Zum Hauptinhalt springen

Ehrenamtlicher Richter

Es handelt sich um einen ehrenamtlichen Richter, wenn dieser sein Richteramt nicht durch eine berufliche Ausbildung erworben hat. Ehrenamtliche Richter sind gewöhnliche Bürger, die bei Gerichtsverhandlungen mitwirken. An Strafverfahren beteiligte ehrenamtliche Richter bezeichnet man als „Schöffen“.

Schöffen ist im strafrechtlichen Kontext eine hohe Bedeutung beizumessen, da sie aufgrund ihrer Distanz zum juristischen Geschehen sowie ihrer Lebenserfahrung ein demokratisches Element in die Beurteilung einfließen lassen. Schöffen werden bei Amtsgerichten an die Seite von Berufsrichtern gestellt. In der Regel besteht die Gerichtsverhandlung dann aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung