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Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz

Das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, kurz EGGVG, ist eine Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mit allgemeinen Bestimmungen für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Es regelt das Inkrafttreten des GVG.

Das EGGVG räumt den Bundesländern die Möglichkeit zur Gestaltung der Gerichtsverfassung ein, wie zum Beispiel die Schaffung eines obersten Landesgerichts.

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