2023 hat der Abgasskandal durch ein wegweisendes Urteil des EuGH im März 2023 bereits Fahrt aufgenommen. Das Urteil des BGH vom 26.6.2023 hat die Verbraucherrechte auf Schadensersatz zustätzlich gestärkt.

Die wichtigsten Themen sind:

Vom Skandal sind außer Mercedes und VW viele andere betroffen. In der aktuellen Entwicklung stehen aber diese beiden Hersteller im Fokus.

Jetzt mit Diesel-Urteil Entschädigung durchsetzen

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Mit einem Urteil für Ihren Diesel können Sie sich gegen die Manipulationen der Autokonzerne wehren und eine Entschädigung erhalten.

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Die Klagechancen sind gut und steigen aktuell sogar nochmal deutlich an. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für einen Überblick über Ihren individuellen Fall.

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Für den Wertverlust Ihres Diesel sollten Sie den Fahrzeughersteller zur Kasse bitten. Ob Sie betroffen sind, klärt unser praktischer Diesel-Check.

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0221 - 29270 - 1

BGH-Urteile im Dieselskandal größtenteils verbraucherfreundlich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits mehrfach ein Urteil zum Thema Diesel gesprochen. Besondere Beachtung erlangte beispielsweise das Urteil vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19). Dort ging es um den in vielen Modellen von Volkswagen und den Tochtermarken verbauten Diesel-Motor EA 189.

Der BGH entschied, dass Käufe rückabgewickelt werden können: ein wegweisendes Urteil für viele Folgeprozesse. Ein neueres Beispiel erging dagegen im Juli 2021 (VI ZR 575/20) ebenfalls in Bezug auf VW. Das Diesel Urteil ermöglicht Schadensersatz auch nach Weiterverkauf des Fahrzeugs.

EuGH-Dieselurteil: Abschalteinrichtungen neu bewertet

2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die perfiden Abschalteinrichtungen der Auto-Giganten klar als illegal verurteilt (Rechtssache C-693/18 vom 17.12.2020). Als solcher gibt er den Weg für viele nationale Klagen frei. Daran sind auch unsere spezialisierten Anwälte in großem Maße beteiligt und haben schon vielen Diesel-Käufern zu einem positiven Urteil verholfen.

Zudem steht der Europäische Gerichtshof auch ganz aktuell im Fokus der juristischen Fachpresse. Auch wir erwarten ein verbraucherfreundliches Urteil zu den viel diskutierten sog. Thermofenstern bei Daimler. Da diese Technologie auch viele andere Hersteller betrifft, erwarten wir eine deutliche Verbesserung der ohnehin guten Klagechancen betroffener Diesel-Käufer.

„Obwohl wahrscheinlich sehr viele Kläger bei der Kanzlei sind, ist die Bearbeitung sehr ordentlich. Natürlich gibt es Wartezeiten und telefonische Kontaktaufnahme kann schon mal etwas dauern. Aber im Rückblick ist die geleistete Arbeit sehr zufriedenstellend!“

– Daniel M.

Mercedes: Neues Urteil im Dieselskandal

Zum Ärger vieler Verbraucher hatte der BGH vor seinem wegweisenden Urteil vom 26.6.2023 die besonders bei Daimler im Fokus stehenden Thermofenster in der Vergangenheit nicht als illegal bewertet. Trotz der aus unserer Sicht völlig offensichtlichen Manipulation hatten die Richter zuvor noch Zweifel und ließen Mercedes mit einem blauen Auge davonkommen.

Auch vor dem EuGH erging am 21.3.2023 mit der Rechtssache C 100/21 ein wegweisendes Urteil. Generalanwalt Athanasios Rantos bewertete Thermofenster als illegale Abschalteinrichtungen. Diese schalten die Abgasrückführung unter 20 Grad Celsius Umgebungstemperatur ab. 

Diesel-Manipulationen geschickt getarnt

Das Problem ist, dass Mercedes seine Software besonders geschickt entworfen hat. Obwohl die Abschaltautomatik auf das Testumfeld der nationalen Zulassungsbehörden wie dem Kraftfahrt Bundesamt (KBA) zugeschnitten zu sein scheint, bewertete der BGH das früher nicht als vorsätzliche Täuschung.

Es zeichnet sich deutlich ab, dass der EuGH zu einem gänzlich anderen Urteil kommen wird. Darüber hinaus fordert der Generalanwalt vor dem Europäischen Gerichtshof auch, dass nun auch eine fahrlässige Täuschung für eine erfolgreiche Klage ausreichen soll. Das würde den Rechtsweg für getäuschte Verbraucher ganz entscheidend erleichtern.

Das sagen unsere Mandanten

E
Ertan A.

Ich bin begeistert. Ich habe in erster Instanz gewonnen und rund 32.000 Euro für meinen alten Diesel bekommen.

S
Sebastian S.

Ich hätte nicht gedacht, dass es doch noch Geld von VW gibt. Aber die Hartnäckigkeit dieser Kanzlei hat sich ausgezahlt.

J
Jan F.

Ich habe über 27.000 EUR zurückerhalten. Für mich war der Prozess gegen den Autohersteller ein voller Erfolg. 

J
Jessica H.

Gemeinsam mit den spezialisierten Anwälten von Decker & Böse habe ich mich erfolgreich gegen den Betrug des Autoherstellers gewehrt und über 13.400 EUR erhalten.

J
Jasmin G.

Beim Thema Abgasskandal ist die Kanzlei ein absoluter Experte. Ich bin mit dem Ausgang mehr als zufrieden.

A
Alessandra S.

Ich habe mit der Gegenseite einen Vergleich schließen können und bin dadurch mein manipuliertes Fahrzeug ohne Verlust losgeworden.

VW-Diesel-Urteile: Entscheidende Phase vor dem BGH

Es gibt zahlreiche VW Dieselurteile. Der Konzern stand als erster im Rampenlicht der Vorwürfe. Der Name des Autobauers ist mit weitreichenden Diesel-Manipulationen verbunden. Einige Urteile sollten Sie als VW-Diesel-Besitzer kennen. Besonders wichtig ist beispielsweise die Musterfeststellungklage, in der VW-Kunden Recht erhielten.

Interessant ist auch ein aktueller Fall vor dem BGH, zu dem am 26.6.2023 ein Diesel-VW-Urteil erging (VIa ZR 335/21). Dabei ging es ebenfalls um die bereits erwähnten Thermofenster. Die Richter sind mit ihrem Urteil der verbraucherfreundlichen Entscheidung des EuGH zu Mercedes Thermofenstern gefolgt und haben Schadensersatzklagen damit einfach gemacht denn je. In Volkswagen Motoren kam eine solche Software nämlich ebenfalls zum Einsatz.

Interessante Entwicklungen bei Fiat

Urteile zum Abgasskandal beim Fiat Ducato sind insbesondere für Wohnmobilbesitzer interessant, deren Fahrzeug auf der Basis des Ducato gebaut wurde. Das gilt auch für die Besitzer von Kastenwagen sowie Selbstständige und Gewerbetreibende, die den Fiat als Nutzfahrzeug verwenden.

Die darin verbauten Multijet-Diesel-Motoren sind schon länger im Fokus der Behörden und es gab auch bereits einige positive Richtersprüche für Verbraucher. Die oberste deutsche juristische Instanz haben die Verfahren noch nicht erreicht. Vor Landgerichten sind aber bereits viele Versäumnisurteile ergangen – also Entscheidungen, zu deren Verhandlung Fiat nicht einmal erschien.

Viele Diesel-Urteile stärken Ihnen den Rücken

Im Großen und Ganzen lässt sich sagen: Die Diesel Urteile beweisen, dass unser Rechtssystem funktioniert. EuGH, BGH sowie mehrere involvierte Landesgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG) haben Geschädigten umfassende Rechte zugesprochen. Auch Ihre persönlichen Verbraucherrechte werden damit gestärkt. Sie haben dabei mehrere Möglichkeiten, vorzugehen:

  • Schadensersatz von bis zu 25 % des Kaufpreises durchsetzen
  • Gegen gleichwertiges mangelfreies Ersatzfahrzeug tauschen
  • Kauf rückabwickeln mit Abzug der Nutzungsentschädigung

Laut BGH-Urteil (25. Mai 2020, VI ZR 252/19) muss gefahrenen Kilometern Rechnung getragen werden. Diese Sichtweise ist aber umstritten. Gerne beraten wir Sie, welche Lösung für Sie die optimale ist.

So können Sie von einem Diesel Gerichtsurteil heute schon profitieren

Sofern auch Sie von VW oder einem anderen Autobauer, wie Mercedes, Fiat oder BMW getäuscht wurden, können Sie klagen. Für Sie selbst entsteht dabei kaum Aufwand. Unsere spezialisierten Anwälte brauchen hierzu nur die Daten Ihres Fahrzeugs und des Kaufs. Das geht auch einfach über unseren praktischen Diesel-Check.

Auch zu Verhandlungsterminen müssen heute die wenigsten Verbraucher persönlich erscheinen. Das heißt, dass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Die Arbeit überlassen Sie uns. Mit einer Rechtsschutzversicherung kostet Sie das außerdem in den meisten Fällen keinen Cent. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

Diesel-Urteil: Was unsere Mandanten fragen

Ja, das können Sie. Zwar ist seit den ersten Erkenntnissen aus dem Skandal 2015 einige Zeit vergangen, es gelangen aber immer wieder neue Entwicklungen an die Öffentlichkeit. Dabei geht es nicht immer nur um neue Enthüllungen, sondern teilweise auch um die Neubewertung der Sachverhalte aus juristischer Perspektive.

So könnte beispielsweise die Bewertung von Thermofenstern als illegale Abschalteinrichtung durch den EuGH zu einer neuen massiven Klagewelle gegen Mercedes führen. Betroffen wären davon auch mindestens Volkswagen, BMW und Opel, bei denen ebenfalls Thermofenster festgestellt wurden.

Zusätzlich könnte sich für viele Verbraucher die Verjährungsfrist von drei auf zehn Jahre verlängern. Das würde zur Folge haben, das getäuschte Diesel-Käufer auch noch entschädigt werden können, wenn Schadensersatzansprüche eigentlich längst verjährt wären.

Abseits all dieser Entwicklungen stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Klage auch aktuell gut, sofern Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Welche Modelle und Motoren das konkret sind, erfahren Sie ganz einfach mit unserem praktischen online Diesel-Check.

Keinesfalls. Sie haben dadurch keinen Vorteil. Das hat folgende Gründe: Erstens ist jeder Fall individuell und muss juristisch geprüft werden. Auch wenn sich die Rechtsprechung für die Mehrheit der Verbraucher ändert, muss geprüft werden, ob Sie das gleichermaßen betrifft.

Zweitens läuft die Verjährungsfrist trotzdem. Diese beträgt 3 Jahre und kann in einigen Fällen auf 10 Jahre ausgedehnt werden. Ob das bei Ihnen der Fall ist, muss aber ebenfalls geprüft werden. Nur so können wir eine seriöse juristische Einschätzung geben.

Drittens vergeht einige Zeit zwischen Klageeinreichung und einem Urteil. Meist liegt das an der hohen Belastung und der chronischen, personellen Unterbesetzung an deutschen Gerichten. Bis wir also für Sie den Prozess tatsächlich führen können, liegen die neuen Urteile von EuGH und BGH längst vor.

Wenn Sie dann bei der zu erwartenden Klagewelle nicht ganz hinten in der Schlange stehen, ist das ein großer Vorteil. Um Sicherheit zu erhalten, nutzen Sie gerne einfach unseren Service der kostenlose Erstberatung. So erhalten Sie Klarheit in Bezug auf Ihre rechtlichen Möglichkeiten und wie viel Zeit Ihnen noch bleibt.

