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Berufsjäger
Berufsjäger darf sich nennen, wer eine dreijährige duale Berufsausbildung zum Jäger absolviert hat und sich dadurch vom Freizeitjäger unterscheidet.
Die Ausbildung zum Berufsjäger enthält einen theoretischen und praktischen Anteil und sieht eine schriftliche und praktische Zwischenprüfung sowie eine abschließende Prüfung am Ende der Ausbildung vor. Berufsjäger kümmern sich in ihrem Jagdrevier um dessen Bewirtschaftung und die Zurückgewinnung, den Erhalt sowie die Erhöhung des Jagdwerts.
« zur Glossar-StartseiteIn folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:
- Hilfe im Abgasskandal (Entschädigung von Besitzern manipulierter Fahrzeuge)
- Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen (Beendigung von kostspieligen Verträgen)
- Beendigung von Dahrlehensverträgen ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Einsparung von überteuerten Gebühren)
- Beendigung von unrentablen Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen
- Unterstützung vom Anwalt bei Verkehrsunfällen und Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Druchsetzung von Corona-Entschädigung für das Gastgewerbe und Corona Reise-Erstattung für Verbraucher
- Wechsel von der PKV in die GKV und Hilfe bei der Rückerstattung der Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung
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