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Auschwitz-Lüge

Die Leugnung der Ermordung der Juden durch die Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg bezeichnet man als Auschwitz-Lüge.

Zur Auschwitz-Lüge zählen sämtliche Thesen, Theorien und pseudowissenschaftliche Argumentationsversuche, mit denen sogenannte Holocaust-Leugner versuchen, entgegen der historischen Tatsachen die Massenmorde an den Juden in den Vernichtungslagern anzuzweifeln oder zu verharmlosen.

Die Holocaust-Leugnung ist ein in vielen Ländern verbreitetes Phänomen mit zum Teil groteskem Ausmaß. So existieren sogar einige Forschungszentren, in denen die Leugner ihre Vorstellung von der Auschwitz-Lüge mit angeblichen Fakten belegen. Strafrechtlich wird die Holocaust-Leugnung in Deutschland unter dem Begriff „Volksverhetzung“ durch §130 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Diese kann mit Geldstrafen sowie einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

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