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Sachverständige

Sachverständige sind natürliche Personen, die vor allem von Gerichten in Verhandlungsverläufe einbezogen werden, um wichtige Sachfragen klären zu lassen.

Was sind Sachverständige?

Sachverständige sind natürliche Personen, die eine ausdrückliche Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen und die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet mitbringen. Sie werden in den Verhandlungsverlauf einbezogen, wenn das Gericht über kein eigenes ausreichendes Fachwissen für den jeweiligen Sachverhalt verfügt. So möchte es für den weiteren Verlauf eines Verfahrens wichtige Sachfragen klären lassen.

Wie unterscheiden sich Sachverständige und Gutachter?

Die Begriffe „Sachverständige“ und „Gutachter“ werden oft als Synonyme verwendet. Der Begriff „Sachverständige“ wird dabei regulär von Gerichten und Behörden aufgegriffen, weil sie sich meist auf einen Gesetzeswortlaut berufen. Dort taucht primär diese Bezeichnung auf. Für Privatpersonen hingegen hat sich die Bezeichnung „Gutachter“ durchgesetzt. So haben Sachverständige beziehungsweise Gutachter die gleichen Aufgaben, sie werden nur häufig unterschiedlich bezeichnet.

Sachverständige beziehungsweise Gutachter unterstützen lediglich die Entscheidungsfällung. Das Gericht hat aber letztlich die Aufgabe, das jeweilige Gutachten selbstständig zu verwerten und zu würdigen. Demnach ist ein erstelltes Gutachten nicht verbindlich und stellt keinen Abschluss für die Urteilsfindung dar.

Welche Aufgaben haben Sachverständige?

Die Hauptaufgabe von Sachverständigen ist es, fachlich qualifizierte Gutachten auf dem Gebiet zu erstellen, auf dem sie das notwendige ausgewiesene Fachwissen haben. Dieses ist meist wichtig, um einen Sachverhalt eindeutig klären zu können. Neben Gerichten und Behörden können auch Unternehmen oder Privatpersonen Sachverständige beauftragen, um Streitfragen klären zu lassen.

Welche Spezifizierungen gibt es bei Sachverständigen?

Die Bezeichnungen „Sachverständige“ beziehungsweise „Gutachter“ sind rechtlich nicht geschützt, sodass generell jedem offen steht, sich so bezeichnen zu können. Es wird allerdings zwischen verschiedenen Spezifizierungen bei Sachverständigen differenziert:

  • Freier Sachverständiger (er nennt sich selbst so)
  • EU-zertifizierter Sachverständiger
  • Staatlich anerkannter Sachverständiger
  • Verbandsanerkannter Sachverständiger.

Welcher Sachverständige für den jeweiligen Fall in Frage kommt, hängt von seinem Erfahrungswert und seiner Vorbildung ab. Wenn es beispielsweise um Streitigkeiten bezüglich handwerklicher Tätigkeiten geht, kann man auch ein Handwerksmeister anfragen, der ausreichend Berufserfahrung mitbringt und seine Kompetenz in dem Fall miteinfließen lassen kann. Für ein Gutachten in einem Strafverfahren sollte der Sachverständige hingegen ein entsprechendes Studium vorweisen können, um mit dem nötigen Fachwissen beurteilen zu können.

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