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Kataster

Beim Kataster handelt es sich um ein auf Vermessungsdaten basierendes Grundstücksverzeichnis.

Was ist ein Kataster?

Möchte man ein Grundbuch einrichten, wird ein Kataster, auch Liegenschaftskataster genannt, angelegt. Darin wird die Liegenschaft, also ein unbebautes Stück Land, in sogenannte Gemarkungen aufgeteilt.

Gemarkungen sind bestimmte Bezirke einer Gemeinde, in größeren Städten oft Stadtteile. Eine Gemarkung besteht aus mehreren Fluren, die sich wiederum aus mehreren Flurstücken zusammensetzen. Die Informationen über Gemarkungen, Flurstücke und Grundstücksgrenzen werden im Liegenschaftskataster festgehalten. Dieses enthält alle relevanten Daten über die Vermessung eines Grundstücks, die Bebauung, die Nutzungsart und die Geländeform. Ein Liegenschaftskataster ist zudem ein Objekt öffentlichen Glaubens. Das heißt, dass für die Eintragung im Grundbuch die Vermutung der Richtigkeit gilt. Folglich geht man davon aus, dass es sich bei dem im Grundbuch eingetragenen Inhaber eines Grundstücks um den rechtlichen handelt.

Welche Aufgabe hat das Katasteramt?

Das heute eher als Vermessungsamt bekannte Katasteramt misst und bestimmt die Größe von Grundstücken. Daraus entstehen die Liegenschaftspläne und Lagepläne, auch Flurpläne genannt. Erste Flurpläne reichen zurück bis in die Antike. Erste gesetzliche Vermessungen fanden ab dem 18. Jahrhundert, ausgehend von Italien, statt. Daher auch die Bezeichnung „Kataster“, die sich aus dem italienischen „catastro“ ableitet, womit Zinsregister oder auch Steuerregister gemeint sind.

Im Wesentlichen besteht die Aufgabe des Katasteramts heutzutage darin, das Liegenschaftsbuch zu führen. Dieses enthält in Form von Flurkarten eine maßstabsgetreue Darstellung aller Grundstücke und Gebäude einer Liegenschaft. Mittlerweile haben Automatisierte Liegenschaftskarten (ALK) die Flurkarten ersetzt. Neben Grundstücken von Privatpersonen vermessen die Angestellten des Vermessungsamts auch die Größe von Straßen oder öffentlichen Plätzen. Zudem kann man sich durch das Katasteramt die Grenzen des eigenen Grundstücks bestätigen lassen. Somit kommt dem Katasteramt eine schützende Funktion von Eigentum zu, die durch §2 Absatz 2 in der Grundbuchordnung (GBO) festgehalten ist. Im Gegensatz zum Grundbuch werden im Kataster die tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks abgebildet, wie die räumliche Lage, Abgrenzung, Nutzung sowie die darauf vorhandenen Gebäude und deren Größe.

Zwar regeln die jeweiligen Länder das Katasterwesen selbst, um aber eine gewisse Homogenität des modernen Katasters herzustellen, gelten einheitliche Vorschriften für die Ausführung. In den meisten Bundesländern liegt die Zuständigkeit für Kataster beim Innenministerium, Finanzministerium oder Wirtschaftsministerium. Die zuständigen Katasterämter führen die Kataster. In manchen Bundesländern nennen sich seit 2004 die zuständigen Ämter auch Referate. Diese leitet ein höherer Beamter, der sogenannte Vermessungsdirektor. Das Referat Kataster untersteht dem für Bauen, Planen und Wohnen zuständigen Vorstandsbereich 6, der von einem Baudezernenten geleitet wird.

Was enthalten Katasterkarten?

Früher enthielten die Katasterkarten auch den Namen des Eigentümers der Flurstücke. Generell findet man darin die mit Nummern versehenen Grenz- und Vermessungspunkte sowie Gebäude und deren Nutzungsart. Darüber hinaus enthalten sie: Flurkarten inklusive Nummern, Zäune, Mauern, Hecken, die Gemarkungsbezeichnung sowie Gemarkungs- und Gemeindegrenzen, topographische Angaben, den Maßstab und die Herkunft der Karte sowie Nutzungsarten des Bodens.

Formen des Katasters

Neben privaten und öffentlichen Grundstücken werden auch Parks, Straßen und Bäume vermessen und im sogenannten Baumkataster verzeichnet. Darin werden die Bäume mit GPS-Koordinaten, Baumnummern und Fotos versehen.

Für die genaue Bestimmung der Lage von Grabstätten ist das Friedhofkataster zuständig.

Zudem führen die meisten Kommunen ein Straßenkataster, um grundlegende Informationen über den Straßenbestand zu sammeln. Darin werden die Lage und der Verlauf von Straßen sowie eventuelle Schadstellen festgehalten.

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