Zum Hauptinhalt springen

Remonstration

Eine Gegenvorstellung als Rechtsbehelf hinsichtlich eines belastenden Verwaltungsaktes.

Durch eine Remonstration soll erreicht werden, dass sich eine bestimmte Stelle noch einmal mit der ergangenen Entscheidung auseinandersetzt und diese überdenkt. Man nimmt als Betroffener des belastenden Verwaltungsaktes eine Gegendarstellung vor.

In folgenden Gebieten findet eine Remonstration besonders Anwendung:

  • Im Beamtenrecht
    Im Beamtenrecht gibt es tatsächlich sogar eine Pflicht zur Remonstration. Gemäß §63 Bundesbeamtengesetz (BBG) muss sich ein Beamter unmittelbar an seinen direkten Vorgesetzen wenden, sofern er Bedenken über die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung hat.
  • Im Visumsrecht
    Insbesondere bei abgelehnten Visumsbescheiden kommt eine Remonstration ebenfalls häufig zur Geltung. Wurde beispielsweise ein Visum abgelehnt, kann der Antragsteller auch dort eine Gegenvorstellung vornehmen. Dementsprechend kann es dazu kommen, dass die Botschaft erneut den Sachverhalt prüft. Im Erfolgsfall erhält der Antragsteller doch noch sein Visum.
  • Im Prüfungsrecht der Rechtswissenschaften
    Auch bei Jurastudenten ist die Remonstration ein bekanntes Mittel, um gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen vorzugehen. Man nimmt eine Gegendarstellung vor und äußert, dass die Bewertung sachlich ungerechtfertigt sei. Dementsprechend wird die Prüfungsleistung erneut dem Prüfer zur Korrektur vorgelegt wird.

Dabei gibt es folgende Punkte zu beachten, die für eine Remonstration unerlässlich sind:

  • Der Prüfling muss eine sachliche Neubewertung des Korrektors fordern.
  • Die Remonstration muss schriftlich erfolgen.
  • Die Remonstration muss an die zuständige Stelle, in der Regel den Lehrstuhl, gerichtet werden.
  • Die Frist für die Remonstration muss beachtet werden. Diese beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen.
  • Es müssen konkrete und nachvollziehbare Einwendungen gegen die Prüfungsbewertung hervorgebracht

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung