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Kyoto-Protokoll

Das 1997 von den vereinten Nationen angenommene und 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll ist ein weltweit völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der die beteiligten Staaten dazu verpflichtet, weniger klimaschädliche Abgase auszustoßen.

Entstehung des Kyto-Protokolls

1992 fand in Rio de Janeiro die bis dahin weltweit größte Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) statt. Begleitet von zahlreichen Abgesandten fast aller Regierungen und vielen Vertretern von Nichtregierungsorganisationen wurde hierbei unter anderem die Klimarahmenkonvention unterzeichnet. Auch auf regionaler Ebene wurden in Form der Agenda 21 Bemühungen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz angestoßen.

Im Zuge der Klimarahmenkonvention erwirkte man das völkerrechtlich verbindliche Ziel, menschliches Eingreifen in das Klimasystem der Erde zu verhindern. Dazu legte man ein Vorsorgeprinzip fest, das bestimmte Maßnahmen zum Klimaschutz ermöglichen sollte, auch wenn zum damaligen Zeitpunkt noch keine gesicherten wissenschaftlichen Kenntnisse zum Klimawandel existierten. Die Konvention erlaubte daher, ergänzende Protokolle zu schließen.

Drei Jahre später, 1995, kam es zum ersten Klimagipfel in Berlin. Die Vertragsstaaten einigten sich dabei auf das sogenannte Berliner Mandat, aus dem die Erarbeitung eines Zusatzprotokolls hervorging, das die Industrieländer zu konkreten Maßnahmen verpflichtete. Dieses Zusatzprotokoll haben sie 1997 in Kyoto verabschiedet.

Was sind die Ziele des Kyoto-Protokolls?

Mit dem Kyoto-Protokoll gelang es der internationalen Staatengemeinschaft erstmals, die Senkung des Treibhausgasausstoßes in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag zu verankern. Dazu verpflichteten sich die Industriestaaten in der ersten Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012, den Ausstoß der Treibhausgase um durchschnittlich 5,2 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Laut Protokoll bezieht sich auf die Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Je nach wirtschaftlicher Ausgangsposition gelten unterschiedliche Vorgaben für die einzelnen Länder. Die Europäische Union sagte zu, die Emissionen in der ersten Periode um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern, Russland und die Ukraine verpflichteten sich dazu, unter dem Niveau von 1990 zu bleiben. China und Indien hingegen ließen sich auf keine Beschränkungen ein.

Damit das Protokoll in Kraft treten konnte, musste es von 55 Staaten, die zusammen mehr als 55 Prozent der Emissionen von 1990 verursachten, unterschrieben werden. Mit Island fand sich zwar schon 2002 der 55. Staat, doch erst nach dem Beitritt Russlands im November 2004 konnte das Protokoll am 16. Februar im marokkanischen Marrakesch in Kraft treten. Inzwischen wurde es von 191 Staaten unterzeichnet. Die USA zählen als einzige Industrienation nicht dazu.

Flexible Mechanismen zur Erreichung der Klimaziele

Damit die Staaten ihre jeweiligen Ziele möglichst kosteneffizient erreichen können, stehen ihnen verschiedene flexible Mechanismen zur Verfügung.

Emissionshandel

Der wohl bekannteste dieser Mechanismen ist der Emissionshandel, der den Industrieländern die Möglichkeit einräumt, untereinander mit Emissionen zu handeln. Dabei wird jedem Land eine bestimmte Menge an Emissionsrechten zugeteilt, die das Land dazu berechtigen, eine bestimmte Menge an Abgasen auszustoßen. Diese sind für das jeweilige Land so festgelegt, dass es seine Emissionsrechte ausschöpft, sobald es seine im Protokoll festgesetzten Emissionsreduktionsvorgaben genau erfüllt hat. Länder, die in ihrer Reduktion so erfolgreich sind, dass sie nicht alle Emissionsrechte benötigen, können die überschüssigen Emissionsrechte in Form von Lizenzen an Staaten verkaufen, die mehr ausstoßen als vorgesehen. Diese Länder können dann die gekauften Rechte als eigene Emissionsreduktion gutschreiben.

Joint Implementation (JI)

Hiermit ist die Umsetzung bestimmter Projekte gemeint, die zwei Industriestaaten partnerschaftlich durchführen. Voraussetzung dabei ist, dass sich beide Staaten zu den im Protokoll festgelegten Zielen verpflichtet haben. Und so funktioniert es: Führt ein Industrieland ein Klimaschutzprojekt in einem anderen Land durch oder beteiligt es sich an der Finanzierung, kann es die Emissionsminderungen, die durch das Projekt entstehen, in Form von Minderungszertifikaten auf sein eigenes Reduktionsziel anrechnen lassen. Ziel der Joint Implementation-Projekte ist es, die Reduktion von Emissionen zuerst dort durchzuführen, wo sie am günstigsten sind.

Clean Development Mechanism (CDM)

Auch bei diesem Verfahren werden Klimaprojekte umgesetzt. Allerdings finden diese in Entwicklungsländern statt, die nicht an konkrete Reduktionsverpflichtungen gebunden sind. Die Emissionseinsparungen, die durch ein CDM-Projekt erzielt werden, erhalten ein Zertifikat. Anschließend können Industriestaaten die zertifizierten Emissionsreduktionen nutzen, um eigene Emissionsziele zu erreichen. Sie erhalten die Zertifikate entweder durch die Beteiligung an solchen Projekten oder indem sie diese käuflich erwerben. Die Projekte sollen sich in zweifacher Hinsicht lohnen: Zum einen sollen sie die Kosten für die Reduktion von Treibhausgasen senken und zum anderen soll so Entwicklungsländern dabei geholfen werden, nachhaltige Strukturen, wie zum Beispiel durch den Transfer von Technologien, aufzubauen.

Verpflichtungsperiode der Klimakonferenz von 2013 bis heute

2012 einigten sich die Vertragsstaaten auf der Klimakonferenz in Doha auf eine Verlängerung des Protokolls bis 2020. Demnach verpflichteten sich die Annex-B-Länder dazu, also jene Länder, die sich zu den in der ersten Periode vereinbarten Zielen verschrieben, die Emissionen bis 2020 um insgesamt 18 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die EU setzte sich 20 Prozent zum Ziel.

Da die für die zweite Verpflichtungsperiode festgelegten Ziele aber unzureichend sind, vereinbarte man einen sogenannten Ambitionsmechanismus. Durch diesen sollen innerhalb der Periode Emissionsziele verschärft werden können, ohne dafür ein langwieriges Vertragsveränderungsverfahren durchlaufen zu müssen. Zudem können Industriestaaten nun die Verschärfung ihrer eigenen Ziele vorschlagen, die automatisch gelten, sobald die Vertragsstaatenkonferenz dies annimmt.

Überschüssige Emissionszertifikate aus der ersten Periode werden in einen gesonderten Topf überführt, aus dem sich die Teilnehmerstaaten bedienen können, wenn sie ihre Ziele aus der zweiten Periode verfehlen. Damit soll verhindert werden, dass überschüssige Zertifikate aus der ersten Periode am Ende der zweiten automatisch in eine dritte übergehen.

Die CO2-Emissionen der Teilnehmerstaaten belaufen sich damit auf knapp 15 Prozent der globalen Emissionen. Russland, Japan und Neuseeland nehmen allerdings an der zweiten Verpflichtungsperiode nicht mehr teil.

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