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Diesel-Klage verschafft getäuschten Verbrauchern rechtmäßige Entschädigung

Erfolgschancen im Juni 2023 nochmals gestiegen

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Heute lohnt sich eine Diesel-Klage für betroffene Verbraucher mehr denn je. Seitdem mit den sog. Thermofenstern eine neue Art der Manipulation ins Rampenlicht gerückt ist, sind die Chancen nochmals gestiegen. Zunächst wurde Mercedes am 21.3.2023 vor dem EuGH deswegen zu Schadensersatz verurteilt. Dann hat der BGH am 26.6.2023 mit einem wegweisenden Urteil auch die Erfolgsaussichten für Dieselklagen in Deutschland massiv angehoben. Hersteller sind nun mit einer massiven neuen Klagewelle konfrontiert, mit der zahlreiche Verbraucher endlich zu Ihrer rechtmäßigen Entschädigung kommen werden.

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Eilmeldung vom 26. Juni 2023: BGH-Urteil erleichtert Schadensersatz im Dieselskandal

Seit dem 26. Juni 2023 senkt das lang erwartete Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Hürden für die Durchsetzung von Schadensersatz erheblich. Millionen Dieselfahrer, die ihr Fahrzeug nach 2013 gekauft haben, können ab sofort von ihren Herstellern einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent einforden. Die erforderliche Beweisführung wurde deutlich vereinfacht: Der Nachweis vorsätzlicher Sittenwidrigkeit oder teurer Gutachten ist nicht mehr erforderlich.

Konkret bedeutet das für Sie:

  • Durch das BGH-Urteil erhalten Sie von Herstellern Schadensersatz so einfach wie nie zuvor.
  • Pauschaler Schadensersatz von bis zu 15 Prozent ohne Nachweis vorsätzlicher Sittenwidrigkeit.
  • Sie müssen ihr Fahrzeug nicht zurückgeben, um Schadensersatz zu erhalten.

Wir haben bereits vor dieser bahnbrechenden Entscheidung Tausende Erfolge für Dieselfahrer erzielt. Mit unserer einfach zu bedienenden, kostenlosen Online-Überprüfung Ihres Fahrzeugs stellen Sie in nur 2 Minuten fest, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Dieselklage einzig sinnvolle Option für Schadensersatz

Mit einer Diesel-Klage haben Sie noch immer gute Chancen, Schadenersatz zu erhalten, wenn Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Zahlreiche Gerichte haben klar entschieden, dass in den Manipulationen der Fahrzeughersteller eine Schädigung der betroffenen Verbraucher vorliegt. Für Sie eröffnet das die Möglichkeit einer Diesel-Klage.

Anfangs haben die Automobilhersteller die Vorwürfe noch abgestritten. Doch das Kraftfahrt-Bundesamt hat für eine wahre Rückrufwelle von Dieselfahrzeugen gesorgt. Mittlerweile ist sicher, dass die betroffenen Automobilkonzerne die Motoren vorsätzlich manipuliert haben. Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland sind davon betroffen.

Das sagen unsere Mandanten

E
Ertan A.

Ich bin begeistert. Ich habe in erster Instanz gewonnen und rund 32.000 Euro für meinen alten Diesel bekommen.

S
Sebastian S.

Ich hätte nicht gedacht, dass es doch noch Geld von VW gibt. Aber die Hartnäckigkeit dieser Kanzlei hat sich ausgezahlt.

J
Jan F.

Ich habe über 27.000 EUR zurückerhalten. Für mich war der Prozess gegen den Autohersteller ein voller Erfolg. 

J
Jessica H.

Gemeinsam mit den spezialisierten Anwälten von Decker & Böse habe ich mich erfolgreich gegen den Betrug des Autoherstellers gewehrt und über 13.400 EUR erhalten.

J
Jasmin G.

Beim Thema Abgasskandal ist die Kanzlei ein absoluter Experte. Ich bin mit dem Ausgang mehr als zufrieden.

A
Alessandra S.

Ich habe mit der Gegenseite einen Vergleich schließen können und bin dadurch mein manipuliertes Fahrzeug ohne Verlust losgeworden.

Diesel-Klage-Erfahrungen zeigen drei Optionen

Eine Diesel-Klage räumt Ihnen mehrere Handlungsoptionen ein. Diese unterscheiden sich vor allem in der Frage, ob Sie das Fahrzeug behalten möchten. Außerdem können einzelne Optionen mehr oder weniger sinnvoll sein, beispielsweise in Abhängigkeit von Fahrzeugalter oder Kilometerstand. Unsere Experten beraten Sie und erläutern Ihnen die besten Optionen.

Die Optionen sind:

  • Fahrzeug behalten und bis zu 25 % des Kaufpreises als Schadensersatz erhalten
  • Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis abzüglich Nutzungspauschale erhalten
  • Fahrzeug eintauschen gegen mangelfreie, gleichwertige Alternative

Diesel-Abgasskandal: Klage auf Schadensersatz

Schadensersatz ist für viele Verbraucher eine gute Alternative. Das gilt besonders, wenn Sie das Fahrzeug behalten wollen. In diesem Fall kommt gar keine Alternative in Frage. Mit dem Schadensersatz wird dann der Wertverlust ausgeglichen, den Ihr Auto durch den Abgasskandal erlitten hat.

Nach aktuell regelmäßiger Rechtsprechung ist das ein Betrag von bis zu 25% des Kaufpreises. Bei den meisten Fahrzeugmodellen ergibt das hohe vierstellige bis fünfstellige Euro-Beträge. Bedenkt man, dass das KFZ selbst ja trotz der Klage behalten werden kann, lohnt sich das deutlich.

Rückabwicklung des gesamten Kaufs

Sie können Ihren Fahrzeugkauf komplett rückabwickeln und Ihr Fahrzeug zurückgeben. Dann erhalten Sie den Kaufpreis rückerstattet. Für Verbraucher, die das Vertrauen in ihre Marke nachhaltig verloren haben, ist das eine gute Variante. Mit dem dann wieder verfügbaren Geld können Sie sich ein anderes Fahrzeug eines anderen Herstellers zulegen.

Einziger Wermutstropfen ist die Nutzungspauschale. Diese wird von der Gesamtsumme abgezogen. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Kilometerstand ab. In vielen Fällen wirkt sich die Nutzungspauschale nicht allzu stark aus. Bei Fahrzeugen mit mehreren hunderttauschend Kilometern kann der Abzug aber deutlich spürbar sein. Dann ist die bessere Wahl, das Fahrzeug zu behalten und Schadensersatz zu fordern.

Fahrzeugtausch als gute Option bei Neufahrzeugen

Darüber hinaus gibt es bei einer Diesel-Klage auch die Möglichkeit ein Ersatzfahrzeug zu erhalten und den manipulierten Wagen abzugeben. Das Ersatzfahrzeug muss frei von Mängeln sein und muss dazu auch den gleichen Wert haben. Diese Variante ist aber nur unter bestimmten Bedingungen eine Alternative.

Die Gewährleistungsfrist muss noch laufen. Bei Neufahrzeugen sind das zwei Jahre ab Kauf oder ein Jahr bei gebrauchten Autos. Der Anspruch besteht in diesem Fall gegenüber dem Händler. Sollte das Modell nicht mehr hergestellt werden, muss beispielsweise ein Nachfolgemodell angeboten werden.

Diesel-Klage prüfen und Schadensersatzansprüche durchsetzen

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Die Klageaussichten haben sich im Juni 2023 aufgrund des BGH-Urteils nochmals verbessert. Getäuschte Dieselfahrer sollten sich jetzt für eine Klage rechtlich beraten lassen.

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Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich über Ihre rechtlichen Optionen aufklären.

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Viele Marken von VW bis Mercedes machen sich bereits auf neue Klagewelle gefasst. Setzen auch Sie Ihre Ansprüche mit einer Klage durch.

oder
0221 - 29270 - 1

Diesel-Klage im Abgasskandal mit Urteil oder Vergleich?

Häufig wollen die Hersteller Klagen frühzeitig beilegen. In diesen Fällen wird Ihnen als Reaktion auf Ihre Diesel-Klage ein Angebot gemacht. Dieses wird wahrscheinlich deutlich unterhalb der Maximalforderung liegen. Wenn es aber vertretbar sein sollte, können Sie das durchaus in Erwägung ziehen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass wir ein positives Urteil für Sie erstreiten. In diesem Fall können wir für Sie die Maximalforderung durchsetzen. Das lohnt sich, dauert aber länger. Die konkrete Abwägung treffen wir gemeinsam mit Ihnen. So können Sie aus unseren Erfahrungswerten schöpfen und eine fundierte Entscheidung treffen.

