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Mastercard Datenleck: Schadensersatz für gehackte Kartendaten

Rechtliche Optionen für Ihre Entschädigung

  • bis zu 5.000€ Schadensersatz
  • umfassender Betroffenheits-Check
  • in wenigen Sekunden Überblick gewinnen

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

2019 wurden bei einem Mastercard-Datenleck ca. 90.000 Datensätze von Kreditkartennutzern gestohlen. Dabei ging es sowohl um die Kartennummern als auch um andere persönliche Daten, wie beispielsweise Adressen und Telefonnummern. In einem früheren Verfahren hatten sich geschädigte Nutzer mit einem schlechten Vergleich abgegeben. Dabei erhielten diese gerade einmal 300 Euro gegen ihr Stillschweigen in der Rechtssache. Die Erfahrung zeigt aber, dass Verbraucher in anderen vergleichbaren Fällen bereits bis zu 5000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekamen. Durch Artikel 82 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist Mastercard für ein Datenleck haftbar.

Bekannt aus:

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Schadensersatzansprüche wegen Mastercard-Datenleck durchsetzen

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Sind Sie vom Mastercard Datenleck betroffen? Jetzt prüfen!

Wie können Sie erfahren, ob auch Sie vom Mastercard Datenleck betroffen sind? Ganz einfach: Machen Sie unseren Datenleck-Check auf dieser Seite. Geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer ein und sie erhalten sekundenschnell das Ergebnis. Übrigens nicht nur für Mastercard - sondern für alle Leaks von denen Ihre Daten betroffen sind. 

Sind Sie betroffen, können Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen gegen Mastercard – zum Beispiel, ob Sie Schadensersatz wegen des Mastercard Datenlecks fordern können.

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    Mastercard Datenleck Ursache für zehntausende gestohlene Datensätze

    Im Jahr 2019 hatten Cyber-Kriminelle den Datenschutz von Mastercard umgehen können, um ca. 90.000 Kreditkartennummern zu stehlen. Dabei handelte es sich in vielen Fällen nicht nur um die Nummern, sondern auch um die dazugehörigen persönlichen Daten. Darunter waren beispielsweise:

    •    Name
    •    Adresse
    •    Telefonnummer & Mailadresse
    Verbraucher sollten wissen, dass der Datenklau bei Mastercard gar nicht über den eigentlichen Zahlungsverkehr stattfand. Stattdessen waren die Daten offenbar im Rahmen eines Bonusprogramms nicht ausreichend gesichert. Das Special: „Mastercard Priceless“ war Ursache für das Datenleck. Unabhängig von der Quelle des Leaks ist das Unternehmen aber grundsätzlich zum Schutz Ihrer Daten verpflichtet. Wenn diese Pflicht verletzt wird, entsteht ein Schadensersatzanspruch, den Sie durchsetzen können.

    Bin ich als Kartennutzer betroffen?

    Mit 100-prozentiger Sicherheit sind Sie betroffen, wenn Mastercard Sie kontaktiert und Ihnen 300 Euro Schadensersatz angeboten hat. Damit reagierte das Unternehmen auf eine Sammelklage von ca. 2000 geschädigten Kreditkartennutzern. Das Vergleichsangebot ist aber nur ein Ablenkungsmanöver. Deutsche Gerichte hatten Geschädigten in anderen Datenleck-Fällen nämlich bereits bis zu 5000 Euro zugesprochen.

    Der Vergleich enthielt außerdem eine Geheimhaltungsvereinbarung, um den Vorgang zu vertuschen. Die Kreditkartenfirma möchte sich teure Schadensersatzklagen von weiteren betroffenen Verbrauchern ersparen. Wurden Sie nicht kontaktiert, können Ihre Daten deshalb trotzdem geleakt worden sein. Wenn Sie eine Mastercard nutzen, sollten Sie deshalb in jedem Fall unseren kostenlosen Datenleck-Checker nutzen. Damit können Sie schnell prüfen, ob Sie betroffen sind.

    „Meine Daten waren tatsächlich vom Datenskandal betroffen und durch die anwaltliche Unterstützung habe ich 1000€ Schadensersatz erhalten.“

    – Lea T.

    Wegen Mastercard Datenleck Schadensersatz durchsetzen

    Wenn durch Sicherheitslücken bei Unternehmen ein Datenleck entsteht, greifen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese verpflichtet auch Zahlungsdienstleister wie Mastercard dazu, Ihre Daten angemessen zu schützen. Passiert das nicht, entsteht ein sog. immaterieller Schadensersatzanspruch. Dieser ergibt sich aus Artikel 82 DSGVO.

    Wenn Ihre Daten nun unkontrolliert in Umlauf kommen, muss Ihnen dadurch im Übrigen noch kein konkreter Vermögensschaden entstanden sein. Es reicht, dass Sie durch die Nachlässigkeit von Mastercard die Kontrolle über Ihre persönlichen Informationen verloren haben. Sie müssen eigentlich darauf vertrauen können, dass Dritte Ihre Daten schützen, wenn Sie ihnen diese zur Verfügung stellen.

    Welche Folgen kann das Datenleck bei Mastercard haben?

    Die Folgen können weitreichend sein. Dabei ist ein Missbrauch Ihrer Kartendaten zur Tätigung von unautorisierten Zahlungen nur die Spitze des Eisbergs. Mastercard hatte schließlich auch zahlreiche weitere Informationen von Ihnen gespeichert, die durch das Datenleck in Umlauf gekommen sind. Das beinhaltet auch Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer und Mailadresse.

    Diese Daten können von Kriminellen dazu verwendet werden, immer weiter in Ihre Privatsphäre einzudringen, bis sie Ihnen irgendwann massiv schaden können. Fingierte Anrufe und Phishing-Mails sind dabei an der Tagesordnung und sollten Sie aufmerksam werden lassen. Sollten Sie in letzter Zeit verdächtige Mails oder Anrufe erhalten haben, raten wir dringend dazu, unseren Datenleck-Check durchzuführen.

    Entschädigung für Mastercard-Datenleck erhalten

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    Ein Mastercard-Datenleck sorgte 2019 für Aufsehen. Eigentlich hätte der Zahlungsdienstleister Kundendaten angemessen schützen müssen.

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    Über ein Bonusprogramm wurde dieser Schutz von Hackern umgangen. Dabei trat die Sicherheitslücke erst zutage, als die Daten bereits in Umlauf waren.

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    Machen Sie als Kreditkartennutzer den Datenleck-Check und prüfen Sie, ob Sie betroffen sind. Jetzt Ansprüche prüfen lassen.

    Mit Anwalt Entschädigung für Mastercard-Datenleck durchsetzen

    Der Fall zeigt eindrücklich, wie sehr sich Unternehmen gegen die Entschädigung von Verbrauchern für verlorene Daten sträuben. Daher haben Verbraucher auf eigene Faust schlechte Karten, wenn der Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden soll. Unsere spezialisierten Anwälte verhelfen Ihnen zu deutlich mehr Nachdruck. Häufig reicht bereits das Schreiben vom Anwalt, um zu zeigen, dass Sie es ernst meinen.

    Wir haben bereits zahlreiche Geschädigte wegen Datenlecks bei diversen Unternehmen vertreten. Durch die entsprechende juristische Erfahrung und Expertise können wir Ihren Schadensersatzanspruch erfolgreich durchsetzen. Die Chancen dafür stehen gut. Das gilt für das Mastercard-Datenleck genauso wie für zahlreiche vergleichbare Fälle bei anderen Firmen. Für sie alle gilt die DSGVO gleichermaßen.

    Häufige Fragen zum Mastercard-Datenleck

    Nein. Wenn Sie über das Programm Punkte gesammelt haben, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Ihre Daten gestohlen worden sind. Sie besteht aber auch für andere Mastercard-Nutzer. Der Grund: Viele Datenlecks kommen erst nach und nach an die Öffentlichkeit. Die Daten werden meist zunächst im Darknet gehandelt und es dauert eine Weile, bis sich Medien damit beschäftigen.

    Dass Mastercard Klägern bereits ein Vergleichsangebot gemacht hat, zeigt ein gewisses Schuldbewusstsein. Man versucht den Skandal klein zu halten, weshalb zu vermuten ist, dass sich auch andere Schwachstellen in der Dateninfrastruktur finden könnten. Unser ständig aktualisierter Datenleck-Checker beinhaltet auch Leaks, die in der Öffentlichkeit noch wenig präsent sind.

    Durch den Abgleich mit der Datenbank erfahren Sie, ob Ihre personenbezogenen Daten irgendwo unberechtigt in Umlauf sind. Außerdem erhalten Sie damit auch Klarheit darüber, ob Ihre Daten aus anderer Quelle geleakt wurden. In den letzten Jahren haben nämlich große Plattformen wie Facebook, Amazon oder LinkedIn mehr als eine Milliarde Datensätze von Nutzern an Hacker verloren.

    Sofern Sie betroffen sind, hat das auf Ihren eigene Entschädigungsanspruch gegen Mastercard keine Auswirkung. Sollten Sie bereits einen Vergleich angenommen haben, ist Ihr Anspruch aber abgegolten. In jedem anderen Fall muss der individuelle Einzelfall geprüft werden. Für einen ersten Überblick über die Rechtslage und Ihre juristischen Optionen können Sie jederzeit unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.

    Ja, das kann er. Welche Fristen in Ihrem konkreten Fall relevant sind und zu welchem Zeitpunkt sie beginnen, muss im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich sollten Sie aber mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche keine Zeit verlieren. Diese könnten nämlich je nach Einzelfall schon bald verjähren. Nutzen Sie daher so schnell wie möglich unseren Service der kostenlosen Erstberatung und machen Sie gleich den Datenleck-Check.

    Unsere Anwälte

    Ulf Böse
    Geschäftsführer, Rechtsanwalt
    Portrait von Malgorzata Roszak, Rechtsanwältin
    Malgorzata Roszak, LL,M.
    Associate
    Portrait von Kaja Slozowska - Juristin
    Kaja Slozowska
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    Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
    Ralf Möbius LL.M.
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