Zum Hauptinhalt springen

Do ut des

„Do ut des“ bedeutet übersetzt „Ich gebe damit du gibst“ und steht für die Gegenseitigkeit von Verträgen (auch Synallagma genannt).

Dies steht insbesondere für das zusammenhängende Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Im Kaufrecht schuldet zum Beispiel der Verkäufer die Sache und der Käufer das Geld.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung