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Konzern

Mit einem Konzern sind Firmen gemeint, die durch den Zusammenschluss von mindestens einem rechtlich selbständigen Unternehmen unter der wirtschaftlichen Führung eines leitenden Unternehmens entstehen.

Was ist ein Konzern?

Ein Konzern meint umgangssprachlich ein Großunternehmen. In Fachkreisen werden unter dem Begriff jedoch nur solche Firmen verstanden, die durch den Zusammenschluss von mindestens einem abhängigen (rechtlich selbständigen) Unternehmen unter der wirtschaftlichen Führung eines leitenden Unternehmens entstehen.

Jedes der zugehörigen Konzernunternehmen verzichtet dafür auf seine finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit, muss aber dennoch eine eigene Bilanzierung und Gewinnermittlung durchführen. Diese Unternehmen bleiben aus rechtlicher Sicht selbständig und werden allgemein auch „Konzernunternehmen“ genannt.

Das leitende Hauptunternehmen eines Konzerns heißt „Mutterkonzern“, die von ihm abhängigen Unternehmen sind die sogenannten „Tochterunternehmen“.

Wie kann ein Konzern gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoßen?

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte 2008 mit einem Beschluss, dass eine konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung ein Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist. In dem Fall hatte ein Unternehmen eine konzerninterne Gesellschaft zur Arbeitnehmerüberlassung gegründet. Diese sollte ausschließlich nur eigene Leiharbeiter anstellen, die zu grundsätzlich schlechteren Konditionen als die eigene Stammbelegschaft bezahlt werden sollten.

Welche Konzernstrukturen gibt es?

In der Betriebswirtschaft ist zwischen vertikalen, horizontalen und lateralen Konzernstrukturen zu unterscheiden:

Vertikaler Konzern

Hier wurden Unternehmen miteinander verknüpft, die aufeinanderfolgende Wertschöpfungsketten haben. Sie stellen selbst benötigte Produkte beziehungsweise Leistungen innerhalb des Konzerns her oder lagern die Produktion aus. So müssen keine Produkte von externen Firmen gekauft werden.

Ein Unternehmen des Verbundes könnte dementsprechend beispielsweise selbst Erdöl fördern, um es dann in einem Tochterkonzern zu Plastik zu verarbeiten. In einem dritten Tochterkonzern wird daraus dann Verpackungsmaterial hergestellt.

Horizontaler Konzern

Hier verfügen alle zugehörigen Unternehmen über die gleiche Handels- und Produktionsstufe. Alle Tochterunternehmen sind bemüht, einen möglichst großen Bereich mit einem bestimmten Produkt abzudecken, um dadurch eine Monopolstellung (Vormachtsposition) zu erlangen.

So könnte beispielsweise ein Brauereikonzern in verschiedenen Tochterunternehmen unterschiedliche Biermarken produzieren, um eine möglichst hohe Verbreitung der Produkte zu gewährleisten.

Lateraler Konzern

Hier handelt es sich um einen Mischkonzern, bei dem die Unternehmen untereinander nur begrenzte Geschäftsbeziehungen haben. Die jeweiligen Unternehmen sind in ganz unterschiedlichen Geschäftsbereichen tätig.

Ein solcher Konzern könnte beispielsweise aus Unternehmen bestehen, bei denen ein Tochterkonzern Lebensmittel herstellt und ein anderer Tochterkonzern Ersatzteile für die Automobilindustrie produziert.

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