Zum Hauptinhalt springen

Causa

Notwendige Bedingung für ein Rechtsgeschäft.

Der Begriff Causa beschreibt eine Ursache beziehungswiese einen rechtlichen Grund. Verpflichtungsgeschäfte wie der Kaufvertrag bilden somit die Causa für die nachfolgenden Verfügungsgeschäfte.

Beispiel: Ein Mann möchte beim Bäcker Brötchen kaufen und damit einen Kaufvertrag abschließen. Aus dem Kaufvertrag ergeben sich damit die Pflichten zur Herausgabe der Brötchen und zur Bezahlung dieser. Der Kaufvertrag, also das Verpflichtungsgeschäft, ist Causa des Verfügungsgeschäfts, bei dem die Brötchen übergeben werden.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung