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CE-Kennzeichnung

In der EU gesetzlich vorgeschriebenes Prüfzeichen für Sicherheitsanforderungen bei Produkten.

Das CE Siegel ist eine Kennzeichnung des Herstellers, die ihn berechtigt, ein bestimmtes Produkt in Europa zu verkaufen. Das C E Siegel sagt aus, dass das Produkt vom Hersteller geprüft wurde und die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz der Europäischen Union erfüllt.

Wenn das Produkt in Europa verkauft werden soll, muss es über das CE Siegel verfügen; egal, ob der Hersteller seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union hat. Um das Siegel zu erhalten, muss das Unternehmen eine Konformitätsbewertung durchführen. Bei der Unterzeichnung dieser übernimmt der Hersteller dann alle Verantwortung und Haftung für die Einhaltung der EU-Richtlinien für sein Produkt.

Damit stellt die CE-Kennzeichnung kein wirkliches Qualitätssiegel dar, sondern lediglich eine Kennzeichnung des Herstellers, die er selbst anbringen kann und die besagt, dass das Produkt den besonderen Anforderungen der EU entspricht. Heutzutage stellt das CE-Siegel im Bereich der Produktsicherheit dennoch eine der bedeutendsten Kennzeichnungen dar und ist zur Teilnahme am freien Warenverkehr auf dem europäischen Markt notwendig.

Die Geschichte des CE-Kennzeichens

Wofür die Buchstaben „CE“ stehen, ist nicht ganz eindeutig bekannt und kann deswegen nicht mit Sicherheit festgelegt werden. Es wird heutzutage allerdings oft als das französische Conformité Européenne, „Europäische Konformität“, verstanden. Bei der Einführung des Begriffs war CE jedoch noch die Abkürzung der Europäischen Gemeinschaft in einem Großteil der Mitgliedsstaaten. Daher ist es auch möglich, dass sich das Akronym CE hieraus ergab.

Was ist der Zweck der CE-Kennzeichnung?

Durch die CE-Kennzeichnung soll die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Produkte dokumentiert und gesichert werden. Den Verbrauchern soll Sicherheit und Qualität signalisiert werden. Durch Tests muss gewährleistet werden, dass das Produkt den technischen Anforderungen entspricht, auch im Hinblick auf mögliche Risiken bei der Verwendung des Produkts.

Welche Produkte müssen das C E Siegel tragen?

Die Kennzeichnungspflicht für Produkte wird von der EU festgelegt. Anzuwenden ist das CE-Siegel zusätzlich zu allen Ländern der Europäischen Union auch auf Island und in Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.

Produkte, die beispielsweise die CE-Kennzeichnung tragen müssen, sind:

  • Spielzeug
  • Maschinen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Sportboote
  • Aufzüge
  • Medizinprodukte
     

Produkte, für die keine Vorschriften gelten oder für die keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen auch nicht gekennzeichnet werden.

Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich und wie wird geprüft?

Für die Kennzeichnung ist grundsätzlich der Hersteller des Produkts verantwortlich, er kann jedoch auch einen Dritten zur Überprüfung beauftragen. Bei manchen Produkten muss eine Konformitätsbewertungsstelle zur Überprüfung engagiert werden. Ist hinter der CE-Kennzeichnung eine vierstellige Identifikationsnummer angebracht, bedeutet dies, dass das Produkt von einer unabhängigen Stelle auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde.

Der Ablauf der CE-Kennzeichnung

  1. Produkteinstufung und Sicherstellung der Konformität des Produkts mit den Anforderungen der EU
  2. Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung
  3. Entweder eigenständige Prüfung oder Auslagerung an eine Prüfungsstelle
  4. Technische Dokumentation der Konformität
  5. Verfassung und Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung
  6. Anbringen der CE-Kennzeichnung

Kosten für die CE-Kennzeichnung fallen nur an, wenn die Dienste einer Überprüfungsstelle in Anspruch genommen werden beziehungsweise die unabhängige Bewertung vorgeschrieben ist. Für die Beauftragung einer Überprüfungsstelle fällt ein Entgelt an, dessen Höhe von der Art des Zertifizierungsverfahrens und dem damit verbundenen Aufwand abhängt.

Aussehen und Anbringung der CE Kennzeichnung

Das CE-Siegel muss sichtbar, lesbar und unzerstörbar auf dem Produkt angebracht werden. Das Logo muss aus den Buchstaben C und E bestehen. Die Proportionen der Buchstaben müssen dabei eingehalten werden und diese dieselbe Höhe von mindestens fünf Millimetern haben. Farbe und Schrift der Kennzeichnung sind allerdings frei wählbar, Hauptsache, das Logo bleibt sichtbar. Bei manchen Produkten kann in bestimmten Bereichen (wie beispielsweise bei Medizinprodukten) auf die Mindestabmessungen des CE-Siegels auf dem Produkt selbst verzichtet werden, wenn sie beispielsweise schlichtweg zu klein dafür sind. Ist es unmöglich, die Kennzeichnung auf dem Produkt selbst anzugeben, muss auf der Verpackung des Produkts und in eventuellen Begleitunterlagen wie Bedienungsanleitungen auf sie verwiesen werden.

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