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Diäten

Vergütung für Abgeordnete im Bundestag und Landtag.

Eine Diät kann sozusagen als Gehalt von Abgeordneten im Bundestag oder im Landtag definiert werden. Der Anspruch auf Diäten ist in Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Laut der Definition dort sind Diäten als eine angemessene, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichernde Entschädigung zu verstehen. Aus der Tätigkeit von Abgeordneten ergibt sich daher ein Vergütungsanspruch, der einmal im Monat in Form einer Diät ausgezahlt wird.

Der Betrag unterliegt wie jedes andere Gehalt auch der Steuer. Die Höhe der Diäten beträgt seit dem 1. Juli 2019 monatlich 10.083,47 Euro.

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