Zum Hauptinhalt springen

Berufsjäger

Berufsjäger darf sich nennen, wer eine dreijährige duale Berufsausbildung zum Jäger absolviert hat und sich dadurch vom Freizeitjäger unterscheidet.

Die Ausbildung zum Berufsjäger enthält einen theoretischen und praktischen Anteil und sieht eine schriftliche und praktische Zwischenprüfung sowie eine abschließende Prüfung am Ende der Ausbildung vor. Berufsjäger kümmern sich in ihrem Jagdrevier um dessen Bewirtschaftung und die Zurückgewinnung, den Erhalt sowie die Erhöhung des Jagdwerts.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei DB-Anwälte

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung