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Lebenslange Freiheitsstrafe

Eine Freiheitsstrafe, die auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird, mindestens aber 15 Jahre andauert und danach zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Was bedeutet eine lebenslange Freiheitsstrafe?

Eine lebenslange Freiheitsstrafe unterscheidet sich von anderen Freiheitsstrafen dahingehend, dass der Verurteilte nicht weiß, wie lange er tatsächlich in Haft sitzt. Das Bundesverfassungsgericht stellte aber in einer Entscheidung fest, dass es gegen die Menschenwürde sprechen würde, würde man einem Strafgefangenen die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung entziehen.

Dementsprechend muss es für Strafgefangene möglich sein, das Gefängnis wieder verlassen zu können. Hinter dieser Absicht steckt der Gedanke der Resozialisierung. Somit sollen auch schwerste Mehrfachstraftäter, bei Besserung ihres Verhaltens, in den Genuss einer vorzeitigen Haftentlassung kommen können.

Gesetzlich normiert ist dies in §57a Strafgesetzbuch (StGB), indem es heißt, eine lebenslange Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn 15 Jahre der Strafe verbüßt wurden.

Für welche Straftaten erhält man eine lebenslange Freiheitsstrafe?

Das deutsche Strafgesetzbuch sieht nur für eine kleine Auswahl von Delikten eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Darunter zählen:

  • Mord gemäß §211 StGB
  • Besonders schwerer Fall des Totschlags gemäß §212 Absatz 2 StGB
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß §7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
  • Kriegsverbrechen gegen Personen in Form der vorsätzlichen Tötung gemäß §8 Absatz 1 VStGB
  • Verbrechen der Aggression gemäß §13 VStGB

Wer kann alles zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden?

Eine lebenslange Freiheitsstrafe kommt nur bei Personen in Betracht, die bei Tatbegehung mindestens 18 Jahre alt waren. Andernfalls findet das Jugendstrafrecht Anwendung, indem eine Höchststrafe von zehn Jahren vorgesehen ist.

Wann kann eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

Um nach 15 Jahren Freiheitsstrafe vorzeitig entlassen zu werden, muss gutachterlich festgehalten werden, dass der Inhaftierte wahrscheinlich keine weiteren Straftaten mehr vorhat.

Gleichzeitig darf bei seiner Urteilsverkündung keine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden sein. Besondere Schwere der Schuld bedeutet, dass in einer Gesamtbetrachtung die Tat als besonders gravierend erscheint, sodass die Aussetzung zur Bewährung als unangemessen betrachtet werden würde.

Beispiele sind Mehrfachmorde oder auch, wenn dem Opfer besondere Qualen bereitet wurden. Gleichzeitig kann auch die Persönlichkeit des Täters zur besonderen Schwere der Schuld führen, wenn er beispielsweise eine besonders gewalttätige Art an den Tag legt.

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