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Korrespondenzanwalt

Ein Korrespondenzanwalt ist ein zwischengeschalteter Rechtsanwalt, der von seinen Mandanten beauftragt wird, für sie vor Gericht tätig zu werden und die Verhandlung mit der Gegenpartei vor Ort zu führen.

Was ist ein Korrespondenzanwalt?

Ein Korrespondenzanwalt ist ein zwischengeschalteter Rechtsanwalt, der als Unterbevollmächtigter (wird von einem Bevollmächtigten an dessen Vollmacht beteiligt) vor Gericht aktiv wird und auch die Verhandlung mit der gegnerischen Partei vor Ort führt.

Wann wird ein Korrespondenzanwalt beauftragt?

Früher wurde notwendigerweise ein Korrespondenzanwalt eingeschaltet, wenn die Zulassung zum zuständigen Prozessgericht vor Ort fehlte. Seit ein Abschnitt in der Zivilprozessordnung (ZPO) neu geregelt worden und die Singularzulassung von Rechtsanwälten nur noch für den Bundesgerichtshof vorgesehen ist, wird diese Form der anwaltlichen Zusammenarbeit heute primär anders genutzt. Nämlich, wenn der Ort der Verhandlung weit vom Heimatort des Mandanten und des Hauptbevollmächtigten entfernt oder der Verkehrsanwalt zeitlich verhindert ist.

Aufgrund der räumlichen Distanz kann es zu Kommunikationsproblemen, wie beispielsweise bei der Übersendung von Informationen, Unterlagen etc., zwischen den beteiligten Parteien kommen. Der Korrespondenzanwalt regelt dann den Schriftverkehr zwischen den Beteiligten und ist in dem Zuge als Vermittler im Einsatz. Mit den Einzelheiten des Rechtsfalls ist er vertraut und steht für die Rechtsinteressen seiner Mandanten ein. Vor Gericht übernimmt er auch deren Verteidigung.

Wie viel kostet die Inanspruchnahme eines Korrespondenzanwalts?

Der Korrespondenzanwalt bekommt gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für seine Dienstleistung eine Verkehrsgebühr von maximal 1,0. Diese kann sich allerdings bei einer vorzeitigen Ausführung des Verfahrens auf eine Gebühr von 0,8 reduzieren oder aber bei einer Vertretung von mehreren Auftraggebern entsprechend erhöhen.

Wenn der Anwalt an einer Einigung zwischen den Prozessparteien mitgewirkt hat, steht ihm ein Anspruch auf eine Einigungsgebühr zu. Zudem müssen ihm seine Auslagen erstattet werden. Sofern ein ausländischer Korrespondenzanwalt beauftragt wird, stehen ihm, gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), Gebühren zu, die angelehnt an die eines deutschen Rechtsanwalts sind.

In der Praxis ist eine Gebührenteilung regulär. Rechtsschutzversicherungen kommen nur für die, durch die Einschaltung eines Korrespondenzanwalts zusätzlich anfallenden, Kosten auf, wenn die Distanz zwischen dem Wohnort des Versicherungsnehmers und dem des zuständigen Prozessgerichts mehr als 100 km Luftlinie beträgt.

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