Um Ihre Ansprüche fundiert zu prüfen und Ihnen eine verlässliche Einschätzung zu geben, benötigen unsere spezialisierten Anwälte einige Angaben von Ihrem Fall und Ihrem Fahrzeug, bzw. dem dort verbauten Motor. Dazu gehören:

  • Um welches Fahrzeugmodell handelt es sich genau?
  • Wie hoch war der Kaufpreis?
  • Wie lautet das Datum der Erstzulassung?
  • Wie hoch war der Kilometerstand beim Kauf
  • Wo liegt er heute?
  • Haben Sie eine Finanzierung bzw. einen Leasingvertrag?

In den meisten Fällen tut sie das. Damit Sie ganz sicher sein können, beraten wir Sie gerne zur Deckungszusage der Rechtschutzversicherung und einer möglichen Selbstbeteiligung. Auf Wunsch klären wir das als Service-Leistung direkt mit Ihrem Versicherer und Sie müssen sich um die Finanzierung Ihrer Klage nicht weiter kümmern.

Ja. Das hat der Bundesgerichtshof am 20.07.2021 (VI ZR 575/20) klargemacht. Auch hier werden Sie in Ihren Verbraucherrechten von der deutschen Justiz deutlich bestärkt. Im konkreten Fall ging es um ein Diesel Urteil gegen VW, das aber auf andere Hersteller übertragbar ist.

Das kommt darauf an, ob Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben. Wenn ja, haben Sie vielleicht einen Zusatzjoker. Abseits des Schadenersatzes durch die Autohersteller können Sie unter Umständen zusätzlich Ihren Kreditvertrag widerrufen und damit zusätzlich profitieren.

Sollten Sie Ihre Fahrzeug finanziert haben, vergessen Sie nicht, uns im Rahmen Ihrer kostenlosen Erstberatung darauf anzusprechen. Wir versuchen grundsätzlich das Beste für unsere Mandanten herauszuholen. Sollte sich hier eine Zusatzchance ergeben, sollten wir diese auch gleich nutzen.

Am 25. Mai 2020 entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil gegen VW, dass deren Abgassteuerungs-Software eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung sei. Im Klartext heißt das: Der Megakonzern muss zahlen. Außerdem dürfte das Urteil in vielen Fällen auch auf andere Hersteller übertragbar sein. Ähnlich wie der BGH urteilte der EuGH am 17.12.2020 in der Entscheidung C-693/18.

Abschaltvorrichtungen sind illegal. Spätestens mit dieser Entscheidung ist die Sache klar. Als Käufer wurden Sie böswillig getäuscht und können dafür Schadenersatz fordern. Das Jahr 2020 war deshalb aus Verbraucherschutz-Perspektive besonders wichtig. 2022/2023 könnte nun durch die anstehenden Entscheidungen zu einem neuen Höhepunkt in der rechtlichen Aufarbeitung werden.

Es gibt sehr viele, die sich dann speziell auf konkrete Motoren, Marken und Modelle beziehen. Hier seien nur ein paar exemplarisch genannt:

OLG Frankfurt: Urteil vom 21.04.2021, Az. 17 U 477/19
Urteil des OLG Köln gegen BMW aus Mai 2021, Az. 19 U 134/20
Mercedes Diesel Urteile auch bei freiwilligem Rückruf: z. B. LG Stuttgart aus März 2021 (durchgesetzt von Decker & Böse)
Opel Dieselskandal Urteil: z. B. OVG Schleswig am 06.11.2019, Az. 5 MB 3/19

Die Urteile sind so zahlreich, dass Sie hier nicht alle aufgezählt werden können. Welche davon für Sie konkret von Bedeutung sind, erklären wir Ihnen anhand Ihres individuellen Falles. Nutzen Sie für einen Überblick unsere Erstberatung als kostenfreien Service.

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