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Marktteilnehmer und Mitbewerber

Marktteilnehmer und Mitbewerber sind auf dem wirtschaftlichen Markt aktiv, zeigen dabei ein rechtmäßiges Verhalten im Wettbewerb und halten sich an die Markverhaltensregeln beziehungsweise Marktordnung.

Was sind Marktteilnehmer?

Marktteilnehmer sind gesetzlich Mitbewerber und Verbraucher sowie alle Personen, Unternehmen und Institutionen, die durch den Kauf, Verkauf oder Tausch aktiv am Wirtschaftsmarkt durch das Angebot und die Nachfrage teilnehmen.

In der Mikroökonomie werden sie auch als sogenannte „Wirtschaftssubjekte“ bezeichnet. Unter diesen versteht man sowohl Verbraucher (Privathaushalte) als auch Unternehmen, den Staat und das Ausland hinsichtlich Ex- und Importeure. Auf dem Gesundheitsmarkt zählen zu den Marktteilnehmern beispielsweise Patienten, Pharmaunternehmen und Leistungserbringer wie niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Physiotherapeuten und Krankenversicherungen.

Diese tauschen auf dem wirtschaftlichen Markt Güter und Dienstleistungen aus und verfolgen eine bestimmte Strategie, um ihre Ziele zu erreichen. Diese Ziele sind dabei unter anderem die Gewinnoptimierung auf der Anbieterseite und die Nutzenmaximierung bei den Nachfragern. Für Marktteilnehmer ist ein unlauteres Verhalten nach dem Gesetz widerrechtlich, wenn dieses dadurch die gesicherten Interessen der anderen Marktteilnehmer und der Allgemeinheit beeinträchtigt. Die Marktform bestimmt die Anzahl der Marktteilnehmer auf einem Markt.

Was sind Mitbewerber?

Mitbewerber sind nach dem lauterkeitsrechtlichen Begriff alle Unternehmer beziehungsweise alle juristischen Personen, die mit einem oder mehreren Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager von Produkten oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Jeder von ihnen übt seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit aus.

Ein Wettbewerbsverhältnis liegt vor, wenn beide Marktpartner gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb dessen Endverbraucherkreises versuchen zu verkaufen und damit das jeweilige Wettbewerbsverhalten des anderen beeinträchtigen.

Wie ist das Verhalten der Marktteilnehmer geregelt?

Für mögliche Marktteilnehmer kann der Marktzutritt hingegen durch sogenannte „Marktschranken“, auch Marktbarrieren genannt, erschwert oder verhindert werden. Diese bestimmen über den Markteintritt oder Marktaustritt von potentiellen Teilnehmern. So zeigen sie für diejenigen Vorteile auf, die sich bereits aktiv am Markt befinden. Mit sogenannten „Markteintrittsstrategien“ können potentielle Teilnehmer die Schranken allerdings überwinden. Die Aktionen und Reaktionen der Teilnehmer machen das sogenannte „Marktverhalten“ aus. Marktteilnehmer lassen sich darin unterscheiden, wie sie hinsichtlich des Marktpreises und der Absatzmenge auf dem Markt agieren.

Welche Arten von Marktteilnehmern gibt es?

Abhängig von der Verhaltensart gibt es Mengenfixierer/Mengenanpasser, Preisfixierer/Preisanpasser und Optionsfixierer/Optionsempfänger:

  1. Der Mengenanpasser akzeptiert zu dem Zeitpunkt den aktuellen Preis und gleicht seine Absatzmenge diesem an.
    Der Mengenfixierer ist der dem Mengenanpasser gegenüberstehende Marktteilnehmer.
  2. Der Preisanpasser kann den Absatzpreis als Aktionsparameter selber bestimmen.
    Der Preisfixierer stellt die Gegenseite des Preisanpassers dar.
  3. Der Optionsfixierer bestimmt den Preis und die Menge und überlässt dem Optionsempfänger die Wahl, dies zu akzeptieren oder nicht.

Wie ist der Ablauf auf dem Markt?

Marktteilnehmer und Mitbewerber bewegen sich auf dem wirtschaftlichen Markt. Unter dem Begriff „Markt“ versteht man den Ort, an welchem Waren regelmäßig gehandelt oder getauscht werden. Der Markt ist ein Handelsplatz, an dem Angebot und Nachfrage aufeinandertreffen. Die Bedingung für einen reibungslosen Ablauf und einen optimalen, funktionsfähigen, fairen Markt ist, dass Marktteilnehmer und Mitbewerber ein rechtmäßiges Verhalten im Wettbewerb zeigen und sich dabei an die Markverhaltensregeln beziehungsweise Marktordnung halten.

Die Marktordnung ist eine staatliche Regulierung des Marktes hinsichtlich des Angebots, der Nachfrage oder Preisbildung. Sie wird durch Rechtsnormen bestimmt. Marktverhaltensregeln können ungeschriebene Handelsbräuche, gesetzlich festgelegte Handelsklauseln aber auch strikte gesetzliche Normen sein.

 

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