Zum Hauptinhalt springen

Lastschrift

Die Lastschrift ist als SEPA-Lastschrift bekannt und stellt einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum für Bankkunden dar.

Was ist eine Lastschrift?

Eine Lastschrift wird auch „SEPA (Single Euro Payments Area) – Lastschrift“ genannt und ist ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum. Ihm gehören alle 28 Mitglieder der Europäischen Union (inklusive der Départements von Frankreich, Spanien und Portugal), die Schweiz, Monaco und San Marino sowie die drei übrigen Länder des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein und Norwegen an.

Welche Varianten des SEPA-Zahlungsverkehrs gibt es?

Der SEPA-Zahlungsverkehr bietet Bankkunden zwei Lastschriftverfahren an:

  • Die sogenannte „Basislastschrift“ für Verbraucher, die dem deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren ähnelt
  • Die sogenannte „Firmenlastschrift“ für Unternehmen, die dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnelt

Bei einer ein- oder erstmaligen SEPA-Basislastschrift muss die Zahlung fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Bei darauffolgenden wiederkehrenden Zahlungen reicht es, wenn die Zahlung zwei Tage vor der Fälligkeit bei der Zahlstelle eingeht.

Wie ist die gesetzliche Regelung bei SEPA-Lastschriften?

Eine SEPA-Lastschrift ist gemäß dem Gesetz nur wirksam, wenn der Zahlungspflichtige dem Zahlungsvorgang seine Zustimmung erteilt hat (Autorisierung). Diese kann entweder vorab oder, wenn es mit dem Kreditinstitut (der Bank) so vereinbart worden ist, auch nachträglich durch ein Mandat (Auftrag) erfolgen. Liegt hier kein Mandat vor, sind es unautorisierte Lastschriften.

Welche Mandatstypen gibt es bei SEPA-Lastschriften?

Es ist zwischen drei Mandatstypen zu unterscheiden:

  1. Das papiergebundene Mandat mit eigenhändiger Unterschrift des Zahlungspflichtigen
  2. Das E-Mandat des EPC (European Payments Council)
  3. Das elektronische Mandat mit einer sicheren Unterschrift

Welche Angaben müssen in einem SEPA-Lastschriftmandat stehen?

Zu dem notwendigen Inhalt eines SEPA-Lastschriftmandats zählen:

  • Überschrift
  • Mandatsreferenz (vom Gläubiger vergeben)
  • Name und Logo des Gläubigers
  • Autorisierung durch den Zahler: Einzugsermächtigung und Weisung zur Einlösung an die Bank des Zahlers
  • Hinweis auf das Erstattungsrecht von acht Wochen
  • Angaben zum Zahler
  • Weitere Angaben zum Gläubiger
  • Zahlungsart: einmalig oder wiederkehrend
  • Ort und Datum der Unterschrift
  • Unterschrift des Zahlers
  • Angaben zum Vertragsverhältnis zwischen Gläubiger und Zahler.

Wie kann man eine SEPA-Lastschrift zurückbuchen?

Einer autorisierten SEPA-Basislastschrift kann binnen acht Wochen nach der Kontobelastung widersprochen werden. Der Belastungsbetrag wird dem Zahlungspflichtigen zurückgebucht.

Bei einer unautorisierten SEPA-Basislastschrift hingegen kann der Zahlungspflichtige sogar binnen 13 Monaten nach der Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages fordern.

Wie hoch sind die Kosten, wenn eine SEPA-Lastschrift zurückgegeben wird?

Bei einer Rückbuchung entstehen regulär Bankgebühren. In Deutschland darf eine Bank von dem Zahlungspflichtigen allerdings keine Gebühren für eine Lastschriftrückgabe einfordern. Der Zahlungspflichtige muss jedoch gesetzlich für den Ersatz der tatsächlichen Kosten aufkommen. Bei einem berechtigten, aber misslungenen Einzugsversuch, liegen diese, je nach Lastschriftabkommen zwischen den beteiligten Banken, bei maximal drei Euro. Hinzu kommen die Gebühren, welche die Bank dem Zahlungsempfänger berechnet. Der Arbeitsaufwand beim Zahlungsempfänger fließt hier aber nicht mit ein.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung