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De lege ferenda

De lege ferenda beschreibt eine Rechtsprechung unter Betrachtung eines zukünftigen, noch nicht erlassenen Gesetzes. Zudem beschreibt der Begriff de lege lata das Gegenteil zu de lege ferenda, nämlich die Rechtsprechung nach bereits erlassenem Gesetz.

Was bedeutet de lege ferenda?

Der Begriff de lege ferenda stammt aus dem Latein und bedeutet übersetzt „nach zukünftigen Recht“. Dementsprechend bedeutet der Begriff damit konkret eine Rechtsprechung nach einem noch zu erlassenden Gesetz. Daher beurteilt man einen Sachverhalt also vom Standpunkt der zukünftigen Gesetzgebung aus.

Eingesetzt wird der Begriff de lege ferenda oftmals bei Rechtsdiskussionen über geplante oder gewünschte Gesetze. Der Gegensatz zu de lege ferenda ist de lege lata.

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