Zum Hauptinhalt springen

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht, auch bekannt als Städtebaurecht, regelt in Deutschland die Bebauung von Grundstücken entsprechend der städtebaulichen Kriterien der jeweiligen Gemeinde.

Die Funktion des Bauplanungsrechts ist, alle relevanten Fragen bezüglich der Grundstücksbebauung zu klären. Dies soll einen geordneten Städtebau gewährleisten und im Idealfall zu einer sozial gerechten Nutzung des Bodens führen.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung