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Kommunalwahlrecht Niedersachsen
Das Kommunalwahlrecht Niedersachsen liegt gemäß dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) in mehreren Kommunalwahlen und diversen anderen Wahlen vor.
Was ist das Kommunalwahlrecht Niedersachsen?
Das Kommunalwahlrecht Niedersachsen bezieht sich nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) auf die folgenden Kommunalwahlen:
- die des Stadtrates/des Gemeinderates
- die des Kreistages
- die des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
- die des Landrates/der Landrätin des Landkreises.
Andere Wahlen, die unter dieses Wahlrecht fallen, sind:
- die des Ortsrates oder des (Stadt-)Bezirkes, sofern sie gebildet werden
- die des Samtgemeinderates (Gemeindeverbandes), sofern die Gemeinde einer Samtgemeinde angehört
- die der Regionsversammlung (in der Region Hannover)
- die des Samtgemeindebürgermeisters/der Samtgemeindebürgermeisterin
- die des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin (in Großstädten)
- die des Regionspräsidenten/der Regionspräsidentin (in der Region Hannover).
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In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:
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- Hilfe im Abgasskandal (Entschädigung von Besitzern manipulierter Fahrzeuge)
- Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen (Beendigung von kostspieligen Verträgen)
- Beendigung von Dahrlehensverträgen ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Einsparung von überteuerten Gebühren)
- Beendigung von unrentablen Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen
- Unterstützung vom Anwalt bei Verkehrsunfällen und Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Druchsetzung von Corona-Entschädigung für das Gastgewerbe und Corona Reise-Erstattung für Verbraucher
- Wechsel von der PKV in die GKV und Hilfe bei der Rückerstattung der Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung
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