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Fachaufsichtsbeschwerde

Die Fachaufsichtsbeschwerde ist ein formlos zu entrichtender Rechtsbehelf, mit dem man seinen Unmut über eine Handlung der Behörde oder des Amtes zum Ausdruck bringen kann. Es sollen Fehler angesprochen und Korrekturen vorgenommen werden.

Eine Fachaufsichtsbeschwerde wird zwar nicht über das Gesetz selbst festgelegt, ist aber dennoch ein Rechtsbehelf, über den man auf die Handlung einer Behörde oder eines Amtes offiziell Einfluss nehmen kann. Ihre Rechtfertigung findet sie im Petitionsrecht im Grundgesetz Art. 17.

Aufbereitung und Einreichung der Fachaufsichtsbeschwerde

Die Beschwerde ist formlos zu entrichten, sodass die Möglichkeit besteht, das Problem entweder mündlich oder aber schriftlich anzuführen. Oft wird die Schrift dem gesprochenen Wort vorgezogen, da eine schriftliche Ausführung weitergereicht und angebracht werden kann. Es ist wichtig, die Fachaufsichtsbeschwerde so schnell wie möglich nach dem Vorfall einzureichen.

Ziel der Fachaufsichtsbeschwerde

Das grundlegende Ziel einer derartigen Beschwerde ist, auf Fehler bei einer Verwaltungsentscheidung hinzuweisen. Sie ist mit der Bitte verbunden, die Situation oder Entscheidung zu ändern oder letztere sogar schlichtweg zu widerrufen.
Es gilt sie entweder bei der Behörde direkt oder aber bei der nächst höheren einzureichen. In der Regel wird zunächst die Ausgangsbehörde bevorzugt.
Nach einer Prüfung kann der Beschwerde unmittelbar Folge geleistet werden.
Erst wenn die Behörde nicht mit der gewünschten Reaktion antwortet, sind weitere Schritte vorzunehmen. Im Fall, dass die Beschwerde an eine falsche Stelle geraten ist, wird dieselbe weitergegeben und der Beschwerdeführer darüber informiert.

Fachaufsichtsbeschwerde vs. Dienstaufsichtsbeschwerde

Zwischen der Fachaufsichtsbeschwerde und der Dienstaufsichtsbeschwerde gilt es zu unterscheiden. Während sich die Fachaufsichtsbeschwerde mit dem Vorgehen einer Person befasst und den Unmut über eine spezielle Verfahrensweise äußert, richtet sich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Person selbst, welche für einen konkreten Vorgang verantwortlich ist. Letztere wird an den Diensthöheren adressiert und verfolgt das Ziel, das bereits ausgeführte Verhalten des Verantwortlichen zu maßregeln.

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