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Baurecht

Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Aspekte und Normen rund um das Thema Bauen und ist im Baugesetzbuch verankert.

Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen privatem und öffentlichem Baurecht. Ersteres regelt sämtliche privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche all derer, die an einem Bau beteiligt sind. Es ist somit Teil des Zivilrechts und greift beispielsweise dann, wenn es zu Störungen am Bau kommt.

Das öffentliche Baurecht legt rechtliche Vorschriften zur baulichen Nutzung des Bodens fest. Entsprechende Regelungen treffen die Bundesländer individuell über die jeweilige Landesbauordnung.

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