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Heimarbeit

Heimarbeit beschreibt die Ausführung von Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in den eigenen vier Wänden. Es ist zwischen einer selbstständigen und einer nichtselbstständigen Heimarbeit zu unterscheiden.

Was ist Heimarbeit?

Unter Heimarbeit versteht man die Ausführung von Aufgaben im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im eigenen Zuhause. Der Arbeitsplatz, ob Wohnung oder Werkstatt, ist dabei frei wählbar. Anders ausgedrückt ist die Arbeit eine „Form der Lohnarbeit“.

Somit sind Heimarbeiter klassisch keine Arbeitnehmer, weil für sie das Direktionsrecht, also die Befugnis für den Arbeitgeber, Anweisungen zu erteilen, nicht gilt und sie auch nicht in den Arbeitsablauf des Arbeit- beziehungsweise Auftraggebers eingeordnet werden. Bezüglich der sozialrechtlichen Position werden bei Heimarbeitern Anpassungen bei der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung getroffen.

Der Trend zur Heimarbeit wird immer stärker. Die Vorzüge der freien Zeiteinteilung und des damit verbundenen geringeren Terminstresses liegen auf der Hand. Einigen Unternehmen wird zunehmend klar, dass diese Art des Arbeitens viele Vorteile mit sich bringt und zum Bild eines modernen Arbeitgebers beiträgt.

Welche Beschäftigungsverhältnisse gibt es bei der Heimarbeit?

Zwischen einer selbständigen und einer nichtselbständigen Heimarbeit ist zu differenzieren.
Bei einer selbständigen Heimarbeit kommt der Heimarbeiter Aufträgen nach, die er umgehend vom Kunden selbst bekommt. Somit verwaltet der sogenannte Hausgewerbetreibende seine Arbeitsmaterialien selbst und kann optional auf eigene Rechnung arbeiten.
Bei einem unselbstständigen Heimarbeiter hingegen liegt ein gängiges Arbeitsverhältnis vor. Sein Arbeitgeber gibt ihm Produktionsmittel an die Hand und hat die Rechte an den fertigen Produkten. Er kann dem selbstständigen Heimarbeiter keine direkten Vorschriften, wie die Zeiteinteilung oder den Ort der Arbeit, aufgrund des fehlenden Direktionsrechtes machen.

Was ist eine Telearbeit?

Eine Telearbeit beschreibt die Ausführung von Arbeit zu Hause. Diese wird abwechselnd im Betrieb und auch im Home-Office verrichtet. Anders als der Heimarbeiter steht dem Telearbeiter ein Arbeitsplatz an dem Standort des Unternehmens zu.

Was ist im Heimarbeitsgesetz geregelt?

Das Arbeitsverhältnis der Heimarbeit ist gesetzlich im Heimarbeitsgesetz festgelegt. Die Leistungsansprüche orientieren sich an denen der anderen Arbeitnehmer. Ebenso obliegen das Recht auf eine fristgerechte und ordnungsgemäße Entlohnung, die Einhaltung von Mindestentgelten und Schutz- und Kündigungsfristen dem Heimarbeitsgesetz.

Welche Stellen eignen sich zur Heimarbeit?

Im Internet gibt es hunderttausende Einträge zum Thema Heimarbeit. Viele Menschen sind auf der Suche nach einer selbständigen Heimarbeit. Andere bieten ihrem zukünftigen Chef an, ein Abkommen zu treffen und die Heimarbeit komplett oder in Teilen zu verrichten.

Heimarbeitsstellen sind beispielsweise:

  • das Erstellen von Texten für Websites, Blogs und vieles mehr

    Damit sind klassische Webinhalte gemeint. Der Auftraggeber ist entweder der Kunde persönlich oder eine Agentur, die Kunden vermittelt.
  • das Testen von Produkten im Haupt- oder Nebenverdienst

    Bewertungen müssen abgegeben, Kunden interviewt und Fragebögen ausgefüllt werden. Der Verkauf kann oftmals mit dazu gehören, was allerdings nicht dem Regelfall entspricht.
  • das Affiliate (Vertriebs-) Marketing 

    Es wird für Werbung auf der eigenen Website oder in den sozialen Medien Geld gezahlt. Dies gilt aber oftmals nur, wenn das Produkt beziehungsweise die Leistung auch verkauft wird. Dann ist die Bezahlung wie eine Provision anzusehen.

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