Zum Hauptinhalt springen

Rabatt

Rabatt meint den Preisnachlass auf Waren oder Dienstleistungen.

Wird ein Rabatt gewährt, bedeutet dies, dass der Preis eines Produkts verringert wird. Den Rabatt kann es sowohl als absoluten Betrag (beispielsweise fünf Euro Rabatt) oder als Prozentsatz (zehn Prozent Rabatt) geben. Die Preissenkungen können dabei sowohl für Waren als auch Dienstleistungen gelten.

Heutzutage findet man Rabatte sowohl in herkömmlichen Geschäften als auch im Online-Handel. Besonders im Modebereich gibt es häufig Preisnachlässe für Waren, vor allem saisonal. Auch Firmen können ihren Geschäftspartnern bestimmte Rabatte anbieten. So können beispielsweise individuelle Rabatte oder solche für bestimmte Berufsgruppen festgelegt werden.

Ein Rabatt unterscheidet sich von generellen Preissenkungen dadurch, dass ein Rabatt nur für eine gewisse Zeit gilt.

Warum gewähren Geschäfte überhaupt Rabatte und Boni?

Geschäfte oder Firmen gewähren ihren Kunden Rabatte, um einen Kaufanreiz für ihre Produkte zu bieten. Durch den Rabatt soll der Blick auf eine bestimmte Ware gelenkt und der Umsatz so gesteigert werden. Auch psychologische Effekte spielen hier eine Rolle. Dafür muss der Kunde allerdings erkennen können, wie hoch der Preis ursprünglich war und wie hoch der Rabatt ist. Dadurch bekommt er das Gefühl bekommt, ein gutes Geschäft gemacht zu haben. Auch, wenn Geschäfte einen Warenüberschuss haben und das Lager zu klein ist, können sie Rabatte anbieten, um die Restposten zu verkaufen und damit ebenfalls die Kundenbeziehungen verbessern.

Wenn Boni, also Zusatzleistungen, nach einer bestimmten Anzahl von Käufen in einem Geschäft gewährt werden, steigert dies auch die Kundentreue. Unternehmen binden dadurch nicht nur ihre Kunden, sondern steigern auch den Umsatz. Erhofft man sich von bestimmten Geschäften einen Bonus oder einen Rabatt, ist man eher dazu geneigt, auch dort einzukaufen. Auch wird das Image einer Firma häufig mit Rabattprogrammen verbunden.

Unternehmen können auch mit Hilfe von Rabatten den Angebotspreis zwischen verschiedenen Kundengruppen differenzieren. So kann das Kaufverhalten von Kunden indirekt und direkt beeinflusst werden. Durch den Rabatt wird im Gegensatz zu einer Preissenkung das Produkt auch als exklusiv gewertet. So entstehen Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz.

Welche Arten von Rabatten gibt es?

Man kann zwischen Rabatten sowohl im Bereich zwischen Unternehmen untereinander (B2B =Business to Business), als auch zwischen Unternehmen und Konsumenten (B2C= Business to Customer) unterscheiden.

Die meisten Rabatte werden in Prozent angegeben. Aber auch Rabatte in absoluten Beträgen sind umsetzbar. Häufig werden Rabatte direkt an der Kasse abgezogen oder in Form von Gutscheincodes, vor allem im Onlinehandel, ausgegeben. Rabatte gibt es auch oft bei der Nutzung von Kundenkarten. Ebenso sind bestimmte Boni möglich, beispielsweise der Umsatzbonus. Boni werden im Gegensatz zum Rabatt erst nach dem Kauf eines Produktes gewährt und nicht direkt beim Kauf.

Bedeutend bei den Arten von Rabatten und Boni sind vor allem der Grund der Rabattvergabe sowie der Zeitpunkt. Man kann daher grundsätzlich zwischen den folgenden Rabatten und Boni unterscheiden:

  • Treuerabatt: Rabatt für Stammkunden, um für die langjährigen Geschäftsbeziehungen zu entlohnen.
  • Saisonrabatt: Vergünstigung von Saisonware am Ende der Saison.
  • Skonto: Preisnachlass, wenn die Zahlung innerhalb einer festgelegten Frist erfolgt.
  • Barzahlungsrabatt: Rabatt für eine Barzahlung innerhalb einer bestimmten Skonto-Frist.
  • Mengenrabatt: Eine Form des Warenrabatts. Ein Rabatt wird auf den Gesamtpreis einer Lieferung gewährt, wenn in einer Bestellung oder einem bestimmten Zeitraum eine größere Menge an Waren gekauft wird.
  • Naturalrabatt: Kein Preisnachlass eines Produktes, allerdings bekommt man zum Kauf noch etwas dazu. Beispiel: Man kauft eine Flasche Spülmittel und erhält eine weitere gratis dazu.
  • Aktionsrabatt: Rabatte bei einer bestimmten Werbekampagne, um gezielt ein Produkt abzusetzen.
  • Frühbezugsrabatt: Rabatt, wenn ein Produkt frühzeitig erworben wird. Er gilt häufig für Saisonware.
  • Sonderrabatte: Beispielsweise Mitarbeiterrabatte oder Rabatte für bestimmte Berufsgruppen.
  • Wiederverkaufsrabatt: Rabatt für gewerbliche Händler, damit diese eine Gewinnspanne erzielen können.
  • Jahresrabatt: Rabatt auf den innerhalb eines Jahres getätigten Umsatz, entweder fest oder gestaffelt nach der Höhe des Umsatzes.

Die meistgenutzten Rabatte stellen dabei der Treuerabatt, der Aktionsrabatt sowie der Barzahlungsrabatt dar.

Wie haben sich Rabatte entwickelt?

Ab dem Jahr 1901 wurden bereits Rabattmarken ausgegeben. Diese hatten ihre Höchstzeit in den 1960ziger und 1979ziger Jahren und gehörten zum Standard jeder Hausfrau. Hatte man eine bestimmte Anzahl von Rabattmarken, konnten diese in einen Rabatt für den Einkauf umgewandelt werden. Heutzutage gibt es die Rabattmarken immer noch, in der modernen Technik in Form von beispielsweise Paybackprogrammen. Anders als früher werden allerdings weniger Rabatte auf Einkäufe an sich gewährt, sondern Boni, wie die Einlösung der Punkte gegen ein Pfannenset oder eine Reisetasche.

Aber auch Geschäfte anderer Branchen bieten häufig Rabattmarken an, beispielsweise Cafés oder Frisöre. Hat man eine bestimmte Anzahl von Getränken oder Haarscheidebesuchen abgestempelt, bekommt man einen Bonus wie einen kostenlosen Kaffee/ Haarschnitt.

Bis in das Jahr 2001 galt noch das Rabattgesetz, welches Rabatte über drei Prozent anfechtbar machte. Zudem gab es Einschränkungen, welche Waren wann mit einem Rabatt angeboten werden können. Heutzutage ist es allerdings nicht mehr anzuwenden. Es gelten dennoch Grenzen bei Rabatten, durch die bestimmte Rabatte ausgeschlossen werden können.

Wann und wie wird der Rabatt gewährt?

Bei der Gewährung eines Rabattes ist der Zeitpunkt wichtig. Er kann direkt bei der Bezahlung, nachträglich oder im Zuge eines Cashbackverfahrens gewährt werden. Auch bei bestimmten Geschäftsvorfällen wie der Selbstabholung einer Ware gibt es häufig Rabatte, da das Unternehmen in diesem Fall Kosten spart, da sie beispielsweise Möbel nicht an den Kunden liefern müssen.

Ausgehend vom Zeitpunkt der Rabattgewährung kann man die folgenden Formen des Rabatts unterscheiden:

  • Sofortrabatt: Er wird direkt an der Kasse oder beim Erstellen der Rechnung abgezogen.
  • Nachträglicher Rabatt: Der Rabatt wird unter Zeitverzug, also nachträglich gewährt. Er kann auch als Bonus bezeichnet werden.
  • Cashback: Nach dem Kauf erhalten die Kunden den ganzen oder einen Teil des Kaufpreises zurück, wenn sie die Rechnung vorlegen.
  • Payback: Der Kunde kann bei jedem Einkauf Punkte sammeln, die er dann ab einer bestimmten Punktzahl später in Waren oder Einkaufsgutschein umwandeln kann.

Welche Grenzen haben Rabatte und können sie verboten werden?

Im Alltag gibt es heutzutage häufig Rabatte. Diese unterscheiden sich in ihrer Höhe auch von der Branche, in der sie vergeben werden. Vor allem in der Modebranche liegen die Rabatte gerne bei über 50 Prozent. In anderen Branchen sind hingegen fünf bis zwanzig Prozent Rabatt gängig. Nicht alle Rabatte sind gesetzlich erlaubt, allerdings sind sie seit Wegfall des Rabattgesetzes in 2001 weniger reglementiert.

Dennoch ist bei der Rabattvergabe wichtig, dass die gewährten Rabatte gegenüber den Kunden transparent und die Bedingungen für die Rabattaktion schon auf dem Angebotsschild dargelegt sind, falls sich der Rabatt an bestimmte Bedingungen knüpft (Beispiel: Jeder zweite Schuh 50 Prozent reduziert).

Verboten sind solche Rabatte, die den Kunden täuschen, da sie eigentlich gar keine Rabatte sind. Dies ist beispielweise der Fall, wenn das Produkt auch normalerweise zu diesem Preis angeboten wird. Ebenfalls verboten sind so genannte Mondpreise, also eine vorherige Erhöhung eines Preises, um auf den Preis dann einen Rabatt anzubieten.

Die Werbetreibenden müssen Kunden ebenfalls eine bestimmte Frist für den Rabatt geben. Das soll verhindern, dass der Kunde unter Druck gerät. Eine Ausnahme existiert hier in Dienstleistungsbereich, in dem zeitlich bestimmte Rabattaktionen, wie die Happy Hour, Gang und Gebe sind.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei DB-Anwälte

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung