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Existenzminimum

Das Existenzminimum bezeichnet den durchschnittlichen Betrag auf den Menschen in Deutschland angewiesen sind, um ihren grundlegenden Lebensunterhalt bezahlen zu können.

Wie ist das Existenzminimum gesetzlich geregelt?

Das Existenzminium legt den Mindestbetrag fest, auf den man angewiesen ist, um die Kosten für eine angemessene Wohnung, Kleidung, Heizung und medizinische Versorgung zu decken. Damit dieser Betrag stets an die durchschnittlichen aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst ist, legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht zum Existenzminimum vor.
Das Existenzminimum umfasst aber nicht nur die Kosten für die notwendigen materiellen Güter, sondern auch die für eine Teilhabe am politischen, sozialen und kulturellen Leben. Denn darauf haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ein Anrecht.

Was bedeutet steuerfreies Existenzminimum?

Das steuerfreie Existenzminimum, auch als steuerrechtliches Existenzminimum bekannt, meint die Einkommensgrenze unterhalb der man von der Einkommenssteuer befreit ist. Daher die Bezeichnung „steuerrechtliches Existenzminimum“. Dieser sogenannte Grundfreibetrag begründet sich aus der im Grundgesetz verankerten Verpflichtung des Staates zur Achtung der Menschenwürde. Damit soll den Menschen ein vom Staat unabhängiges Leben möglich sein. Bei einer Besteuerung des Betrags, der für die Lebensgrundlage notwendig ist, wäre dies nicht gegeben.

Wie wird das Existenzminimum berechnet?

Hierbei gibt das Bundesverfassungsgericht bestimmte Vorgaben vor. Die Berechnungsgrundlage bildet demnach: der Regelbedarf, also Kosten für Nahrung, Körperpflege und Hausrat, die Bildungs- und Teilhabeleistung für Kinder, wie Schulbedarf oder Mitgliedschaften in Sport- und Musikvereinen, und Kosten für Miete sowie Heizung und Warmwasser. Kosten für Genussmittel wie Alkohol oder Zigaretten, aber auch für Benzin oder Glücksspiel finden keine Berücksichtigung.

Das Existenzminimum fällt zudem zwischen den verschiedenen Bedarfsgruppen in unterschiedlicher Höhe aus.

Bei Alleinstehenden

Das sächliche Existenzminimum, also der reine Sachbedarf, für Alleinstehende lag im Jahr 2019 bei 9.168 Euro, in 2020 bei 9.408. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist das sächliche Existenzminimum für alle Steuerpflichtigen in voller Höhe freizustellen. Das Existenzminimum zur Berechnung der Höhe von Arbeitslosengeld II liegt seit 01. Januar 2019 bei 424 Euro pro Monat. Damit sollen alle grundlegenden Lebensbedürfnisse beglichen werden. Das Schuldrecht hingegen bemisst das Existenzminimum auf 1.139,99 Euro. Dies ist der monatliche Betrag, der für Alleinstehende pfändungsfrei bleibt.

Bei Familien

Für Ehepaare liegt das sächliche Existenzminimum 2020 bei 15.540 Euro, für Kinder bei 5.004 Euro. Beziehen verheiratete Paare Arbeitslosengeld II, wird unter anderem das Alter der Kinder für die Berechnung herangezogen. Handelt es sich um eine Bedarfsgemeinschaft liegt der Regelsatz (für 2019) bei 382 Euro pro Person, zuzüglich der unterschiedlichen Beiträge für Kinder. Bei 14 bis 18-Jährigen wären dies 322 Euro, bei sechs bis 14-Jährigen 302 Euro und ab der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr 245 Euro.
Die Pfändungsgrenze hängt von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ab. Sobald eine Person mehr als 1.569,99 Euro verdient, ist das Einkommen pfändbar. Bei Familien mit drei Kindern ist dies ab einem Einkommen von mehr als 2.039,99 Euro möglich.

Um den Grundbedarf der Kinder zu decken, steht Eltern Unterstützung durch das Kindergeld und den Kinderfreibetrag zu. Beides kann jedoch nicht gleichzeitig beansprucht werden. Das Finanzamt berechnet bei der Einkommenssteuererklärung, welcher Betrag sich besser eignet. Seit 01. Januar 2019 liegt das Kindergeld für das erste und zweite Kind bei 204 Euro. Für das Dritte erhält man 210 Euro und ab dem Vierten 235 Euro. Der Kinderfreibetrag wird indes nicht ausgezahlt, sondern vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen. Folglich senkt der Kinderfreibetrag die zu zahlende Einkommenssteuer. Pro Kind beträgt der Freibetrag 7.620 Euro im Jahr. Er setzt sich zusammen aus 4.980 Euro für das sächliche Existenzminimum für das Kind und 2.640 Euro, die für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf anfallen.

Bei Rentnern

Eine Grundsicherung steht auch Menschen zu, die das gesetzlich festgelegte Rentenalter erreicht haben. Dies betrifft ebenso Menschen, bei denen eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt. Der Minimalbetrag an notwendiger Rente liegt auf dem Niveau des Hartz IV-Regelsatzes von 424 Euro.

Bei Privatinsolvenzen

Alles was unterhalb der Grenze des Existenzminimums liegt, muss im Falle einer Insolvenz nicht abgetreten werden. Welche Höhe das Existenzminimum bei Privatinsolvenzen beträgt, legt die Pfändungstabelle fest, die alle zwei Jahre angepasst wird. Demnach liegt die Pfändungsfreigrenze für Alleinstehende ohne Kinder derzeit bei 1139,99 Euro. Ist also das Einkommen höher, werden Teile davon gepfändet.

Was gilt bei Unterhaltszahlungen?

Um unterhaltspflichtigen Elternteilen die Möglichkeit zur eigenen Bestreitung des Lebensunterhalts zu gewährleisten, steht ihnen der sogenannte Selbstbehalt zu. So soll ihre Existenz nicht gefährdet werden und sie sich nicht vom Staat abhängig machen. Dazu legt der Gesetzgeber bestimmte Pauschalbeträge fest.

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