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Lebensversicherung Auszahlung: Wie Sie Ihr Geld abschlagsfrei zurückbekommen

Abschlagsfreie Auszahlung der Lebensversicherung per Anwalt durchsetzen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Ihre Lebensversicherung kann bei der Auszahlung zur bösen Überraschung werden. Jahrelang hat sie wegen der niedrigen Zinsen kaum Geld erwirtschaftet. Sie erhalten im Erlebensfall kaum mehr als das eingezahlte Geld zurück. Durch die Inflation werden Ihre Rücklagen sogar noch entwertet und Sie machen Netto-Verluste. Dabei sind die mittlerweile wieder steigenden Zinsen auch nur Schadensbegrenzung. Wenn Sie sich Ihre Lebensversicherung mit Hilfe unserer Anwälte frühzeitig auszahlen lassen, können Sie sich finanziell viel besser aufstellen.

Bekannt aus:

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Jetzt vorzeitig die Lebensversicherung zur Auszahlung bringen

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Lebensversicherung-Auszahlung: jetzt handeln und Geld zurückerhalten!

Lebensversicherungen waren früher vor allem zur Aufbesserung der Rente eine beliebte Anlage-Option. In den letzten Jahrzehnten gab es aber kaum noch Zinsen auf das eingezahlte Geld. Das bedeutet: Sie zahlen weiterhin regelmäßig große Beträge auf ihre Versicherung ein.  Wenn die Auszahlung der Lebensversicherung ansteht, bekommen Sie aber kaum Rendite.

Aus diesem Grund sind Sie gut beraten, wenn Sie für Ihre Lebensversicherung eine Auszahlung prüfen lassen. Dazu stehen mehrere Optionen zur Auswahl. Aber nicht alle sind wirklich gewinnbringend für Sie. Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und bringen Sie vorzeitig Ihre Lebensversicherung zur Auszahlung.

Jetzt in 3 Schritten Lebensversicherung rückabwickeln

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  • Kostenlose Erstberatung sichern und Geld abzugsfrei und verzinst zurückerhalten

Vertragskündigung: hohe Vorfälligkeitsentschädigungen

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchte, der denkt zunächst an eine ordentliche Kündigung des Vertrags. In den meisten Versicherungsverträgen ist diese als Möglichkeit vorgesehen. Wer sich jedoch darauf einlässt, merkt schnell: Diese Variante lohnt sich nicht!

Die Versicherer erlauben die Vertragskündigung nur zu sehr schlechten Konditionen. Von Ihrer eingezahlten Summe werden dann noch Bearbeitungsgebühren und eine Vorfälligkeitsentschädigung abgezogen. Deshalb bringt Ihre Lebensversicherung in diesem Fall bei Auszahlung weniger Geld ein, als Sie eingezahlt haben.

Verkauf auf dem Zweitmarkt: geringer Marktwert

Der Verkauf Ihrer laufenden Lebensversicherung ist die zweite Möglichkeit, Geld zurückzubekommen. Sie verkaufen Ihren Vertrag einfach an eine dritte Person oder ein Unternehmen, das Ihre Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. Damit müssen Sie auch keine weiteren Einzahlungen mehr tätigen.

Der Nachteil: Auch in diesem Fall erhalten Sie bei der Auszahlung der Lebensversicherung nur einen Bruchteil des bereits eingezahlten Gelds. Der Käufer möchte Gewinn aus dem Geschäft schlagen und bezahlt Ihnen deshalb deutlich weniger, als die Versicherung eigentlich wert wäre. Der Verkauf auf dem Zweitmarkt ist deshalb nur eine Notlösung.

„Dank Decker & Böse konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Lebensversicherung auszahlen lassen: vollständig ohne Abzüge dank Widerrufsjoker

Der sogenannte Widerrufsjoker ist für Sie die bestmögliche Lösung: Dabei erhalten Sie Ihr gesamtes eingezahltes Vermögen zurück. Der Versicherer darf nicht mal die Bearbeitungsgebühren behalten. Dieses Vorgehen wird durch die eigene Nachlässigkeit der Versicherungskonzerne ermöglicht: Diese haben jahrelang Verträge ohne Widerrufsbelehrung nach §8 VVG abgeschlossen.

Rechtlich gesehen hat bei all diesen Verträgen auch Jahre nach Vertragsschluss die Widerrufsfrist noch nicht begonnen. In einem solchen Fall können Sie den Vertrag auch heute noch per Anwalt widerrufen lassen. Dann erhalten Sie Ihr gesamtes bereits für den Vertrag gezahltes Geld zurück, egal ob Bearbeitungsgebühren, Zinsen oder regelmäßige Einzahlungen.

Ist mein Vertrag für den Widerrufsjoker geeignet?

Haben sie Ihren Versicherungsvertrag vor 2008 abgeschlossen, dann stehen die Chancen gut, dass sich Ihre Lebensversicherung zur Auszahlung im Rahmen eines Widerrufs eignet. Denn diese Verträge enthalten oft keine Widerrufsbelehrung im Sinne des §8 VVG, Abs. 2. Ist das der Fall, dann läuft Ihre Widerrufsfrist noch gar nicht, auch Jahre nach Vertragsschluss.

Unsere auf Lebensversicherungen spezialisierten Anwälte identifizieren fehlende oder fehlerhafte Klauseln in Ihrem Vertrag. Dadurch wissen Sie, wie Ihre Chancen auf eine vollständige Auszahlung Ihrer Lebensversicherung stehen.

Lebensversicherung auszahlen lassen: Das passiert, wenn Sie widerrufen

Wenn Sie den Widerrufsjoker nutzen, wird Ihr Vertrag so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen. Das bedeutet: Sie bekommen von der Lebensversicherung all Ihr Geld zurück, weil es für keinerlei Zahlungen eine Rechtsgrundlage gegeben hat. Das gilt für Ihre bereits gezahlten Beiträge wie auch für jegliche Bearbeitungsgebühren und alle Zinsen, die über die Zeit zusammengekommen sind.

Der Wert dieser Auszahlung liegt deutlich über dem Rückkaufswert, den Sie bei vorzeitiger Vertragskündigung oder beim Weiterverkauf erhalten würden. Bei der Lebensversicherung ist die Auszahlung durch Widerruf die mit Abstand profitabelste Methode, aus dem Vertrag rauszukommen. Lassen Sie noch heute Ihre Chancen prüfen.

Per Anwalt Lebensversicherung auszahlen lassen

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Sie müssen regelmäßig Geld einzahlen und bekommen am Ende kaum Rendite? Das muss nicht sein! Befreien Sie sich von Ihrer Lebensversicherung und erreichen Sie eine Auszahlung.

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Mit dem Widerrufsjoker holen Sie Ihr Geld aus der Lebensversicherung restlos zurück: inklusive aller Beiträge, Bearbeitungsgebühren und sogar Zinsen.

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Versicherungsverträge von vor 2008 haben gute Chancen, besonders schnell zu optimalen Konditionen ausgezahlt zu werden. Jetzt kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.

oder
0221 - 29270 - 33

Diese Lebensversicherungen können vorzeitig ausgezahlt werden

Bei welchem Versicherer Sie Ihre Lebensversicherung abgeschlossen haben, ist für die Auszahlung weniger wichtig. Das liegt daran, dass nahezu alle größeren Versicherer vor 2008 Verträge ohne ausreichende Widerrufsbelehrung abgeschlossen haben. Dazu zählen beispielsweise:

Um die Auszahlung der Lebensversicherung gegen diese großen Versicherungshäuser erfolgreich abzuschließen, greifen Sie am besten auf unsere spezialisierten Anwälte zurück. Denn ohne rechtliche Hilfe kann es sein, dass die Versicherer Ihre Ansprüche nicht anerkennen. Schließlich ist Ihr Widerruf für den Versicherer finanziell ungünstig.

Funktioniert die Auszahlung auch in Sonderfällen wie der Kapitallebensversicherung?

Ja, die genaue Art Ihrer Lebensversicherung ist für die Auszahlung mit dem Widerrufsjoker unerheblich. Eine Auszahlung der Kapitallebensversicherung funktioniert also genauso wie bei jeder anderen Art der Lebensversicherung. Die Berechnung Ihrer rechtmäßigen Rückzahlung ist hier etwas komplexer, das braucht aber nicht Ihre Sorge zu sein.

Auch wenn Sie Ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen haben lassen, kann diese mit dem Widerrufsjoker besonders profitabel ausgezahlt werden. Hier erhalten Sie selbstverständlich keine Beiträge zurück, die sie noch nicht eingezahlt haben. Sie sparen sich aber dennoch die Vorfälligkeitsentschädigung.

Erfolge unserer Mandanten

Hannoversche: LG Köln

Das Landgericht Köln spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Generali: LG Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Allianz: LG Hagen

Das Landgericht Hagen spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Continentale: LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Alte Leipziger: LG Heidelberg

Das Landgericht Heidelberg spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:
Debeka: LG Frankenthal

Das Landgericht Frankenthal spricht dem Versicherungsnehmer eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge plus Verzinsung zu.

Rückzahlung:

Spezialisierter Anwalt setzt Ihre Auszahlung durch

Haben Sie einen Versicherungsvertrag, der vor 2008 abgeschlossen wurde und keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthält? Dann stehen die Chancen gut, dass Sie den Vertrag ohne zusätzliche Kosten widerrufen können. Doch viele Versicherer stellen sich quer und verweigern Ihnen einfach Ihr gutes Recht. Die frühzeitige Auszahlung Ihrer Rücklagen ist für den Versicherer schlecht.

Darum sollten Sie auch dann die Unterstützung unserer spezialisierten Anwälte in Anspruch nehmen, wenn der Fall eindeutig scheint. Ein Widerrufsschreiben vom Anwalt bricht häufig bereits den Widerstand bei den Versicherungsunternehmen und sorgt für eine schnellere Bearbeitung Ihrer Auszahlung. Wird dann trotzdem nicht eingelenkt, gehen wir für Sie den Rechtsweg und klagen.

Fazit: Lebensversicherung-Auszahlung mit Decker und Böse erwirken

Zahlen Sie in eine Lebensversicherung ein, die Sie zwar jeden Monat Geld kostet, aber am Ende kaum Zinsen bringt? Dann befreien Sie sich jetzt von dieser Last! Lassen Sie unsere spezialisierten Anwälte die Lebensversicherung-Auszahlung prüfen und holen Sie sich ihr gesamtes bislang eingezahltes Geld zurück!

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um mit Spezialisten über Ihre Optionen zu sprechen. Kann bei Ihnen der Widerrufsjoker ausgespielt werden, vertreten unsere Anwälte Sie gegenüber dem Versicherer sowie vor Gericht, um Ihr Recht einzuklagen. So kommen Sie so schnell und komfortabel wie möglich zu Ihrem Geld.

Häufige Fragen unserer Mandanten zur Lebensversicherung- Auszahlung

Lebensversicherungen werden meist als Anlage abgeschlossen: zum Beispiel, um die Familie im Sterbefall zu versorgen oder um durch eine ordentliche Auszahlung im Alter die Rente aufzubessern. Aber die Niedrigzinsen der letzten Jahrzehnte haben dafür gesorgt, dass das eingezahlte Geld immer weniger Rendite erwirtschaftet.

Gleichzeitig sind Sie vertraglich gezwungen, weiterhin regelmäßig Geld in die Versicherung einzuzahlen. Diese Zahlungen können eine echte finanzielle Belastung sein. Und das, obwohl das Geld anderswo deutlich besser angelegt wäre und mehr Rücklagen erwirtschaften könnte. Darum ist es sehr sinnvoll:

  • schnellstmöglich laufende Lebensversicherungen zur Auszahlung zu bringen,
  • möglichst viel des bereits eingezahlten Gelds wieder herauszuholen,
  • das Geld in andere Investitionsmöglichkeiten zu stecken.

So können Sie nicht nur deutlich mehr Geld erwirtschaften, sondern vermeiden auch die regelmäßigen Zahlungen. Sie haben jeden Monat mehr Geld auf dem Konto und können freier entscheiden, wie und ob Sie dieses Geld gewinnbringend für die Zukunft anlegen.

Ja, sofern Ihre Rechtschutzversicherung die Chancen auf Erfolg hoch einschätzt. Haben Sie einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, in dem die Widerrufsfrist nicht eindeutig kommuniziert wurde, dann ist der Fall für Ihre Rechtschutzversicherung zumeist eindeutig: Sie wird die Kosten für ein Verfahren tragen.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihrer Rechtschutzversicherung einspringt, dann prüfen wir das für Sie. Wir kontaktieren Ihre Rechtschutzversicherung, legen ihr den Fall dar und übermitteln Ihnen das Ergebnis. So brauchen Sie sich nicht einmal darum zu kümmern.

Gemäß §9 VVG muss die Rückzahlung Ihres Geldes spätestens bis 30 Tage nach Zugang des Widerrufs erfolgen. Nach einer Bearbeitungszeit von meist wenigen Wochen erhalten Sie also alle gezahlten Beiträge und angefallenen Gebühren komplett zurück. Sie bekommen sogar alle erwirtschafteten Zinsen.

Nutzen Sie dabei unbedingt die Unterstützung unserer Anwälte. Denn die Versicherungsunternehmen möchten aus Eigeninteresse ungerne Ihr Geld zurückzahlen. Auf ein Schreiben vom Anwalt reagieren sie erfahrungsgemäß positiver und deutlich schneller. So ist schon bald Ihr Geld wieder auf Ihrem Konto.

In vielen Fällen sehen unsere spezialisierten Anwälte bereits auf den ersten Blick, dass die Rückabwicklung ihres Vertrags besonders einfach ist. Dann gehen wir sogar in Vorleistung. So bekommen Sie Ihr Geld sofort und die Lebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten macht Ihnen keinen Ärger mehr.

Der genaue Betrag kann je nach Art der Auszahlung und nach Art der Lebensversicherung variieren. Mit dem Widerrufsjoker ist es jedoch möglich, alle bislang getätigten Zahlungen zurückzubekommen. Dazu zählt auch Geld, das Sie für eventuelle Gebühren gezahlt haben.

Und das Beste daran: Sie erhalten sogar noch alle durch Ihr Geld erwirtschafteten Zinsen dazu. Ihnen darf rechtlich kein Nachteil entstehen, nur weil Ihre Lebensversicherung Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt hat.

Gleichzeitig entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Beispielsweise darf keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden, da der Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt wird, sondern rechtlich nie zustande gekommen ist. Der Widerrufsjoker holt das Maximum aus Ihrer Auszahlung heraus.

Für die Auszahlung der Lebensversicherung gibt es vier Möglichkeiten:

  • Erreichen des im Vertrag festgeschriebene Auszahlungsdatums: Dann erhalten Sie Ihre Beiträge sowie die von Ihrem Geld erwirtschafteten Zinsen zurück. Was Sie nicht wiederbekommen, sind Gebühren und andere Nebenkosten. Da der Leitzins so lange extrem niedrig war, bedeutet das meist, dass Sie jahrzehntelang in Ihre Versicherung einzahlen, aber kaum mehr als Ihre geleisteten Beiträge zurückbekommen.
  • Vertrag vorzeitig kündigen: In diesem Fall erhalten Sie das bereits eingezahlte Geld zurück (ohne Gebühren), sowie Ihre Zinserträge. Allerdings müssen Sie in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung an Ihren Versicherer zahlen – so schrumpft Ihre Auszahlung deutlich unter den von Ihnen bereits eingezahlten Betrag.
  • Verkauf auf dem Zweitmarkt: Finden Sie jemanden, der Ihre Lebensversicherung übernimmt, können sie diese wie jede andere Anlage einfach verkaufen. Allerdings streben Händler auf dem Zweitmarkt auch nach Gewinn. Deshalb werden Sie für ihre Versicherung nur einen Bruchteil der bereits geleisteten Zahlungen erhalten.
  • Der Widerrufsjoker: Haben Sie vor 2008 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, können unsere Anwälte fehlerhafte Widerrufsbelehrungen identifizieren und Ihren Vertrag auch Jahre später noch ordnungsgemäß widerrufen. Dann erhalten Sie alles Geld zurück, was sie bislang gezahlt haben, inklusive Zinsen und Gebühren.

Der Widerrufsjoker ist also eindeutig die profitabelste Methode, sich eine laufende Lebensversicherung auszahlen zu lassen. Lassen Sie sich in einer kostenlosen Erstberatung von unseren Versicherungs-Experten zu Ihren Optionen beraten.

Da die Zinsen lange Zeit niedrig waren, lohnt es sich eigentlich immer, prüfen zu lassen, ob eine Auszahlung in Betracht kommt. Zwar steigen die Zinsen mittlerweile wieder, allerdings ist die Inflation deutlich höher, weshalb Sie Netto immer noch Verlust machen. Durch eine vorzeitige Auszahlung können Sie verhindern, dass Sie noch jahrelang Geld verlieren.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich Ihren Vertrag unter den für Sie besten Konditionen auszahlen lassen können. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um den Widerrufsjoker, bei dem Sie alle bereits getätigten Zahlungen zurückerstattet bekommen.

Eine Meldepflicht gibt es nicht direkt, sie sollten die Auszahlung aber in Ihrer Steuererklärung angeben. Etwaige anfallende Steuern beziehen sich allerdings ausschließlich auf Gewinne. Was sie eingezahlt haben, müssen Sie nicht (erneut) versteuern.

Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Sie im Rahmen der Auszahlung noch Geld zurückerhalten. Für eine exakte Einschätzung können Sie hierzu Ihren Steuerberater befragen und unter Umständen noch zusätzlich Geld sparen.

Für eine ordentliche Auszahlung der Lebensversicherung im Erlebensfall gibt es nur eine Voraussetzung: Sie müssen lediglich das im Vertrag angegebene Datum erreichen. Eine Kündigung ist auch fast immer möglich, ebenso wie das Verkaufen auf dem Zweitmarkt.

Lediglich für den Widerrufsjoker muss Ihr Vertrag Fehler aufweisen. Dafür bekommen Sie bei dieser Methode mit Abstand das meiste Geld zurückgezahlt. Die Chancen hierfür stehen sehr gut und werden von unseren spezialisierten Anwälten kostenlos geprüft.

Jetzt kostenlos Vertrag prüfen lassen!

Der gesamte Vorgang ist denkbar einfach:

  • Sie senden uns Ihren Vertrag zu.
  • Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Vertrag kostenlos und unverbindlich.
  • Wir sagen Ihnen, ob Ihr Fall gute Aussicht auf Erfolg hat.
  • Wir widerrufen in Ihrem Auftrag.
  • Sie erhalten Ihr Geld vom Versicherer komplett zurück.

Sollte sich der Versicherer wider Erwarten unserer Einschätzung nicht anschließen, vertreten wir Sie auch vor Gericht, um Ihr Recht auf Widerruf einzuklagen. Erfahrungsgemäß ist dies jedoch nur in Ausnahmefällen nötig, da die Rechtslage oft eindeutig ist.

In einigen Fällen ist die Rechtslage sogar so eindeutig, dass wir Ihnen Ihr Geld bereits vor dem Widerruf überweisen können. Wir gehen hier für Sie in Vorausleistung. Das kann besonders praktisch sein, wenn Sie das Geld kurzfristig benötigen.

Ja, sofern Ihr Vertrag keine Widerrufsbelehrung beinhaltet, können Sie auch nach der Auszahlung oder der Kündigung noch Ihren Widerruf geltend machen. Das kann von Vorteil sein, wenn Sie zum Beispiel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten, um aus Ihrem Vertrag rauszukommen.

In diesem Fall wird Ihr Versicherungsvertrag so behandelt, als sei er nie zustande gekommen. In den meisten Fällen ist das für Sie von Vorteil, da sie dann auch nachträglich noch Bearbeitungsgebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen zurückerhalten.

Lassen Sie von unseren Anwälten prüfen, ob Ihr Vertrag für den Widerrufsjoker in Frage kommt, und wie viel Geld Sie dadurch zusätzlich zurückerhalten können.

Da der Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer durch den Widerruf rechtlich nie zustande gekommen ist, beeinflusst die Auszahlung Ihren SCHUFA-Score nicht. Tatsächlich ist es sogar so, dass SCHUFA-Einträge, die aufgrund ausbleibender oder zu später Zahlungen an Ihre Lebensversicherung entstanden sind, damit nichtig sind.

Fragen Sie unsere Anwälte einfach nach der Möglichkeit, Ihren SCHUFA-Score zu prüfen und unrechtmäßige Einträge löschen zu lassen. So bekommen Sie nicht nur Ihr Geld von der Lebensversicherung zurück, sondern bessern gleich noch ihren Score auf.

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