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Negativer SCHUFA-Eintrag: Löschung durchsetzen lassen

Wie Sie lästige Negativeinträge nachhaltig loswerden

  • Falsche und veraltete Einträge löschen
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Bereits ein einziger negativer SCHUFA-Eintrag kann Ihnen viele Vorhaben verderben. Sie bekommen keinen Kredit, können Ihr neues Auto nicht leasen oder werden bei der Vergabe der Wohnung nicht berücksichtigt, die Sie sich gewünscht haben. Dabei wissen viele Menschen nicht einmal, dass ein negativer Eintrag vorliegt. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann aber in vielen Fällen mit Hilfe vom Anwalt leicht entfernt werden. Denn es gibt einige rechtliche Vorgaben, die bei der Eintragung häufig nicht eingehalten werden. Das macht diese angreifbar. Wir können daraufhin eine Löschung durchsetzen.

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Gegen SCHUFA-Einträge vorgehen und Score bereinigen

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Wie kommt ein negativer SCHUFA-Eintrag zu Stande?

Einträge nimmt die SCHUFA im Auftrag Dritter vor. Das können Privatpersonen oder Unternehmen sein, mit denen Sie Geschäfte gemacht haben. In den meisten Fällen sind es aber Banken und andere Kreditinstitute, wie Sparkassen oder Kreditgenossenschaften. Diese geben ihrerseits Daten an die Auskunfteien weiter und fragen andere Information im Gegenzug ab. Dazu gehören Informationen zu Konten, Kreditkarten, Kreditanfragen und vielem mehr.

In diesem Kontext wird hier auch hinterlegt, wie Sie mit finanziell relevanten Dingen umgehen. Überziehen Sie Ihr Konto, bedienen Sie Kreditkartenschulden zu spät oder stellen Sie häufig Kreditanfragen, die abgelehnt werden? In diesen Fällen zieht all das Ihren Score nach unten. Schwer wiegen auch Vertragsbrüche. Wenn Sie also beispielsweise bestellte Ware nicht bezahlen, kann durch den Verkäufer ein negativer Eintrag veranlasst werden.

Negative SCHUFA in vielen Fällen völlig unberechtigt

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann aber auch vollkommen unverschuldet zu Stande kommen. So kann es beispielsweise sein, dass ein Rechtsstreit vorliegt. Wenn Sie beispielsweise bestellte Ware nicht bezahlen, weil diese defekt war, können Sie durchaus im Recht sein. Wenn der Verkäufer Ihre Reklamation aber nicht annimmt, kann es schnell unangenehm werden. Wenn dieser nämlich einen negativen Eintrag bei der Auskunftei vornehmen lässt, können Sie sich zunächst gar nicht dagegen wehren.

Sie werden darüber nicht informiert und wissen es gar nicht. Außerdem prüft die Auskunftei den Sachverhalt nicht. Schon haben Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag, ohne dass Sie ihn verschuldet hätten und ohne dass Sie davon wissen. Dazu kommt, dass auch immer wieder Fehler passieren. Beispielsweise kommt es gerade bei häufigen Namen vor, dass Einträge Personen mit gleichem Namen angelastet werden, die mit der zu Grunde liegenden Sache gar nichts zu tun haben.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann gelöscht werden

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Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist für viele Verbraucher eine Überraschung. Meist werden diese nämlich ohne Ihr Wissen vorgenommen.

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Sie sollten deshalb regelmäßig Ihren Score prüfen und gegen Negativeinträge aktiv vorgehen. Lassen Sie sich nicht in Misskredit bringen.

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Viele Einträge sind durch einen spezialisierten Anwalt angreifbar, weil Form- oder Fristfehler vorliegen. Wir setzen die Löschung durch.

Negative SCHUFA-Einträge können vom Anwalt gelöscht werden

Das gilt besonders für unberechtigte Negativeinträge. Diese müssten eigentlich umgehend gelöscht werden. Leider muss das aber häufig rechtlich durchgesetzt werden, weil die SCHUFA wenig Anreiz hat, Ihren Score zu bereinigen. Es handelt sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dessen Kunden im Wesentlichen Kreditinstitute und die Versicherungswirtschaft sind. Viele der Unternehmen aus dem Finanzsektor halten sogar umfangreiche Aktienanteile an der Auskunftei.

Durch die SCHUFA werden also hauptsächlich deren Interessen gewahrt und nicht die von Verbrauchern. Dennoch können negative Einträge gelöscht werden. Was auch immer Sie sich haben zu Schulden kommen lassen, ist nicht automatisch ein Grund, dass Ihr Score negativer werden darf. Es müssen mehrere rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Wenn das nicht passiert, ist der Eintrag illegal und wir können die Löschung unabhängig von Ihrem Verschulden für Sie durchsetzen.

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Welche Kriterien machen einen negativen SCHUFA-Eintrag angreifbar?

Auch wenn die Auskunfteien die rechtlichen Zusammenhänge hinter dem Eintrag in der Regel nicht in Frage stellen, gibt es formelle Vorgaben, die der Gesetzgeber vorschreibt. Dazu gehören:

  • Die zugrundeliegende Forderung muss zweimal im Abstand von vier Wochen gemahnt worden sein
  • Sie dürfen der Forderung nicht aktiv widersprochen haben
  • Eine SCHUFA-Eintragung muss Ihnen angedroht worden sein

Insbesondere der letzte Punkt wird häufig nicht eingehalten. Der Gesetzgeber möchte Verbraucher insoweit schützen, als dass Sie darüber aufgeklärt werden müssten, wenn ein negativer Eintrag droht. Wird eine der Vorgaben nicht oder nicht vollständig eingehalten, können Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen. Unsere spezialisierten Anwälte setzen dann Ihren Rechtsanspruch durch und lassen SCHUFA-Einträge für Sie löschen.

Wichtige Fristen nicht eingehalten

Im Sinne der Rechtssicherheit gilt in Deutschland für die meisten rechtlichen Verbindlichkeiten eine Verjährungsfrist. Bei SCHUFA-Einträgen verhält sich das ganz genauso. Diese dürfen Sie nicht bis zum Ende Ihres Lebens in Misskredit bringen. Deshalb gibt es verschiedene Löschfristen, die sich je nach Sachverhalt unterscheiden können. So dürfen beispielsweise von Ihnen gestellte Kreditanfragen maximal ein Jahr lang bei der SCHUFA vorgehalten werden.

Die längsten Fristen gelten bei der Privatinsolvenz und belaufen sich auf mehrere Jahre, je nachdem wie lange die Abwicklung der Insolvenz selbst dauert. Sie sollten sich auf diese Fristen aber nicht blind verlassen, da diese Fristen möglicherweise nicht eingehalten werden. In vielen Fällen finden sich bei Verbrauchern noch längst veraltete Einträge. In diesem Fall können wir diese ebenfalls leicht entfernen lassen, weil gegen die gesetzlichen Löschfristen verstoßen wurde.

„Durch die anwaltliche Unterstützung ist mein SCHUFA Score wieder positiv.“

– Adrian W.

Ist die SCHUFA negativ, sollten Sie einen Anwalt um Rat fragen!

Das geht bei uns sogar kostenlos. Als Service bieten wir eine kostenfreie Erstberatung, in der wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend aufklären. So können Sie besser abschätzen, ob sich ein juristisches Vorgehen für Sie lohnt. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, haben Sie neben der Selbstbeteiligung kein Risiko zu tragen. Gerade wenn Sie einen Kredit benötigen, lohnt sich das Vorgehen in sehr vielen Fällen, weil mit einem sauberen Score deutlich bessere Konditionen erreichbar sind.

Diese können Ihnen Tausende Euro einsparen oder überhaupt erst dazu verhelfen, dass Sie ein Darlehen erhalten. Wenn ein negativer Eintrag entfernt wird, pflegen Sie damit außerdem insgesamt Ihre Bonität. Auf diese berufen sich häufig auch potenzielle Vermieter und teilweise sogar Mobilfunkanbieter, wenn Sie einen Handyvertrag abschließen wollen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie Ihr Recht von unseren Experten durchsetzen.

Negativer SCHUFA-Eintrag: Häufige Fragen

Rein theoretisch geht das. Nicht alle Informationen, die bei der SCHUFA hinterlegt werden, sind zwangsläufig negativ, können aber im Zweifel negativ ausgelegt werden. Das wäre dann der Fall, wenn Sie beispielsweise viele Kreditkarten besitzen. Ihre Finanzen werden dadurch automatisch als risikobehafteter eingestuft. Das kann sich aber auch anders auswirken.

Wenn Sie nämlich regelmäßig viele Dinge auf Kredit kaufen, diese aber auch immer pünktlich zurückzahlen, kann das auch positiv sein. Die Erfahrung zeigt dann, dass Sie mit Ihren Zahlungen gewissenhaft und zuverlässig umgehen. Sollten Sie einen Kredit aber einmal nicht bedienen können, hat das sofort deutlich negative Auswirkungen auf Ihren Score.

Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele. Zu den Wichtigsten gehören unter anderem:

 

  • Kreditkündigung: Wenn ein Kredit von der Bank gekündigt wird, ist regelmäßig ein negativer Eintrag die Folge.
  • Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheide: Wenn Sie Rechnungen trotz Mahnungen nicht bezahlen, kann dies in einem Vollstreckungsbescheid münden.
  • Insolvenz: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist der bei weitem negativste SCHUFA-Eintrag, der die Kreditwürdigkeit massiv beeinträchtigt.
  • Kontokündigung durch die Bank: Wenn Ihr Bankkonto aufgrund von Schulden oder anderen finanziellen Schwierigkeiten gekündigt wird, wird dies ebenfalls deutlich negativ bewertet.
  • Offene Forderungen: Nicht bezahlte Rechnungen, die über einen bestimmten Zeitraum offen sind, können zu einem negativen Eintrag führen.
  • Eidesstattliche Versicherung: Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) ist ein Zeichen dafür, dass Sie Ihre Schulden nicht begleichen können, was Ihrer Bonität deutlich schadet.
  • Haftanordnung wegen Schulden: Wenn gegen Sie eine Haftanordnung wegen Schulden erlassen wurde, wird das an die Auskunfteien gemeldet.
  • Abgelehnte Kreditanfragen: Mehrere abgelehnte Anfragen in kurzer Zeit wirken sich negativ aus, obwohl die Kreditanfrage für sich genommen keinen negativen Eintrag darstellt.
  • Gekündigte Mobilfunkverträge: Selbst kleinere Zahlungsausfälle können schnell zu einem Negativeintrag führen.

Zwar gibt es eigentlich nur einen begrenzten Kreis an Vertragspartner, die Negativeinträge verlassen können. Es kann sich aber auch um Personen handeln, die ein berechtigtes Interesse daran haben. Das schließt im Zweifel fast jeden ein. Besonders hoch ist die Gefahr für negative SCHUFA-Einträge aber bei folgenden Arten von Firmen:

  • Banken und andere Kreditinstitute
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Versandhäuser und Online-Shops
  • Versicherungen
  • Inkassounternehmen

Dazu kommen noch Vermieter: Sollten Sie längere Zeit Ihre Miete nicht bezahlt haben, können Vermieter einen negativen SCHUFA-Eintrag veranlassen. In seltenen Fällen können außerdem auch staatliche Behörden und Ämter bei Verstößen gegen gesetzliche Verpflichtungen (z.B. Steuerschulden) für einen Eintrag sorgen.

Ja das geht. Negativeinträge sind nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium, wenngleich sich die Suche schwierig gestalten kann. Das Problem ist aber, dass Sie im Vorfeld nicht wissen, ob die Bank Ihren Kredit bewilligen wird. Die Wahrscheinlichkeit sinkt aber durch den Negativeintrag. Wenn Sie nun abgelehnt werden, geht das leider zu Lasten Ihrer Kreditwürdigkeit. Die einfache Logik ist: Wenn ein Kreditinstitut Sie abgelehnt hat, warum sollte ein anderes Ihnen ein Darlehen gewähren?

Selbst wenn Sie einen Kredit erhalten, wird dieser allerdings teuer sein. Da Ihr Bonitätsnachweis dann schlechter ausfällt, werden Sie deutlich schlechtere Konditionen erhalten. Für die Bank ist das eine Art Risikozuschlag, weil Sie davon ausgeht, dass eine gewisse Gefahr besteht, dass Sie das Geld nicht zurückzahlen.

Daraus folgt in Summe, dass Sie zwar trotz schlechtem Score einen Kredit erhalten können, es bestehen aber Risiken, diesen noch weiter zu verschlechtern, und es wird teuer. Sie sollten diese Risiken nicht eingehen, sondern Ihren SCHUFA-Score verbessern lassen. In vielen Fällen ist das unabhängig von Ihrem eigenen Verschulden möglich, da häufig gesetzliche Form- und Frist-Regeln nicht eingehalten werden. Nutzen Sie gleich unsere kostenlose Erstberatung und erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten.

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