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Abtretung

Unter einer Abtretung versteht man im deutschen Zivilrecht die vertragliche Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen neuen.

Rechtliche Grundlage für eine Abtretung

Die rechtliche Grundlage für eine Abtretung bildet §398 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach ändert sich infolge einer Abtretung lediglich der Gläubiger, nicht aber der Schuldner und der Inhalt der Forderungen. Eine Abtretung darf also nicht als Schuldenübernahme verstanden werden. Sie ist zudem kein dingliches Rechtsgeschäft, also eine schriftliche Einigung über eine Eigentumsübertragung. Die Abtretung bezieht sich nur auf den Anspruch, der durch ein Schuldverständnis beziehungsweise eine Leistungsforderung entsteht, nicht auf das Recht an einer Sache.

Damit eine Abtretungserklärung rechtliche Gültigkeit hat, müssen beide Seiten – Gläubiger und Schuldner – sie unterzeichnen. Inhaltlich erfordert sie neben Namen und Anschrift aller Beteiligten die Nennung der genauen Forderungen sowie den Hinweis, ob es sich um eine Abtretungserklärung gemäß §362 oder §398 BGB handelt. Eine wichtige Unterscheidung, da nach §362 eine Erklärung als „Erfüllung statt“ angesehen wird. Das heißt: Die ursprüngliche Leistungsforderung entfällt, da der Gläubiger stattdessen die Forderung durch eine andere Leistung begleicht – daher die Bezeichnung „Erfüllung statt“. Eine Abtretungserklärung dieser Art ist sinnvoll, wenn mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Erfüllung der Forderung zeitnah eintritt.

Forderungen deren Erfüllung noch nicht ganz sicher ist, werden meist nach §398 abgetreten. Zur Erklärung: Ein Autobesitzer lässt sein durch einen unverschuldeten Unfall beschädigtes Auto in einer Werkstatt reparieren. Die Forderungen, die er gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat, kann er nun gemäß §362 an die Werkstatt abtreten. Diese wendet sich anschließend für die Erfüllung der Forderung – also die Bezahlung der Reparaturkosten – an die Versicherung. Bei einer Abtretungserklärung nach §398 müsste der Autobesitzer für die Reparaturkosten in Vorkasse gehen und dann das Geld von der Versicherung einfordern.

Muster einer Abtretungserklärung

Eine Abtretungserklärung wird in der Regel folgendermaßen formuliert: „Hiermit trete ich (Name und Adresse) meine Forderungen gegen (Name und Anschrift) aus (genaue Begründung für Abtretung) an (Name und Anschrift) ab. Diese Abtretung geschieht gemäß (§ 362 oder 398 BGB).“

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