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BGH-Urteil vom 11.10.2023 stärkt Rechte von Rürup-Rentenversicherten

Kanzlei DB-Anwälte erzielt wegweisenden Sieg vor dem BGH

  • Kanzlei DB-Anwälte erringt Sieg gegen Allianz AG am BGH
  • BGH-Urteil vom 11.10.2023 erlaubt Widerruf 'unkündbarer' Rürup-Rentenverträge
  • Zehntausende Kunden können nun Verträge profitabel widerrufen

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Die Kanzlei DB-Anwälte hat für Rürup-Rentenversicherte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen bedeutenden Sieg gegen die Allianz Versicherungs AG errungen. Mit dem Urteil vom 11. Oktober 2023 (IV ZR 40/22) ebnet das erzielte BGH-Urteil den Weg für viele Zehntausend Kunden, ihre Rürup-Rentenverträge mit Gewinn zu widerrufen, obwohl diese bislang als 'unkündbar' galten.

Bekannt aus:

Widerrufsmöglichkeit für zwischen 2008 und 2010 geschlossene Rürup-Verträge

Das von der Kanzlei DB-Anwälte erzielte BGH-Urteil ermöglicht bei fast allen zwischen 2008 und 2010 abgeschlossenen Rürup-, Lebens- und Rentenversicherungsverträgen den Widerruf der Verträge. Es können zudem auch Verträge aus anderen Zeiträumen betroffen sein. Sogar bereits beendete Verträge können nachträglich widerrufen werden. Bei erfolgreichem Widerruf haben Versicherungsnehmer die Chance, viele tausend Euro mehr als den Rückkaufswert zu erhalten. Dies stellt einen entscheidenden Wendepunkt für die Verbraucherrechte dar. Vor allem Kunden mit Rürup-Verträgen steht durch die Widerrufsmöglichkeit erstmals ein Ausstieg aus den Verträgen offen, denn normalerweise können Rürup-Verträge nicht rückabgewickelt werden.

Bedeutung des BGH-Urteils für das Widerrufsrecht von Rürup-Versicherten

Das BGH-Urteil stellt klar, dass viele Widerrufsbelehrungen in Rürup-Verträgen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Insbesondere fehlt oft der Hinweis auf den Herausgabeanspruch der gezogenen Nutzungen im Falle eines Widerrufs. Der BGH hat hervorgehoben, dass eine ordnungsgemäße Belehrung nicht nur über das Widerrufsrecht informieren, sondern auch klarstellen muss, welche gegenseitigen Ansprüche in welcher Konstellation bestehen. Da diese Belehrung in der Widerrufsbelehrung der Allianz fehlte und diese damit unvollständig war, hat die normale Widerrufsfrist von 30 Tagen nie begonnen. Demzufolge ist der Widerruf auch heute noch möglich, lange nach Vertragsabschluss.

Rechtliche Einschätzung des BGH zu den Informationspflichten

Der BGH unterstreicht, dass der Fehler in den Widerrufsbelehrungen nicht geringfügig ist und somit die Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund dieses Fehlers nicht als rechtsmissbräuchlich betrachtet werden kann. Dies untermauert die Bedeutung der korrekten Belehrung über den Nutzungsherausgabeanspruch als wesentlichen Aspekt für die Ausübung des Widerrufsrechts.

DB-Anwälte stärkt Verbraucherrechte

Dank dieses Urteils können Verträge nun fristunabhängig widerrufen werden. In seinem Urteil wies der BGH auch nochmals darauf hin, dass nur im Ausnahmefall von einer Verwirkung ausgegangen werden darf. Dieser Sieg der Kanzlei DB-Anwälte markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Stärkung der Verbraucherrechte und hat weitreichende Auswirkungen für hunderttausende Kunden vieler Versicherungen. D&B zählt zu den führenden Kanzleien im Verbraucherrecht in Deutschland. Die Kanzlei nutzt modernste Legal-Tech-Lösungen und ein Team aus Spezialisten, um die Anliegen ihrer Kunden effizient und qualitativ hochwertig zu behandeln. Mit über 65.000 erfolgreich betreuten Verträgen und 1,5 Mrd. EUR Vertragsvolumen ist DB-Anwälte Ihr erfahrener Partner.

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