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Kommissionsverträge

Kommissionsverträge werden zwischen einem Auftraggeber, dem Kommittenten, und einem Auftragnehmer, dem Kommissionär, abgeschlossen.

Was sind Kommissionsverträge?

Kommissionsverträge können nur von Kaufleuten im Rahmen ihres Handelsgewerbes abgeschlossen werden. Liegt dieser Fall vor, müssen sie es in ihrem Namen gewerbsmäßig übernehmen, Wertpapiere oder Waren gegen Rechnung eines anderen im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Sie machen dementsprechend Geschäftsbesorgungen. Als Auftragnehmer werden sie „Kommissionäre“ genannt, die Auftraggeber dieser Verträge sind die sogenannten „Kommittenten“.

Solche Verträge sind dementsprechend gegenseitige Verträge. Der jeweilige Kauf erfolgt allerdings letztlich zum Vorteil und zu Lasten eines Dritten. Kommissionsverträge sind formlos.

Welche Pflichten haben Kommissionäre?

Die Geschäfte, welche Kommissionäre tätigen, müssen von ihnen mit der Sorgfalt eines ordentlichen (pflichtbewussten und loyalen) Kaufmanns ausgeführt werden. Dabei müssen auch immer die Interessen der Auftraggeber berücksichtigt und ihren Weisungen Folge geleistet werden.

Kommissionäre verpflichten sich dazu, mit den Auftraggebern in Kontakt zu bleiben und sie über die Geschäftsbesorgungen stets in Kenntnis zu setzen. Haben die Kommissionäre etwas aus der jeweiligen Geschäftsbesorgung erlangt, müssen sie dies den Auftraggebern umgehend zukommen lassen. Kommissionäre können sich auch schadensersatzpflichtig machen, wenn sie es versäumen, den Forderungen des Auftraggebers entsprechend nachzukommen. In einem solchen Fall müssen die Kommittenten das jeweilige Geschäft auch nicht über sich beziehungsweise ihre Rechnung laufen lassen.

Welche Rechte haben Kommissionäre?

Bei all den Pflichten stehen Kommissionären auch Rechte zu. Wenn ein jeweiliges Geschäft ausgeführt worden ist, können Kommissionäre eine Provision verlangen. Ihnen steht laut Gesetz gleichermaßen ein Ersatzanspruch für die Aufwendungen zu.

Welche Formulierungen beinhaltet ein Kommissionsvertrag?

Wenn es zu einem Kommissionsvertrag kommt, können ihm verschiedene Passagen eingefügt werden. Dazu gehört beispielsweise die genaue Auflistung aller Waren, die der Kommittent dem Kommissionär zum kommissionsweisen Verkauf überreicht. Auf Wunsch kann auch die Übernahme weiterer Waren als Kommissionsgut darin geregelt werden. Eine weitere Passage kann ausdrücken, dass das Gut im Eigentum des Kommittenten bleibt und von den Gegenständen des Kommissionärs und Dritten getrennt bleibt. Eine mögliche Vermischung verschiedener Waren kann auf dem Weg verhindert werden. Das Eigentum an den Sachen wird auch erst übertragen, wenn der Kommittent sein Geld dafür bekommen hat. Diese Vereinbarung ist besonders wichtig, wenn es beim Kommissionär zu einer Pfändung kommt. Der Kommittent kann sich so davor schützen, dass seine Waren gepfändet werden.

Zudem kann es Sinn machen, dem Vertrag eine Passage zur Versicherung hinzuzufügen. Sie kann sich beispielsweise darauf beziehen, dass der Kommissionär das Kommissionsgut in dem erforderlichen Umfang für die Rechnung des Kommittenten versichern muss. Zudem ist im Einzelfall, abhängig von der Menge und dem Wert der Ware, eine Versicherung gegen Diebstahl und Vandalismus empfehlenswert. Demnach muss grundsätzlich keine Versicherung zwangsläufig vereinbart werden. Ist allerdings eine Versicherungspassage im Vertrag enthalten, kann der Kommissionär dem Kommittenten den jeweiligen Versicherungsbetrag in Rechnung stellen.

Weitere optionale Passagen eines Kommissionsvertrages können beispielsweise Nachbestellungen beinhalten. In den Zeilen kann beispielsweise beschlossen werden, dass der Kommissionär den Kommittenten früh genug darüber in Kenntnis setzt, wenn er neue Ware braucht.

Welche Bedeutung hat ein Kommissionsvertrag heutzutage?

Als gesetzlich wirksamer Vertrag der Kommission hat der Kommissionsvertrag an Bedeutung verloren. Der Hauptgrund dafür ist die moderne Kommunikation: Sie ersetzt zunehmend die Aufgabe des Kommissionärs, welcher für den Kommissionshandel notwendig ist.

Anders verhält es sich mit der Begrifflichkeit, der durch diese Entwicklung eine immer größere Bedeutung zugesprochen wird. Denn wenn man den Begriff in vollem Umfang betrachtet, stellt man fest, dass die Kommission einen marktübergreifenden Anteil am Handel besitzt.

Die vertraglich und rechtlich geregelte Kommission hingegen wurde von der Internettechnologie, also von Onlineshops und -börsen, und Online-Vergleichsportalen sowie Restposten- und Rabattmärkten verdrängt.

Beispiele für den Kommissionshandel als Grundlage

Trotzdem gibt es heute noch Sparten und Branchen, denen der Kommissionshandel zugrunde liegt. Dazu zählen beispielsweise der Wein-, Buch- und Schmuckhandel, der Waffenhandel sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen. Ein praktisches Beispiel liefert die Getränkeindustrie bei Großveranstaltungen: Hier werden entsprechende Mengen angeboten, von denen der nicht gebrauchte Rest an den Lieferanten zurückgeht.

Auch der Verkauf von Theater- oder Kinokarten findet durch die anbietenden Reisebüros oder Ticketagenturen auf Kommissionsbasis statt. Im Verlagswesen ähneln ebenso Konstellationen rechtlich Kommissionen. Ein weiteres Beispiel stellt der Verkauf von Gebrauchtwagen durch einen entsprechenden Händler dar. Dass es hierbei nur um einen einmaligen, lediglich einen Rechtsgegenstand betreffenden Kommissionsvertrag geht, ist unerheblich.

Der Verleih von Filmwerken ist ebenso eine Kommissionsangelegenheit und auch im Antiquitäten- und Kunsthandel ist der Kommissionsvertrag nach wie vor weit verbreitet und gängig.

Wer kann einen Kommissionsvertrag anbieten und abschließen?

Ein Kommissionsvertrag kann von jedem angeboten und abgeschlossen werden, die beziehungsweise der ein Gewerbe betreiben beziehungsweise betreibt. Solch ein Gewerbe wird juristisch als wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrachtet. Die landwirtschaftliche und auch freiberufliche Tätigkeit bilden hier allerdings eine Ausnahme.

Der Kommissionär hat immer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Provision, also die Differenz zwischen dem, was der Kunde ihm bezahlt, und dem, was er für die Lieferung zahlen muss. Ob diese Differenz einen Gewinn für den Kommissionär darstellt, hängt von seinem Geschick und den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ab.

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