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Sorgerecht

Das Sorgerecht, auch „elterliche Sorge“ genannt, setzt sich aus der Personen- und der Vermögenssorge um ein Kind zusammen.

Was beinhaltet das Sorgerecht?

Das Sorgerecht, auch „elterliche Sorge“ genannt, ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Familienrecht, der zusammen mit der Reform der elterlichen Sorge 1980 in Deutschland eingeführt worden ist. Er hat die „elterliche Gewalt“ ersetzt. Zur elterlichen Sorge zählen die Personensorge, also die Sorge für die Person des Kindes, und die Vermögenssorge, die Sorge für das Vermögen des Kindes.

In beiden Fällen setzt sich die elterliche Sorge aus der tatsächlichen Personen- und Vermögenssorge und dem dazugehörigen Vertretungsrecht zusammen. Die elterliche Sorge umfasst zudem den Umgang mit beiden Elternteilen, wenn diese sich nicht gegensätzlich zum Wohl des Kindes darstellt.

Die Personensorge beinhaltet vor allem die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt festzulegen. Hier ist aber auch die mit dem Alter des Kindes wachsende Fähigkeit zu beachten.
Es stehen die Pflichten der Eltern gegenüber ihrem Kind und nicht deren Rechte im Vordergrund.

Welche Pflichten aus der Personensorge ergeben sich für die allgemeine Pflege und Fürsorge?

Zur allgemeinen Pflege und Fürsorge, aus der Personensorge folgernd, gehören die:

  • Regelungen des Personenstandes
  • Namensbestimmung
  • Unterbringung
  • Verpflegung
  • Bekleidung
  • Gesundheitsfürsorge

Im Rahmen der Erziehung können die Eltern über die Schulart, Berufsausbildung und die religiöse Erziehung entscheiden. Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass vom 13. Lebensjahr des Kindes an seine Religion nicht mehr gegen dessen Willen geändert werden kann. Vom 15. Lebensjahr an legt das Kind seine Religion dann selbst fest.

Wie ist das Sorgerecht gesetzlich geregelt?

Die Inhaber der elterlichen Sorge sind die Eltern. Gemäß dem Gesetz ist bei der Ausübung des elterlichen Sorgerechts zwischen Kindern, deren Eltern bei der Geburt verheiratet sind, und Kindern, deren Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, zu differenzieren.

Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, haben sie eindeutig das Recht, für ihre Kinder gemeinsam Sorge zu tragen. Die elterliche Sorge, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist gesetzlich ebenso festgelegt. Das einfachgesetzlich ausgestaltete Recht ist verfassungsrechtlich in der elterlichen Sorge, dem sogenannten „Elternrecht“, wiederzufinden.

Gemäß dem Gesetz haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind Sorge zu tragen. Die elterliche Sorge bezeichnet man deswegen auch als„Pflichtrecht der elterlichen Sorge“. Die elterliche Sorge wird mit dem Bedürfnis des Kindes nach Schutz und Hilfe gerechtfertigt. Denn das Kind soll sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entwickeln.

Was ist unter einer gewaltfreien Erziehung zu verstehen?

Seit dem 1. Januar 2001 gibt das Gesetz vor, dass Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind nicht erlaubt. Somit sind nun auch eine Ohrfeige sowie ein schmerzhafter Klaps auf die Finger oder den Po untersagt, auch wenn sich die Erziehungssituation zuspitzt.

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