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2024: neue Pflichten für Wohneigentümer

Neue GEG-Vorschriften: Was ändert sich?

  • 65% Erneuerbare Energie für Heizungen
  • Strenge Dämmungsvorschriften in Kraft
  • Hohe Strafen bei Nichteinhaltung

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Ab 2024 erwarten Hausbesitzer in Deutschland wichtige Änderungen aufgrund des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies betrifft nicht nur Heizungssysteme, sondern auch Dämmung und Isolierung. So müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem gibt es strengere Vorschriften für die Isolierung von Rohrleitungen und Armaturen. Verstöße gegen diese Regelungen können hohe Strafen nach sich ziehen. Informieren Sie sich jetzt, um für 2024 vorbereitet zu sein!

Bekannt aus:

Neue Heizungsregelungen ab 2024

Ab Januar 2024 gelten neue Bestimmungen für Hausbesitzer. Besonders im Fokus steht das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches vorschreibt, dass neu eingebaute Heizungen ab 2026/2028 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Änderung zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern. Es gibt jedoch Übergangsfristen für bestehende Gebäude und Neubauten, die sich bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 erstrecken. Diese Regelungen sind Teil eines größeren Bestrebens, das Klima zu schützen und die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern.

Verschärfte Anforderungen an Isolierung

Die Novelle des GEG bringt auch verschärfte Anforderungen an die Isolierung von Rohrleitungen und Armaturen mit sich. Sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen gilt, dass die Isolierung von Warmwasser- oder Heizwasserrohren so effizient sein muss, dass die Oberflächentemperatur der Rohre oder Leitungen durchschnittlich nur noch 40 Grad Celsius beträgt. Freiliegende Rohre sind nicht mehr zulässig. Sie müssen entweder gedämmt werden oder aus einem Material bestehen, das eine niedrige Wärmeleitfähigkeit besitzt. Diese Vorschriften gelten auch für Raumlufttechnik- und Klimakältesysteme, wobei hier eine Oberflächentemperatur von maximal 10 Grad Celsius um das Rohr oder die Leitung herum eingehalten werden muss.

Diese Strafen drohen ab 2024 bei Verstößen

Eine Nichtbeachtung der Regelungen im Gebäudeenergiegesetz kann zu hohen Bußgeldern führen. Laut Angaben der Verbraucherzentrale können solche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden, mit möglichen Strafen von bis zu 50.000 Euro.

Geplante Bußgeldregelungen:

  • Nichteinhaltung der Austauschverpflichtung für über 30 Jahre alte Heizungen: 5.000 bis 50.000 Euro
  • Missachtung der Inspektionspflicht für Wärmepumpen: 5.000 Euro
  • Verspätete Heizungsinspektionen: 10.000 Euro
  • Schwerwiegende Verstöße wie ungedämmte Geschossdecken oder die Nutzung umweltschädlicher Heizungsanlagen: bis zu 50.000 Euro

Weitere Informationen vom Bundesministerium

Für vertiefende Details zu den ab ab 2024 geltenden Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) empfehlen wir einen Besuch der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Diese staatliche Quelle bietet umfangreiche, verlässliche und aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften im Bereich der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen, technischen Anforderungen sowie zu Förderprogrammen, die helfen, den Übergang zu energieeffizienteren Systemen zu erleichtern.

Weitere Infos hier: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html

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