Kommunalwahlrecht Niedersachsen
Das Kommunalwahlrecht Niedersachsen liegt gemäß dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) in mehreren Kommunalwahlen und diversen anderen Wahlen vor.
Was ist das Kommunalwahlrecht Niedersachsen?
Das Kommunalwahlrecht Niedersachsen bezieht sich nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) auf die folgenden Kommunalwahlen:
- die des Stadtrates/des Gemeinderates
- die des Kreistages
- die des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
- die des Landrates/der Landrätin des Landkreises.
Andere Wahlen, die unter dieses Wahlrecht fallen, sind:
- die des Ortsrates oder des (Stadt-)Bezirkes, sofern sie gebildet werden
- die des Samtgemeinderates (Gemeindeverbandes), sofern die Gemeinde einer Samtgemeinde angehört
- die der Regionsversammlung (in der Region Hannover)
- die des Samtgemeindebürgermeisters/der Samtgemeindebürgermeisterin
- die des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin (in Großstädten)
- die des Regionspräsidenten/der Regionspräsidentin (in der Region Hannover).
Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.
Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.
Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!