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Demokratie

Eine Demokratie ist ein politisches Prinzip, bei dem die Macht vom Volk ausgeht.

Auch in Deutschland herrscht die Demokratie. Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bezeichnet übersetzt eine Herrschaft des Volkes. Damit haben alle Bürger die gleichen Rechte, aber auch Pflichten. Man kann dabei verschiedene Arten unterscheiden.

Wodurch zeichnet sich die Demokratie aus?

In einem demokratischen Staat ist das Volk Träger der Staatsgewalt. Diese wird durch politische Wahlen oder Abstimmungen ausgeübt. Dabei kann die Entscheidungsfindung entweder durch direkte oder indirekte Art und Weise stattfinden. Eine direkte Art sind Wahlen. Dabei wählt das Volk ein Parlament, welches dann das Volk vertritt. In Deutschland wählt das Volk den Bundeskanzler aber nicht direkt. Stattdessen bestimmt ihn der Bundestag, den aber wiederum wählt das Volk.

Ein demokratischer Staat geht Hand in Hand mit dem Schutz von Rechten wie beispielsweise der Meinungsfreiheit. Nur so kann im Endeffekt gewährleistet werden, dass das Volk auch eine demokratische Entscheidung treffen und sich seine eigene politische Meinung bilden kann. 

Die Demokratie soll die Entscheidungsfreiheit eines Volks gewährleisten. Dies gilt auch für die Meinungs- und Pressefreiheit. Erst so kann der Schutz von Rechten der Bevölkerung gewährt werden. Man kann dabei zwischen verschiedenen Formen der Volksherrschaft unterscheiden.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Ein demokratischer Staat hat bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Eine neue Regierung wird in bestimmten Zyklen gebildet. Diese kommen immer wieder und sind verbindlich festgelegt. Eine Revolution findet nicht statt.
  • Der Staat muss souverän sein (allerdings gelten Ausnahmen).
  • Die politische Entscheidungsfindung muss in dem Staat ausgeübt werden, in dem der Staat auch ansässig ist. Aus diesem Grund gelten Kolonien nicht als Demokratie, da ihr Mutterland sie regiert.

Welche Formen gibt es?

Man unterscheidet generell zwischen drei verschiedenen Formen der Demokratie:

  • direkte/unmittelbare Demokratie,
  • repräsentative Demokratie,
  • plebiszitäre Demokratie.

Bei der direkten Demokratie kann das Volk seine Staatsgewalt unmittelbar ausüben. Damit gibt es auch keine Organe, die als Volksvertretung fungieren. Stattdessen stellen direktdemokratische Elemente lediglich einen Teil des politischen Systems dar. Viele Staaten setzen in der Praxis allerdings auf andere Formen der Volksherrschaft.

Bei der repräsentativen Demokratie übt eine Volksvertretung die Staatsmacht aus. Diese wird allerdings vom Volk direkt und in regelmäßigen Abständen gewählt. Die Exekutive (Verwaltung/Regierung) sowie die Legislative (Rat/Parlament) vertritt so das Volk. In der Regel wird die Volksvertretung alle vier bis acht Jahre gewählt. Dadurch wird der Zeitraum der Machthaber begrenzt. Das Volk tritt also in einem gewissen Maße seine Entscheidungsgewalt ab.

Man unterscheidet des Weiteren zwischen der gemischten, halbdirekten und bedingt repräsentativen Demokratie. Je nachdem, wie viele direkt-demokratische Elemente im Endeffekt in der Demokratie auftauchen, gilt eine andere Form der Volksherrschaft.

Letztlich gibt es auch noch die plebiszitäre Demokratie, eine Mischform aus Demokratie und Parlamenten. Das Volk kann sich hier zusätzlich zu den Parlamenten durch die direkte Abstimmungen (Plebiszite) über bestimmte Sach- und Personalfragen entscheiden. Diese Art der Volksherrschaft nutzt beispielsweise die Schweiz. So traf die Bevölkerung der Schweiz eine Entscheidung über den Eintritt in die Europäische Union.

Wie ist die Demokratie in Deutschland gestaltet?

Die Anerkennung von Deutschland als ein demokratischer Bundesstaat ist bereits in unserem Grundgesetz verankert. Auch die Volkssouveränität, also das Ausgehen aller Staatsgewalt vom Volk, ist festgelegt. Seine Staatsgewalt muss das deutsche Volk durch Abstimmungen und Wahlen ausüben. Auch kann es die Staatsgewalt durch Organe der Rechtsprechung, vollziehenden Gewalt oder der Gesetzgebung ausüben lassen. Dies ist auch im Artikel 20 des Grundgesetzes niedergeschrieben.

In Deutschland herrscht eine repräsentative oder auch parlamentarische Demokratie. Direkte Abstimmungen dienen lediglich der Neugliederung von Bundesländern. Der Bundestag wählt dabei den Regierungschef. Zwischen der Entscheidung des Volkes und seiner Willensäußerung muss es eine Legitimationskette geben. Die ununterbrochene Kette der demokratischen Legitimation ist hier entscheidend. Das Volk kann Parlamente und Regierungschefs wählen und auch wieder abwählen.

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