Diesel-Klage – Erfahrung zeigt: Hersteller sind vielfach betroffen

Im Abgasskandal ist besonders Volkswagen betroffen. Neben der Kernmarke betrifft das aber auch alle Tochterunternehmen. Da diese mitunter auch die Diesel-Motoren von VW verbaut haben, sind beispielsweise auch Audi, Skoda oder Seat betroffen. Tief verwickelt ist außerdem Mercedes und auch bei BMW gibt es mehrere verdächtige Motoren.

Neben der deutschen Automobilindustrie sind aber auch andere Hersteller betroffen. Mit Fiat ist auch der Großkonzern Stellantis betroffen, zu dem unter anderem auch Opel, Peugeot, Chrysler und Citroen gehören. Dabei geht es im Übrigen auch nicht nur um PKW, sondern auch um zahlreiche Nutzfahrzeuge bis hin zu Wohnmobilen.

Erfolge unserer Mandanten

Audi: LG Kassel
A8 4.2 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines A8 4.2 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG Köln
GLK 220 CDI

Der Daimler Konzern wird im Fall eines GLK 220 CDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Seat: LG Darmstadt
Alhambra 2.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Alhambra 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Audi: LG Koblenz
Q7 3.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Q7 3.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
VW: LG Stade
Touran 2.0

Der VW Konzern wird im Fall eines Touran 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG München
C 220 CDI 2.0

Der Daimler Konzern wird im Fall eines C 220 CDI 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:

Volkswagen: Diesel-Klage gegen alle Konzern Marken

Der VW-Konzern besteht nicht nur aus der Marke Volkswagen. Weitere Kfz-Marken, die zum Automobilriesen gehören, sind Skoda, Seat, Audi, Lamborghini, Bentley, Porsche und Ducati. Bei fast allen Marken der VW-Gruppe wurden bereits manipulierte Motoren gefunden. Wenn Sie einen Diesel dieser Marken besitzen, sollten Sie sich darüber informieren, ob Ihnen Ansprüche zustehen.

Dabei geht es um mehrere Motoren. Während der Fall EA189 bereits zu großen Teilen juristisch aufgearbeitet worden ist, wurde klar: VW hat nichts dazu gelernt. Das Nachfolgemodell EA288 ist ebenfalls betroffen. Außerdem verbaute VW sog. Thermofenster, die unserer Ansicht nach ebenfalls als illegale Abschalteinrichtungen gelten.

Diesel-Klage gegen Mercedes vor dem EuGH

Daimler ist ebenfalls schon lange mit massiven Vorwürfen konfrontiert. Die Liste der betroffenen Fahrzeug-Modelle ist ähnlich lang wie beim Konkurrenten aus Wolfsburg. Darüber hinaus rollt auf die Stuttgarter eine gewaltige Klagewelle zu. Aktuell liegt ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof vor, bei dem es um die berüchtigten Thermofenster geht.

Der Generalanwalt Athanasios Rantos hat diese bereits eindeutig als illegal eingestuft. Es wird erwartet, dass die Richter seinem Schlussplädoyer folgen werden. Demnach werden Klagen wegen der temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen deutlich erleichtert. Das sollten Verbraucher nutzen. Die Chancen stehen historisch gut.

Was sind Thermofenster?

Nachdem die Abschalteinrichtungen bei mehreren Herstellern entlarvt wurden, gingen die Autohersteller schlauer vor. Es wurden Vorrichtungen entworfen, die die Abgasrückführung abhängig von der Temperatur verringern und sogar abschalten. Bei den Bedingungen auf den Testständen funktionierte das einwandfrei.

Problematisch ist aber der Normalbetrieb im Straßenverkehr. Spätestens unter 17°C wird die Abgasreinigung reduziert und die Grenzwerte werden teils massiv überschritten. Weil die Durchschnittstemperaturen in vielen Monaten des Jahres in Deutschland unter diesem Wert liegen, können die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Das müssen die Konzerne auch gewusst haben.

