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Kommission

Eine Kommission ist sowohl eine Gruppe von Personen mit besonderen Qualifikationen und einem bestimmten Ziel als auch im Handelsrecht ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Parteien.

Was versteht man unter einer Kommission?

Der Begriff „Kommission“ hat zwei Bedeutungen: Einerseits versteht man unter einer Kommission ein Komitee beziehungsweise einen Ausschluss, also eine Gruppe von Personen mit speziellen Qualifikationen oder Befugnissen. Ihnen wird ein Auftrag mit einem bestimmten Ziel gegeben. Andererseits meint der Begriff im deutschen Handelsrecht das Rechtsverhältnis zwischen einem Auftraggeber (Kommittent) und einem Auftragnehmer (Kommissionär).

Was ist eine Kommission als Komitee beziehungsweise Ausschluss?

In der deutschen Politik ist eine beratende Versammlung eine Verfassungskommission. Sie kann eine Gesetzesvorlage oder einen Verfassungsentwurf erarbeiten. Auch der Bundestag hat Kommissionen, sogenannte „Ausschlüsse“, zu verschiedenen Themen.

Ein Beispiel dafür ist der Ausschluss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, der vom Bundestag nach dem Grundgesetz bestellt (beauftragt) wird. Das sogenannte „Enqueterecht“ regelt, dass der Bundestag das Recht und, auf Antrag eines Viertels der Mitglieder, auch die Pflicht hat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Dieser soll der Aufklärung von Missständen in der Regierung und Verwaltung dienen.  

Die wohl bekanntesten Kommissionen stellen die Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR) und die Europäische Kommission dar. Letzte wird im EU-Vertrag (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) nur „Kommission“ genannt.

Die EKMR sollte als Organ (hier: Teil) des Europarats die Einhaltung und Durchsetzung der Europäischen Konvention (Vereinbarung) zum Schutz der Menschenrechte sichern. Die sogenannte „Europäische Menschenrechtskonvention“ wird mit „EMRK“ abgekürzt.
Die Europäische Kommission für Menschenrechte wurde jedoch zum 1. November 1998 abgeschafft. Für die Beschwerden, welche durch sie bis dahin abgewickelt worden sind, ist nun der Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zuständig.

Die Europäische Union sitzt in Brüssel und besteht aktuell aus 19 Kommissarinnen beziehungsweise Kommissaren und sieben Vizepräsidenten sowie dem Präsidenten. Zu den relevantesten Aufgaben der Kommission zählen primär das sogenannte „Initiativrecht“, also die Möglichkeit, Gesetzesvorschläge einzubringen, und ihre Kontrollaufgaben. Deshalb wird die Kommission auch „Motor der Integration“ und „Hüterin des Unionrechts“ genannt.

Daneben gibt es aber auch nicht politische Kommissionen wie die Ethik-Kommission:
Gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG) muss die Ethik-Kommission eine zustimmende Bewertung für eine klinische Prüfung eines Medizinproduktes abgeben. Es liegt in ihrer Verantwortung, dem Prüfplan und den erforderlichen Unterlagen, primär nach ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten, nachzugehen. Dafür muss sie prüfen, ob die nötigen Voraussetzungen gegeben sind. Dieses Verfahren der Ethik-Kommission ist gemäß dem Arzneimittelgesetz (AMG) auch für die klinische Prüfung eines Arzneimittels angedacht.

Was ist eine Kommission im Handelsrecht?

In der Wirtschaft hat der Begriff „Kommission“ verschiedene Bedeutungen. In der Logistik beschreibt er eine Warenposition, bei Kreditinstituten und Auktionshäusern ein, meistens prozentual berechnetes, Entgelt.

Im Handelsgesetzbuch (HGB) regelt der Begriff das sogenannte „Kommissionsgeschäft“. Demnach ist eine Kommission ein Rechtsverhältnis zwischen einem Kommissionär und einem Kommittenten. Ein Kommissionär ist jemand, der es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für die Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen (Einkaufskommission) oder zu verkaufen (Verkaufskommission).

So entsteht hier ein Dreiecksverhältnis:

  • Zwischen dem Kommissionär und dem Kommittenten wird erst einmal ein Kommissionsvertrag geschlossen
  • Zwischen dem Kommissionär und dem Dritten erfolgt daraufhin das Ausführungsgeschäft
  • Zwischen dem Kommissionär und dem Kommittenten kommt es anschließend zum Abwicklungsgeschäft

Demzufolge gleicht die Kommission im Handelsrecht einer mittelbaren (indirekten) Stellvertretung. Die Vertragsparteien sind deshalb der Kommissionär und der Dritte. Alle Rechten und Pflichten aus diesem Rechtsgeschäft beziehen sich demzufolge auch nicht auf den Kommittenten.
Jedoch agiert der Kommissionär auf die Rechnung des Kommittenten, was bei einer Vertragsverletzung des Dritten Folgendes bedeutet: Es entsteht dem Kommittenten ein Schaden, ohne dass er einen Anspruch hätte. Den wiederum hat zwar der Kommissionär als Vertragspartner, ihm ist aber kein Schaden entstanden. Die Lösung hierfür stellt die sogenannte „Drittschadensliquidation“ (DSL) dar. Diese ist ein Korrekturmodell für ein, in mehreren Fallkonstellationen vorliegendes, juristisches Problem im deutschen Recht des Schadensersatzes.

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