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Handelskammer

Die offizielle Interessenvertretung von Unternehmern, Unternehmen und Selbstständigen gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit.

Die Handelskammer, auch Industrie- und Handelskammer (IHK) genannt, vertritt die industriellen Interessen von den ihr zugehörigen Unternehmen gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit. Die IHK ist dabei in 81 Bezirke deutschlandweit verteilt. Ihr gehören alle Gewerbetreibende verschiedener Art an.

Wie viele Mitglieder hat die IHK?

Aktuell sind in der IHK 3,6 Millionen Mitglieder erfasst (Stand Juni 2020). Insbesondere in wirtschaftlich starken Räumen sind viele Mitglieder verzeichnet.

Worin bestehen die Aufgaben der IHK?

Die Aufgabe der Industrie- und Handelskammer ist es, die Interessen von ihren Mitgliedern zu verdeutlichen und gegenüber der Politik durchzusetzen. Durch Lobbypolitik kommt den Mitgliedern dementsprechend eine Wirtschaftsförderung durch die Arbeit der IHK zu.

Es werden folglich immer wieder Maßnahmen ergriffen, um die örtliche Wirtschaft der jeweiligen Kammer voranzutreiben.

Gleichzeitig händigt sie den Mitgliedern Zeugnisse aus, beispielsweise nach einer bestandenen Gesellenprüfung. Sie bietet dementsprechend vielerlei Aus- und Weiterbildungskurse an. Somit besteht für die IHK auch eine Überwachung und Überprüfung von industriellen Standards.

Gibt es die Pflicht für eine Mitgliedschaft bei der IHK?

Grundsätzlich besteht für Gewerbetreibende eine Mitgliedspflicht. Nach Anmeldung des Gewerbes werden die Unternehmen über die Pflicht zur Mitgliedschaft informiert. Durch die Pflichtmitglied kommt der IHK als Interessenvertretung eine große Einfluss zu, sodass sich in den letzten Jahren immer wieder Widerstand gegen diese erhob.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte jedoch 2018 in einem Urteil, dass die Pflicht zur Mitgliedschaft verfassungsgemäß sei. (Az: 1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13)

Wie hoch sind die Beiträge für eine Mitgliedschaft bei der IHK?

Die Beiträge der IHK werden aus einem Grundbetrag und einer Umlage gebildet. Eine Pauschalantwort ist folglich schwierig.
Durch die Aufteilung von Grundbetrag und Umlage bedeutet dies, dass Unternehmen mit höheren Gewinnen auch höhere Beitragszahlungen leisten müssen.

Personen die zwar Mitglied sind, nicht aber im Handelsregister eingetragen sind, müssen keinen Beitrag leisten. Auch Selbstständige in den ersten beiden Jahren sind beitragsfrei.

Der niedrigste Grundbeitrag für Kleingewerbetreibende, also zum Beispiel natürliche Personen oder Onlinehändler, liegt zwischen 30 und 75 Euro pro Jahr.

Für in das Handelsregister eingetragene Unternehmen liegt der Grundbeitrag je nach Region zwischen 150 und 300 Euro pro Jahr.

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