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Kreditwürdigkeitsprüfung durch verbesserten SCHUFA-Score bestehen

Wie Sie Konditionen verbessern und viel Geld sparen

  • Falsche und veraltete Einträge löschen
  • SCHUFA-Score deutlich verbessern
  • Kostenlos und unverbindlich beraten lassen

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Eine Kreditwürdigkeitsprüfung wird nicht nur durchgeführt, wenn Sie ein Darlehen beantragen. Beim Mieten einer Wohnung, dem Leasen eines Fahrzeugs und vielen anderen Rechtsgeschäften kann eine Bonitätsprüfung stattfinden. Teil davon ist in den meisten Fällen eine Abfrage bei der SCHUFA oder einer anderen Auskunftei. Finden sich hier Negativeinträge, kann Ihnen das Probleme bereiten und ist fast immer mit Mehrkosten verbunden. Führen Sie deshalb im Vorfeld eine Kreditwürdigkeitsprüfung über sich selbst durch und lassen Sie mögliche negative Einträge juristisch prüfen. Diese sind häufig rechtswidrig und können durch unsere Experten gelöscht werden.

Bekannt aus:

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Bonität verbessern und bei Prüfung deutlich besser abschneiden

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Score bei Auskunfteien optimieren und profitieren

Wie läuft eine Kreditwürdigkeitsprüfung ab?

Wie eine Kreditwürdigkeitsprüfung abläuft, kommt darauf an, wer diese durchführt. Grundsätzlich ist es bei der Prüfung sehr wahrscheinlich, dass Ihre Daten abgerufen werden, die bei der SCHUFA oder einer anderen Auskunftei über Sie hinterlegt sind. Je nachdem wie aussagekräftig das ist, kann das in einigen Fällen bereits ausreichen. Es ist also nicht auszuschließen, dass allein Ihr Score entscheidend ist.

Das gilt aber nicht für Banken und andere Kreditinstitute wie beispielsweise Sparkassen. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie einer ausführlichen Kreditwürdigkeitsprüfung zu unterziehen. Die Prüfung beinhaltet immer auch eine SCHUFA-Abfrage, geht aber deutlich darüber hinaus. Mindestens Ihre Einkommensverhältnisse, deren Höhe und Regelmäßigkeit werden erfasst. Außerdem wird geklärt, ob Sie über Rücklagen bzw. Sicherheiten verfügen.

Was gehört zur Kreditwürdigkeitsprüfung?

Zur vollständigen Kreditwürdigkeitsprüfung gehören nicht nur Ihre Zahlungseingänge und Ihr Vermögen, sondern auch Ihre regelmäßigen Ausgaben. Das beinhaltet Kosten für Wohnen, Mobilität, tägliche Versorgung, Versicherungen, Kommunikation und vieles mehr. Dazu kommt zusätzlich Ihr allgemeines Finanzverhalten und die Einschätzung Ihrer Zuverlässigkeit. Da die Bank Sie im Regelfall nicht privat kennt und deshalb nicht einschätzen kann, verlässt sie sich auf statistische Daten. Diese kommen von einer Auskunftei.

Darin enthalten sind diverse Informationen, wie z. B.:

  •  Anzahl und Art von Konten und Kreditkarten
  •  Bereits bestehende Kredite und vergangene Kreditanfragen
  •  Zahlungsausfälle, offene Forderungen, Inkasso-Verfahren bis hin zur Privatinsolvenz
  •  Allgemeines Finanzverhalten, z. B. durch Überziehen von Konten oder Kreditlimits

Chancen auf erfolgreiche Kreditwürdigkeitsprüfung verbessern

Da Sie an Ihrem Einkommen und an Ihren Ausgaben im Regelfall zumindest kurzfristig nicht allzu viel ändern können, bleibt als Hebel die Verbesserung Ihrer Bonität bei der SCHUFA. Achten Sie darauf, Zahlungsverpflichtungen zuverlässig und auch pünktlich nachzukommen. Das Problem ist aber, dass negative Einträge selbst dann entstehen können, wenn Sie sehr zuverlässig sind. Besonders bei Bestellungen in Onlineshops passieren häufig Fehler.

Beispielsweise werden Rücksendungen nicht richtig im System aufgenommen oder Ihre Reklamation nicht akzeptiert. In vielen Fällen haben Verbraucher gar nicht auf dem Schirm, dass im Nachgang ein SCHUFA-Eintrag folgt. Dieser beschädigt dann Ihre Kreditwürdigkeit, kann aber häufig gelöscht werden. Leider geht das nicht einfach von selbst, denn Auskunfteien verweisen normalerweise auf den Urheber des Eintrags, was für Sie mit viel Aufwand verbunden ist. Es gibt aber eine bessere Möglichkeit.

Schnelle, effektive und bequeme Lösung mithilfe vom Anwalt

Tatsächlich spielt es überhaupt keine Rolle, ob SCHUFA-Einträge in Ihrer Datei berechtigt zustande gekommen sind oder nicht. Selbst Einträge, die Sie selbst zu verschulden haben, können in vielen Fällen gelöscht werden. Der Grund dafür ist, dass es immer wieder vorkommt, dass rechtliche Vorgaben bei der Erstellung und Speicherung der Daten nicht eingehalten werden. Dieses Problem bemängeln die Verbraucherschutzzentralen schon seit langem.

Gesetzliche Regelungen ergeben sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die konkreten Vorgaben sind den Auskunfteien natürlich bekannt, das gilt aber nicht immer für die Urheber der Einträge. Da die Auskunftei die Sachverhalte hinter beispielsweise Rechtsstreitigkeiten nicht im Einzelnen prüfen kann, tauchen immer wieder rechtswidrige Einträge auf.

Kreditwürdigkeitsprüfung: Bonität optimieren und mehrfach profitieren

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Machen Sie regelmäßig eine Kreditwürdigkeitsprüfung von sich selbst. Negative SCHUFA-Einträge lassen sich dann frühzeitig bereinigen.

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So verbessern Sie Ihre Konditionen und Chancen bei Kreditanfragen, Wohnungsgesuchen, Altersvorsorge und vielem mehr.

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Negativeinträge können vom spezialisierten Anwalt in vielen Fällen gelöscht werden. So fällt die Kreditwürdigkeitsprüfung deutlich besser aus.

Mögliche Angriffspunkte

Rechtliche Angriffspunkte gibt es für unsere spezialisierten Anwälte sehr viele. Besonders häufig betrifft das Kriterien, die mit Fristen oder formalen Vorgaben zusammenhängen. Zum einen gibt es für jeden Eintrag bei der SCHUFA eine feste Löschfrist. Diese kann nach Art des Eintrags aber sehr unterschiedlich ausfallen und muss immer im Einzelfall geprüft werden. Dennoch sollten Sie im Vorfeld einer Kreditwürdigkeitsprüfung checken lassen, ob sich unter Umständen veraltete Einträge in Ihrem Datensatz finden lassen.

Auch formale Vorgaben werden in einigen Fällen nicht eingehalten. Dabei geht es meist um das Verhalten des Urhebers Ihres Eintrags. Sollte dieser der Meinung sein, noch offene Forderungen gegen Sie zu haben, muss er diese im Abstand von mindestens vier Wochen zweimal gemahnt haben. Außerdem dürfen Sie nicht widersprochen haben. Das heißt, streng genommen dürfte kein Streit darüber mehr bestehen, ob die Forderung berechtigt ist und außerdem muss Ihnen eine Eintragung bei einer Auskunftei angedroht worden sein.

So läuft die SCHUFA-Löschung ab

Um für Sie einen SCHUFA-Eintrag zu löschen, müssen wir uns zuerst einen Überblick verschaffen, bzw. können Sie das sogar selbst im Vorfeld tun. Nach Artikel 15 DSGVO haben Sie einen Rechtsanspruch auf Dateneinsicht. Die Auskunftei muss Ihnen deshalb mindestens einmal im Jahr auf Nachfrage eine kostenlose Datenkopie zur Verfügung stellen. Achten Sie darauf, dass diese vollständig ist. Sollten Sie den Eindruck haben, dass etwas fehlt, melden Sie sich am besten umgehend bei uns.

Sollten sich negative Einträge finden, können Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung anfordern. So erhalten Sie völlig risikofrei einen ersten Überblick über Ihre rechtlichen Optionen und erfahren, ob die betreffenden Einträge angreifbar sind. In vielen Fällen lassen sich Makel finden. In der Folge können wir in Ihrem Auftrag die Löschung durchsetzen, was automatisch Ihren Score verbessert. So steigt dann auch allgemein Ihre Kreditwürdigkeit, da eine SCHUFA-Auskunft fast immer Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung ist.

„Durch die anwaltliche Unterstützung ist mein SCHUFA Score wieder positiv.“

– Adrian W.

Banken, Versicherungen und Telekommunikationsdienstleister

Unabhängig von der allgemeinen Rechtslage muss bei der Kreditwürdigkeitsprüfung danach unterschieden werden, wer diese über Sie einholen möchte. Banken, Versicherungen und Telekommunikationsdienstleister dürfen zweifelsfrei eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen. Besonders Kreditinstitute sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet und dürfen gar nicht darauf verzichten.

Hierbei wirkt sich die Bonitätsauskunft von den Auskunfteien besonders stark aus. Zwar zählt hier beispielsweise auch Ihr Einkommen, allerdings können besonders die Konditionen durch Ihren Score sehr stark beeinflusst werden. Bereits wenige oder sogar nur ein Eintrag kann Ihre Kreditzinsen deutlich verteuern. Je höher der geplante Kredit ist und umso länger die Laufzeit, desto stärker wirkt sich das aus.

Vermieter

Ein zunehmend wichtiges Feld für die Kreditwürdigkeitsprüfung ist der Mietmarkt. Dass Vermieter ein Interesse daran haben, dass Sie Ihre Miete bezahlen können, ist verständlich. Besonders in Ballungsgebieten nimmt das aber unangemessene Züge an. Eigentlich dürften Vermieter nämlich nur dann eine Bonitätsauskunft von Ihnen fordern, wenn Sie bereits in der engeren Auswahl stehen. Durch die massive Nachfrage in Großstädten erlauben es sich viele Vermieter aber, eine solche schon bei der ersten Ansprache zu fordern.

Das ist zwar nicht erlaubt, Ihnen bleibt dann aber leider nichts anderes übrig. In der Praxis werden Sie sonst schlicht und ergreifend nicht zu einem Besichtigungstermin eingeladen. Haben Sie nun einen negativen Eintrag, sitzen Sie in der Zwickmühle. Dieser verdirbt Ihnen Ihre Möglichkeit auf Ihre Traumwohnung. Da Sie zwar ein Recht darauf hätten, aber in der Praxis die “freiwillige Selbstauskunft” nicht verweigern können, sollten Sie negative Einträge am besten schon vor der Wohnungssuche löschen lassen.

Arbeitgeber

Sowohl Ihrem aktuellen wie auch potenziellen zukünftigen Arbeitgebern ist es nicht erlaubt, eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Hier mangelt es rechtlich gesehen an dem sog. “berechtigten Interesse”. Dieses könnte in Ausnahmefällen nur dann unterstellt werden, wenn Sie z. B. in einer verantwortungsvollen Position in der Finanzbranche tätig wären. In allen anderen Fällen ist das offiziell nicht erlaubt.

Allerdings gibt es auch hier wieder einen Knackpunkt. Ob ein potenzieller Arbeitgeber versucht, Ihren SCHUFA-Score abzufragen, erfahren Sie überhaupt nicht. Die Auskunftei informiert Sie nicht darüber, wem sie Daten zur Verfügung gestellt hat. Sollten Sie sich also aktuell oder perspektivisch nach einer Jobalternative umsehen, sollten Sie auch in diesem Fall vorsichtshalber Ihren Score bereinigen lassen.

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Fazit: Behalten Sie die Kontrolle über Kreditwürdigkeitsprüfungen

Die Kreditwürdigkeitsprüfung beinhaltet je nach Fall sehr viele verschiedene Faktoren. Die Prüfung Ihres SCHUFA-Scores erfolgt dabei aber fast in allen Fällen. Ihre Kreditwürdigkeit ist deshalb nicht nur bei der Kreditvergabe relevant, sondern auch bei der Wohnungssuche, beim Kauf auf Rechnung oder wenn Sie einen Versicherungs- oder Leasingvertrag haben wollen. Durch die hohe Bedeutung sollten Sie regelmäßig selbst eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen.

Dadurch haben Sie einen Überblick über Ihren Score und mögliche Negativeinträge. Sollten sich solche bei Ihnen finden, können diese in vielen Fällen durch einen spezialisierten Anwalt gelöscht werden. Wenn Fristen oder formale Vorgaben verletzt wurden, können wir das für Sie durchsetzen. Weil das immer wieder vorkommt, lohnt sich in jedem Fall mindestens die Prüfung. Diese ist für Sie weder mit Kosten noch mit Risiko verbunden, da Sie den Service unserer kostenlosen Erstberatung nutzen können.

Häufige Fragen zur Kreditwürdigkeitsprüfung

Das kommt darauf an, wie schnell alle Daten zugänglich sind. Über die digitalen Wege wird Ihr Gegenüber die Informationen einer Auskunftei innerhalb kürzester Zeit vorliegen haben. Dann kommt es nur darauf an, welche Daten sonst noch gefordert werden. Diese müssen Sie in der Regel selbstständig liefern. Wie lange eine Kreditwürdigkeitsprüfung also dauert, hängt häufig damit zusammen, wie schnell Sie beispielsweise Einkommensnachweise zur Verfügung stellen.

Dass jemand anderes eine Kreditwürdigkeitsprüfung über Sie durchführt, kostet Sie selbst nichts. Wenn Sie selbst eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen, kann das theoretisch mit Kosten verbunden sein, allerdings nur dann, wenn Sie diese häufiger in Anspruch nehmen. Sie haben einmal im Jahr das Recht auf eine kostenlose Datenkopie der zu Ihrer Person hinterlegten Informationen. Darauf sollten Sie auch bestehen.

In fast allen Fällen werden Ihre SCHUFA-Daten abgefragt oder die bei einer anderen Auskunftei hinterlegten Informationen. Dazu gehören Konten, Kreditkarten, Kreditanfragen, laufende Darlehen, Leasingverträge, Inkasso-Verfahren, Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, offene Forderungen, überzogene Konten und vieles mehr.

Wenn Sie einen Kredit benötigen, kommen noch viele weitere Faktoren hinzu. Dazu gehören etwa laufende Kosten durch Wohnen, Mobilität oder Versicherungen sowie Ihr Einkommen und mögliche finanzielle Rücklagen, Anlagen, Immobilien und sonstige Sicherheiten.

Das können Sie und sollten Sie auch. Wenn Sie immer den Überblick behalten, gibt es bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung durch andere keine Überraschungen. Nach Artikel 15 DSGVO haben Sie mindestens einmal jährlich das Recht auf eine kostenlose Datenkopie der von Ihnen hinterlegten Informationen. Nutzen Sie dieses Recht regelmäßig aus und gehen Sie frühzeitig gegen rechtswidrige, negative Einträge vor.

Die SCHUFA-Auskunft ist häufig nur Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Je nachdem wer sie durchführt, kann es zwar sein, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung ausschließlich aus der Auskunft besteht. Mindestens bei Banken kommen aber zahlreiche weitere Faktoren dazu. Teil der Bonitätsprüfung sind dann beispielsweise Angaben zu Höhe und Regelmäßigkeit Ihres Einkommens sowie laufende Kosten im Alltag.

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