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Kaffeefahrt

Ausflugsfahrt mit Werbe- und Verkaufsveranstaltungen.

Wer an einer Kaffeefahrt teilnimmt, macht einen Tagesausflug, der teilweise aus einer Verkaufsveranstaltung besteht. In Verruf geraten sind Kaffeefahrten vor allem, weil die auf ihnen angebotenen Waren meist zu überhöhten Preisen verkauft werden.

Der Preis der Kaffeefahrt ist dabei sehr günstig; es wird mit hohen Versprechungen an den Ausflug geworben. Eingehalten werden sie jedoch meistens nicht. Teilnehmer sind gewöhnlich Rentner und Rentnerinnen sowie andere Personen der älteren Generation, denen für die Teilnahme an der Kaffeefahrt Gewinne oder Geschenke versprochen werden. Bei den Produkten, die dabei angeboten werden, handelt es sich meistens um Artikel aus dem Bereich Gesundheit, Reisen, Wellness oder Ernährung. Dabei wird häufig die Leichtgläubigkeit der Teilnehmer ausgenutzt.

Die gute Nachricht: Kaufverträge, die auf Kaffeefahrten geschlossen werden, können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, da sie rechtlich als externes Haustürgeschäft gesehen werden können. Dieses wurde bei der Reform des Verbraucherrechts im Jahr 2014 festgelegt.

Wird auf die Teilnehmer der Kaffeefahrt ein massiver Druck ausgeübt, zählt dieses zudem als unlauterer Wettbewerb. Der Teilnehmer ist dann gesetzlich geschützt, wenn Zwangslagen, die Angst der Teilnehmer oder auch ihre Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausgenutzt werden.

Allerdings betrifft das Gesetz nur solche Kaffeefahrten, die in Deutschland stattfinden. Wenn die Tages- oder Mehrtagesfahrt ins Ausland führt, gelten die Schutzbestimmungen nicht. Ebenfalls dann auch nicht, wenn der Veranstalter im Vorfeld darauf hinweist, dass der Hauptzweck der Tagesfahrt eine Verkaufsveranstaltung ist.

Links:

Kampf den Kaffeefahrten (NDR)

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