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Cuius regio, eius religio

Lateinisches Sprichwort, das besagt, dass der Herrscher eines Landes dazu berechtigt ist, seinem Volk die Religion vorzugeben.

„Cuius regio, eius religio“ ist Latein für „wessen Gebiet, dessen Religion“. Ausgedrückt wird mit dieser Redewendung, dass der Landesherr seinen Untertanen die Religion vorgeben kann.

Das Prinzip wurde im Augsburger Religionsfrieden im Jahr 1555 niedergelegt. Dem Religionsfrieden gingen jahrelange Kämpfe zwischen Katholiken und Lutheranern voraus. Nun wurde auch den Protestanten eine politische Gleichstellung mit den Katholiken gewährt. Damit entstand ein Reichs- und Religionsfrieden. Noch bis über 60 Jahre später wurden aus diesem Grund keine Religionskriege mehr geführt. Im 19. Jahrhundert führten diese Entwicklungen dann zum endgültigen Recht auf Religionsfreiheit.

Untertanen konnten durch die Regel zu einem Konfessionswechsel gezwungen werden. Wer dem Recht nicht folgen wollte, hatte die Möglichkeit, das Territorium des Landesherren frei zu verlassen. Auch in Staaten außerhalb von Deutschland wurde von dem Grundsatz Cuius regio, eius religio Gebrauch gemacht, beispielsweise in England und Frankreich.

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