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Mandat

Ein Mandat ist ein Vertretungsauftrag, der von einem Mandanten an einen Anwalt übergeben wird. Er beinhaltet, dass der Anwalt die Beratung und Prozessvertretung für seinen Mandanten übernimmt.

Was ist ein Mandat?

Der Grundsatz gibt eine freie Anwaltswahl vor. Demnach kann sich jeder selbst aussuchen, durch welchen Anwalt er vertreten werden möchte. Wenn man sich durch einen Anwalt beim Ersttermin kompetent beraten fühlt, kann man ihm das Mandat erteilen.

Der Begriff „Mandat“ stammt aus dem Rechtswesen und meint den Vertretungsauftrag, der durch den Mandanten an seinen Anwalt vergeben wird. Er beinhaltet, dass der Anwalt die Beratung und Prozessvertretung für einen selbst, den Mandanten, übernimmt. Der Anwalt bekommt damit die Vollmacht, für die Interessen seines Mandanten einzustehen und für ihn bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Zu diesen gehört beispielsweise die Vertretung des Mandanten vor Gericht.

Die Erteilung eines Mandats ist allerdings nicht verpflichtend. Als Mandant kann man darum ein Mandatsverhältnis auch jederzeit kündigen, wenn man dies möchte.

Wie erteilt man ein Mandat?

Wenn man sich als Mandant für ein Mandat entscheidet, kann man einen Anwalt als Vertretung sowohl mündlich als auch schriftlich beauftragen. Beide Parteien gehen im Zuge der Erteilung des Mandats einen Dienstvertrag ein, der einen sogenannten „Geschäftsbesorgungsvertrag“ (der Leistungsschuldner verpflichtet sich zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts) darstellt. Das Rechtsverhältnis ist hingegen im Rahmen des Erzielens eines bestimmten Erfolges als Werkvertrag zu verstehen. Solch ein Erfolg kann beispielsweise die Erstellung eines Vertrages sein.

Die Bezahlung des Anwalts ist an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angelehnt. Allerdings ist es auch möglich, dass der Anwalt und sein Mandant eine vom Gesetz abweichende höhere Vergütung bestimmen.

Was ist, wenn der Anwalt das Mandat ablehnt?

Ein Anwalt hat die Möglichkeit, ein Mandat auch abzulehnen. Gemäß dem Gesetz muss er die Ablehnung dem möglichen Mandanten umgehend mitteilen, ohne schuldhaftes Zögern. Das ist wichtig, weil oftmals auch Fristen eingehalten werden müssen und somit ein zeitnahes Handeln des Anwalts notwendig ist. Er kann sich also nicht allzu viel Zeit mit der Mitteilung an den Anfragenden lassen, ob er dessen Interessen vertreten wird oder nicht. Der Mandatsinteressent kann sich nach einer Absage auch schnell nach einem anderen Anwalt umsehen. So ist es die Pflicht von Anwälten, täglich ihre Post und E-Mails durchzusehen, um derartige Anfragen zeitnah beantworten zu können.

Welche Anwaltspflichten bestehen im Mandatsverhältnis gegenüber dem Mandanten?

Die Wahrung der Interessen des Mandanten steht für den Anwalt an erster Stelle. Wenn der Anwalt ein Mandat übernimmt, muss er solange verschiedene anwaltliche Pflichten erfüllen:

  • Umfassende Sachverhaltsaufklärung

Der Anwalt befragt seinen Mandanten umfangreich zum Sachverhalt und holt wichtige Unterlagen ein. Die Angaben des Mandanten sind entsprechend zu überprüfen.

  • Rechtsprüfung

Wenn der Anwalt den Sachverhalt aufgeklärt hat, fängt seine juristische Aufarbeitung an. In dem Zuge wird geklärt, ob dem Mandanten der geforderte Anspruch wirklich zusteht oder nicht.

  • Rechtsberatung

Nachdem die Rechtslage geprüft worden ist, berät der Anwalt seinen Mandanten entsprechend. Dabei muss der Anwalt Chancen und Risiken nennen und seinem Mandanten das weitere juristische Vorgehen, wie für einen juristischen Laien, verständlich näherbringen.

  • Prüfung der Prozessaussichten

Für den Fall, dass ein Prozess im Raum steht, prüft der Anwalt dessen Aussichten. Sind diese aussichtslos, wird dem Mandanten davon abgeraten. Mandanten sollten berücksichtigen, ihren Anwalt immer auf dem neuesten Informationsstand zu halten und diesem alle neuen Erkenntnisse, Unterlagen und Schriftstücke mitzuteilen. Viele rechtliche Streitigkeiten dauern länger. Mandanten können sich dann immer mal wieder an ihren Anwalt wenden und nach dem aktuellen Verfahrensstand erkundigen.

Wie kann ein Mandat beim Rechtsanwalt beendet werden?

Alle Mandanten haben zu jeder Zeit das Recht, das Vertragsverhältnis mit ihren Anwälten zu beenden, indem sie diesen das jeweilige Mandat entziehen. Sie sind nicht an die jeweiligen Anwälte gebunden. Es kann zu einer Entziehung des Mandats kommen, wenn die Mandanten beispielsweise mit der Arbeitsweise ihrer Anwälte nicht zufrieden sind. Dies ist in der Praxis häufig der Fall, wenn der Anwalt:

  • fast nie erreichbar ist
  • auf die Bitten um Rückruf nicht eingeht
  • dem Mandanten wichtige Unterlagen nicht zukommen lässt
  • Fristen nicht einhält
  • Termine vor Gericht nicht persönlich wahrnimmt, sondern sich von seinem Kollegen vertreten lässt.

Wenn das nötige Vertrauensverhältnis nicht gegeben ist, sollte die Zusammenarbeit zwischen einem Mandanten und seinem Anwalt beendet werden. Hierfür muss kein wichtiger Grund vorliegen. Wenn der Mandant seinem Anwalt das Mandat entzieht, muss der Anwalt sämtliche Unterlagen dem Mandanten übergeben. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass sich ein anderer Anwalt umfangreich mit dem Fall vertraut machen kann. Für die Kündigung der Mandantschaft kann ein entsprechendes Kündigungsschreiben eingereicht werden.

Aber auch ein Anwalt hat das Recht, ein Vertragsverhältnis zu beenden, indem er ein Mandat niederlegt. Das kann passieren, wenn das Verhältnis zwischen ihm und dem jeweiligen Mandanten besonders gestört ist. In der Praxis kommt es primär wegen unbezahlten Rechnungen zu einer Mandatsniederlegung. Auch vorsätzliche Falschinformationen oder persönliche Anfeindungen können Gründe für eine Mandatsbeendigung durch den Anwalt sein.

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