Thermofenster betreffen auch andere Hersteller

Das brisante ist, dass sich temperaturabhängige Abschalteinrichtungen beinahe in der gesamten Automobilindustrie finden. Während das Verfahren vor dem EuGH gegen Mercedes läuft, wartet der BGH diesen Ausgang mit seinem VW-Urteil noch ab. Wahrscheinlich möchten die Richter nicht gegen Europa schießen.

Neben VW und Mercedes betrifft das Thema aber noch zahlreiche weitere Hersteller. Der Sachverhalt lässt sich übertragen und wird unserer Erwartung nach höchstwahrscheinlich zu einer gewaltigen Klagewelle führen. Dabei können Sie als Verbraucher Ihre Ansprüche mit einer Diesel-Klage durchsetzen.

Fiat-Chrysler (FCA) bzw. Stellantis

Abschalteinrichtungen finden sich auch bei Fiat. Besonders der Fiat Ducato ist ins Rampenlicht gerückt. Die verbauten Multijet-Diesel-Motoren sind eindeutig manipuliert worden. Das betrifft nicht nur den Ducato in Standard-Bauweise, sondern auch Kastenwagen. Diese werden auch häufig gewerblich genutzt und teilweise in größerer Stückzahl als Flotte unterhalten.

Für Privatpersonen sind außerdem noch Wohnmobile interessant. Der Fiat Ducato ist eine beliebte Basis für Wohnmobilaufbauten. Diese werden meist auf Grundlage eines bestehenden Transporters gebaut und enthalten dann natürlich auch deren Motoren. Betroffen sind auch Wohnmobile auf Basis von Mercedes und Iveco.

Mein Fall schien hoffnungslos, da der Anwalt aus meiner Stadt nicht weiterhelfen konnte. So recherchierte ich im Internet und fand heraus, dass es spezialisierte Anwälte in Bereich Dieselskandal gibt. Ich beauftragte die Kanzlei "Decker & Böse" und bin über den Ausgang sehr zufrieden.

­– Frank M.

Musterfeststellungsklage eigens wegen Abgasskandal geschaffen

Die Musterfeststellungsklage ist eine Art Sammelklage, der sich Verbraucher anschließen können, die betroffen sind. Das rechtliche Instrument wurde vom Gesetzgeber wegen des Abgasskandals überhaupt erst eingeführt. Ein klageberechtigter Verband wie der Verbraucherzentrale Bundesverband kann diese nutzen. Im Diesel-Skandal gibt es hierfür zwei Beispiele: Die Musterfeststellungklage gegen Mercedes und gegen VW.

Dabei tragen sich Verbraucher in ein Klageregister ein, das mit dem ersten Verhandlungstag geschlossen wird. In der Folge wird der Prozess geführt und kann zu mehreren Ergebnissen kommen, die aber leider alle mit Nachteilen verbunden sind:

  • Klage wird als unbegründet abgewiesen
  • Sachverhalt wird als rechtliche Tatsache festgestellt
  • Es wird ein Vergleich geschlossen

Musterfeststellungsklage leider enttäuschend

Die Musterfeststellungklage ist für Sie aus mehreren Gründen gar keine oder keine gute Option. Das Problem ist, dass mit dieser Form der Diesel-Klage nur ein Sachverhalt festgestellt wird. Sie erhalten dadurch keinen Schadensersatz. Dieser muss sowieso gesondert eingeklagt werden.

Die Klage gegen Mercedes läuft schon, weshalb Sie sich nicht mehr anschließen können. Die Klage gegen VW ist sogar bereits abgeschlossen. Dabei wurde ein Vergleich erzielt, der aber leider enttäuschend ausfiel. Jeder Verbraucher erhielt im Schnitt nur etwas mehr als 3.000 Euro. Individualkläger schnitten deutlich besser ab.

Abgasskandal-Klage nutzen und profitieren

Mit einer Diesel-Klage haben Sie die Möglichkeit Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie wurden durch den Abgasskandal von den Automobilkonzernen systematisch getäuscht und sollten sich den Wertverlust Ihres Fahrzeuges nicht gefallen lassen. Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage stehen gut und sollten durch das Mercedes-Urteil zu den Thermofenstern nochmal deutlich ansteigen.

Auch das Thema Verjährung ist in vielen Fällen gar kein Problem, weil diese häufig noch nicht einmal begonnen hat. Trotzdem sollten Sie nicht zögern, die Verjährung muss nämlich im Einzelfall geprüft werden. Wie genau Ihre Ansprüche stehen und wie lange diese noch gelten klären wir für Sie.

Unsere Erfahrungen mit der Diesel-Klage bringen Sie zu Ihrem Recht

Wir bei Decker und Böse sind auf den Abgasskandal und andere Verbraucherklagen spezialisiert. Wir kennen die Tricks der Konzerne und können diesen entsprechend gegenübertreten. Wir bieten Ihnen außerdem einen umfassenden Service. Neben unserer fachkundigen Rechtsberatung und anwaltlichen Vertretung, können Sie einige Leistungen kostenfrei in Anspruch nehmen.

Machen Sie beispielsweise unseren praktischen Online Diesel-Check und erfahren Sie mit nur wenigen Klicks, ob Sie betroffen sind. Außerdem können Sie unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Dabei klären wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und geben Ihnen eine gute Entscheidungsgrundlage. Kontaktieren Sie uns und wir melden uns in der Regel im Laufe eines Werktages bei Ihnen zurück.

Was unsere Mandanten zur Diesel-Klage fragen

Eine Dieselklage ist sinnvoll, wenn bei Ihrem Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde. Die meisten Verbraucher erfahren von der Manipulation durch eine Rückrufaktion des Herstellers oder die Aufforderung zu einem Software-Update. Haben Sie einen solchen Brief erhalten, sollten Sie schnell tätig werden und Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen.

Der Hersteller reagiert aber in der Regel erst, wenn er dazu gezwungen wird. Das gilt beispielsweise, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt eindeutig Manipulationen festgestellt hat. Eine Diesel-Klage kann sich aber auch schon früher lohnen. Da die Autobauer in gewaltigem Umfang manipuliert haben, kommen immer wieder neue Tatsachen ans Licht.

Bei VW wurden beispielsweise entlarvte, illegale Abschalteinrichtungen einfach durch neue Vorrichtungen ersetzt. Häufig sind es unabhängige Stellen wie die Deutsche Umwelthilfe, die in ihren Überprüfungen Unregelmäßigkeiten feststellen. Bei vielen Modellen ist deshalb schon jetzt klar, dass manipuliert wurde, auch wenn noch kein offizieller Rückruf erfolgt ist.

Zwei Abschalteinrichtungen standen bis jetzt bei der Daimler AG im Vordergrund. Zum einen die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung (Thermofenster) sowie die AdBlue-Dosierstrategie. In mehr als 600.000 Fahrzeugen soll das Unternehmen mit illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert haben. Nahezu alle Diesel-Modellreihen, von A-Klasse bis S-Klasse sind betroffen.

Am 21.3.2023 wurde Mercedes bereits vom EuGH wegen der Verwendung von Thermofenstern zu Schadensersatz verurteilt. Schon zuvor hatte der Generalanwalt Thermofenster bereits als eindeutig illegal eingestuft. Dabei werden die Abgaswerte auf dem Teststand nur bei Idealtemperaturen eingehalten. Im Normalbetrieb unter etwa 17°C werden die Grenzwerte dagegen um ein Vielfaches überschritten.

Die neuesten Entwicklung und auch vorherige Urteile geben Verbrauchern auch abseits der Thermofenster recht und Schadensersatzansprüche können eingeklagt werden. Wenn Ihr Mercedes betroffen ist, verlieren Sie keine Zeit. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und machen Sie Ihre Ansprüche geltend.

Zwar war VW der erste von vielen Herstellern, die im Dieselskandal betroffen waren. Allerdings ist die Affäre noch immer nicht voll aufgearbeitet. Das liegt zum einen daran, dass neben dem ursprünglichen Skandal-Motor EA189 nun auch das Nachfolgemodell betroffen ist. Der EA288 zeigt, dass VW trotz des weltweiten Skandals weiter manipuliert.

Dazu kommt, dass gegen VW aktuell eine Klage vor dem BGH wegen Thermofenstern vorliegt. Die Richter warten dabei auf die Signale aus Luxemburg vom Europäischen Gerichtshof. Dort wird aktuell in einer vergleichbaren Sache gegen Daimler verhandelt. Hier ist ein verbraucherfreundliches Urteil sehr wahrscheinlich, dem sich der BGH anschließen sollte.

Getäuschte VW-Kunden haben deshalb noch immer gute Möglichkeiten hohe Beträge zu erstreiten und sich angemessen entschädigen zu lassen. Auch die Verjährung muss dabei kein Problem sein. Juristisch gesehen hat Sie nämlich in vielen Fällen noch gar nicht begonnen.

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen treten drei Jahre nach Kenntnis der eigenen Betroffenheit ein. Dennoch sind sich die Gerichte uneinig, wann genau das ist. Als erfahrene Anwälte im Abgasskandal sind wir der Meinung, dass die Kenntnis über die Betroffenheit erst mit dem Rückrufschreiben eintritt. Wir prüfen Ihren Fall aber individuell.

Neben der kenntnisabhängigen Verjährung von drei Jahren, gibt es noch den sog. Restschadensersatzanspruch. Er entsteht bei deliktischer Haftung der Fahrzeughersteller. Das gilt dann, wenn vorsätzlich sittenwidrig getäuscht wurde. Da die Manipulationen bei einigen Konzernen bereits weitreichend aufgedeckt wurden, können wir das nutzen.

Die Frist läuft dann ab Fahrzeugkauf über einen Zeitraum von 10 Jahren. Es ist also auch nach dem Ablauf von drei Jahren in sehr vielen Fällen noch keine Verjährung eingetreten. Verbraucher haben dann noch immer gute Chancen Ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen zu lassen.

Auch wenn Sie einen gebrauchten Diesel gekauft haben, steht Ihnen ein angemessener Schadensersatz zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem höchstrichterlichen Urteil vom 25. Mai 2020 ganz klar entschieden. Käufer von Gebrauchtwagen können Ihre Ansprüche also auch geltend machen.

Das gilt im Übrigen auch andersherum. Wenn Sie Ihren manipulierten Diesel bereits verkauft haben, können Sie immer noch gegen den Hersteller eine Diesel-Klage anstreben.

Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Das liegt unter anderem daran, wie ausgelastet das zuständige Gericht ist. Im Schnitt vergehen rund 9 Monate bis zu einem Urteil einer Individualklage im Abgasskandal. Letztlich kommt es aber darauf an, wie einsichtig sich der Fahrzeughersteller gibt.

Wenn ein Urteil erstritten werden muss, dauert es beispielsweise länger, als wenn Sie ein attraktives Vergleichsangebot annehmen. Was sich im Einzelfall aber am meisten lohnt, klären wir dann individuell gemeinsam mit Ihnen.

Im Idealfall gar keine. Es kommt aber auf den Einzelfall an. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können alle Kosten getragen werden. Wie hoch beispielsweise eine Eigenbeteiligung ausfallen würde und ob es überhaupt eine gibt, klären wir gerne für Sie mit Ihrem Versicherer ab.

Darüber hinaus haben Verbraucher auch die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung. Sprechen Sie uns gerne im Rahmen der kostenlosen Erstberatung auf diese Möglichkeit an.

Weil die Automobilkonzerne getäuschte Verbraucher leider nicht freiwillig entschädigen. In vielen Fällen kassiert der Staat bereits hohe Strafzahlungen. Privatpersonen bleiben aber auf der Strecke, wenn Sie nicht selbständig tätig werden. Dabei liegt der Grund für die Schadensersatzansprüche einerseits im Wertverlust Ihres Diesel.

Auf der anderen Seite hätten Sie wahrscheinlich eine andere Kaufentscheidung getroffen, wenn Sie von den Manipulationen gewusst hätten. Deshalb haben Sie beispielsweise die Möglichkeit das Ganze rückabzuwickeln.

Die Nutzungspauschale ist nach aktueller Rechtsprechung des BGH ein Wert-Ausgleich gegenüber dem Fahrzeughersteller. Sie haben das Auto über einen bestimmten Zeitraum genutzt und davon rechtlich gesehen einen Wert gehabt. Wenn Sie nach der Klage den Kauf nun rückabwickeln, wird der Wert der Nutzung vom Kaufpreis abgezogen, den Sie vom Hersteller zurückerhalten.

Der EuGH sieht das anders. Hier wird argumentiert, dass bei der Rückabwicklung nur der Ausgangswert Ihres Autos zählt. Auch wenn das für Sie die bessere Variante wäre, folgen deutsche Gerichte in dieser Sache eher dem BGH. Es ist aber auch gut vorstellbar, dass sich die Rechtsauffassung dazu mit der Zeit ändert.

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