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Jugendarrest

Jugendarrest ist eine Art von Freiheitsentzug und wird gegen jugendliche Straftäter verhängt, wenn die Schwere der begangenen Straftaten für eine Jugendstrafe nicht ausreicht.

Was bedeutet Jugendarrest?

Jugendarrest ist ein Freiheitsentzug, der im Jugendgerichtsgesetz (JGG) gesetzlich geregelt ist. Er wird im Rahmen einer Jugendstraftat gegenüber Jugendlichen verhängt, wenn die Anordnung eine Jugendstrafe als noch heftigere Reaktion nicht notwendig erscheint.

Die Verhängung und Durchführung eines Jugendarrestes sollen einem jugendlichen Straftäter vor Augen führen, dass er für seine Fehler aufkommen muss.

Seit dem 07.03.2013 kann der Arrest auch als „Warnschussarrest“ angeordnet werden. Dieser geht mit einer Jugendstrafe auf Bewährung einher. Er wird allerdings nicht verhängt, wenn ein Jugendlicher bereits Dauerarrest verbüßen musste oder für längere Zeit in Untersuchungshaft war.

Zudem kann Jugendarrest auch als „Ungehorsamsarrest“ angeordnet werden. Dazu kommt es, wenn sich ein jugendlicher Straftäter den richterlichen Anweisungen schuldhaft widersetzt oder die richterlichen Auflagen nicht erfüllt hat.

Jugendarrest hat nicht die gleichen rechtlichen Auswirkungen einer Strafe und kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Welche Formen des Jugendarrestes gibt es?

Beim Jugendarrest gibt es verschiedene Formen, die verhängt werden können. Hierzu zählen:

  • Der Freizeitarrest (Wochenendarrest)

    Er umfasst die wöchentliche Freizeit eines Jugendlichen und wird auf eine oder zwei Freizeiten angerechnet.
     
  • Der Kurzarrest

    Er wird statt des Freizeitarrestes angeordnet, wenn dies aus Erziehungsgründen sinnvoll ist und die Ausbildung oder Arbeit des Jugendlichen dadurch nicht beeinflusst wird.
     
  • Der Dauerarrest

    Er nimmt volle Tage oder Wochen ein und dauert mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen.

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