Zum Hauptinhalt springen

Schulrecht

Das Schulrecht regelt primär die Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, der Schulaufsicht und Schulträger.

Was ist unter dem Schulrecht zu verstehen?

Der Begriff „Schulrecht“ entspricht der Gesamtheit der Rechtsnorm, welche die Organisation und den Betrieb von Schulen abdeckt. So regelt das Schulrecht vor allem die Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, der Schulaufsicht und Schulträger.

Dass das Schulrecht Ländersache ist, legt das Grundgesetz fest. Das Schulrecht der einzelnen Länder unterscheidet sich hinsichtlich der Schulorganisation inzwischen kaum noch voneinander. Das hat den Grund, dass versucht wird, eine Einheitlichkeit im Rahmen der sogenannten „Kultusministerkonferenz“ (freiwilliger Zusammenschluss von Ministern und Senatoren) durch Absprachen und förmliche Vereinbarungen zwischen den Ländern zu schaffen.

Was beinhaltet das Schulrecht?

Das Schulrecht ist im jeweiligen Landesrecht der Bundesländer festgelegt. Im Aufbau können deswegen Unterschiede vorliegen, weshalb die folgenden Inhalte alphabetisch aufgelistet sind:

  • Amtshaftung, Disziplinarrecht, Dienstaufsicht der Lehrer und allgemeine Ordnungsmaßnahmen
  • Besondere beamtenrechtliche Regelungen wie auch Beförderungen
  • Datenschutz, inklusive Archivierung von Zeugnissen, Aufbewahrung und Rückgabe von Klassenarbeiten etc.
  • Finanzierung der laufenden Sach- und Personalkosten sowie Werbung und Sponsoring in der Schule
  • Gliederung der Landkreise, Städte und Gemeinden in Schulbezirke (Schulsprengel)
  • Lehrerausbildung
  • Lehrpläne
  • Leistungsbeurteilung
  • Lernmaterialien
  • Lernmittelfreiheit, Schulgeld und kostenfreie Schülerbeförderung
  • Mitwirkung von Schülern, zum Beispiel durch Schülervertretungen oder Schülerzeitungen
  • Mitwirkung von Erziehungsberechtigten, zum Beispiel durch Elternvertretungen oder Schulkonferenzen sowie durch individuelle Mitwirkungsrechte
  • Prüfungen, Voraussetzungen für die Versetzung
  • Rechte und Pflichten der Schüler, insbesondere Schulpflicht und Schulzwang
  • Rechte und Pflichten der Schulleitung
  • Schüler- und Lehrerkonferenzen
  • Schulformen und Bildungsgänge
  • Schulrechtliche Aufsicht, insbesondere für Schulsport und Schulfahrten, aber auch hinsichtlich des Rauchens in der Schule
  • Unterricht und der Pädagogik; Spezialregelungen für Fächer wie Religionsunterricht, Sexualpädagogik oder Sportunterricht sowie Einzelheiten über Hitzefrei, Klassenfahrten, blauer Brief etc.
  • Voraussetzungen zum Betreiben einer Privatschule.

Was ist der Erziehungsauftrag der Schule?

Der sogenannte „Erziehungsauftrag“ der Schule leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Demzufolge steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Die sogenannte „Schulpflicht“ stammt wiederum vom Erziehungsauftrag ab. Dabei muss berücksichtigt werden, dass das daraus resultierende Schulverhältnis einem Sonderstatusverhältnis entspricht, weil es den Schüler ausgesprochen eng an den Staat bindet. Dies ist oft als Kollision mit dem Elternrecht aus dem Grundgesetz empfunden worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb entschieden, dass die Schulen stets das elterliche Erziehungsrecht beachten müssen. Zudem sollen die Schule und die Eltern bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammenwirken.

Das Schulrecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und des öffentlichen Rechts. Deshalb muss bei schulischen Angelegenheiten der Verwaltungsrechtsweg genommen werden.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei DB-Anwälte

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung