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Erfolgsqualifikation

Eine vorsätzlich begangene Straftat mit einer mindestens fahrlässig herbeigeführten Folge. Die Erfolgsqualifikation wird auch als erfolgsqualifizierter Tatbestand oder erfolgsqualifiziertes Delikt bezeichnet.

Kommt es bei einer Straftat durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zu einer noch schlimmeren Folge, so nennt sich dies Erfolgsqualifikation. Dies bedeutet, dass der Täter entweder vorsätzlich durch wissen- und willentliches Verhalten oder aber durch eine Sorgfaltspflichtverletzung eine schwere Folge verursacht hat.

Verursacht beispielweise der Täter eine Körperverletzung, so ist dies der Grundtatbestand. Kommt das Opfer im Zusammenhang mit der Körperverletzung aber noch zu Tode, so handelt es sich um eine Körperverletzung mit Todesfolge. Der Täter muss dabei mindestens fahrlässig den Tod des Opfers verursacht haben.

Der Eintritt der schweren Folge muss dabei unmittelbar durch einer der Straftat anhaftenden Gefahr entstehen.

Dies ist der Fall, wenn das Opfer durch einen Schlag an den Kopf niedergestreckt wird und dabei so unglücklich stürzt, dass es zu Tode kommt. Bei Schlägen an den Kopf haftet dem Grunddelikt immer die Gefahr an, dass das Opfer das Gleichgewicht verliert und stürzt, ohne dass es im Stande wäre den Sturz abzufangen. Der Täter hatte dabei durch den Schlag jedoch nur das Ziel der Körperverletzung. Indem das Opfer aber an den Kopf geschlagen wird, hat der Täter auch gleichzeitig fahrlässig den Tod des Opfers verursacht. Man nennt dies eine sogenannte Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination.

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